Selbstständige Erwerbstätigkeit – Gleichbehandlung von Männern und Frauen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben

WAS IST DAS ZIEL DIESER RICHTLINIE?

Sie dient der Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 4. August 2010 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 5. August 2012 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weitere Informationen sind unter Beschäftigung und berufliche Bildung auf der Website der Europäischen Kommission erhältlich.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Unmittelbare Diskriminierung: eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person.

* Mittelbare Diskriminierung: eine Situation, in der dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen des einen Geschlechts in besonderer Weise benachteiligen können.

* Belästigung: unerwünschte Verhaltensweisen, die die Würde der betreffenden Person verletzen und durch die ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

* Sexuelle Belästigung: jede Form von unerwünschtem Verhalten sexueller Natur, das sich in verbaler, nicht verbaler oder physischer Form äußert.

RECHTSAKT

Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates (ABl. L 180 vom 15.7.2010, S. 1-6)

Letzte Aktualisierung: 28.06.2016