Elternurlaub

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2010/18/EU zur überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Sie führt die überarbeitete Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub durch, die von den Europäischen Sozialpartnern am 18. Juni 2009 geschlossen wurde.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Inanspruchnahme des Elternurlaubs

Rückkehr zum Arbeitsplatz und Nichtdiskriminierung

Fernbleiben aus Gründen „höherer Gewalt“ (unvorhersehbarer Umstände)

Aufhebung

Die Richtlinie wird mit Wirkung vom 2. August 2022 durch die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (2019/1158/EU) aufgehoben.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 7. April 2010 in Kraft getreten und musste bis spätestens 8. März 2012 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie wird mit Wirkung vom 2. August 2022 durch die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Richtlinie (EU) 2019/1158 – siehe Zusammenfassung) aufgehoben.

HINTERGRUND

Diese Vereinbarung folgt auf die Rahmenvereinbarung vom 14. Dezember 1995 über den Elternurlaub, die durch Richtlinie 96/34/EG des Rates Rechtskraft erlangte.

Sie ist ein Mittel zur besseren Vereinbarkeit der beruflichen und elterlichen Verantwortung von Arbeitnehmern und zur Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen.

Sie wird gemäß Artikel 155 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch eine Richtlinie des Rates umgesetzt.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 8. März 2010 zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG (ABl. L 68 vom 18.3.2010, S. 13-20).

Nachfolgende Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2010/18/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79-93).

Letzte Aktualisierung: 03.02.2022