Menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Die Europäische Union (EU) übernimmt eine aktive Rolle bei der Stärkung der sozialen Dimension der Globalisierung. Sie fördert auf internationaler Ebene ihr Entwicklungsmodell, das wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit miteinander verknüpft.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 24. Mai 2006 „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern - Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ [KOM(2006) 249 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Menschenwürdige Arbeitsbedingungen tragen zu Entwicklung, Governance und Wirtschaftsleistung bei. Für zahlreiche Schwellen- und Entwicklungsländer stellen Globalisierung und Wirtschaftswachstum weder eine Verbesserung der sozialen Bedingungen oder der Achtung der Menschenrechte noch eine Verringerung der Armut dar.

Diese Mitteilung enthält politische Orientierungen zur Stärkung des Beitrags der Europäischen Union (EU) zur Agenda der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über menschenwürdige Arbeit. Sie befürwortet einen umfassenden Ansatz, der die Verteidigung der sozialen Grundrechte beinhaltet und auf die Bedingungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung einwirkt. Daher muss diese Strategie an die jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Über die Außenpolitik handeln

Die Erweiterungspolitik und die Heranführungsstrategie ermöglichen insbesondere eine Stärkung:

Die Nachbarschaftspolitik ist ein fortschreitender Prozess, der insbesondere Folgendes beinhaltet:

Die EU fördert menschenwürdige Arbeit und den sozialen Dialog im Rahmen ihrer regionalen und bilateralen Beziehungen. Diese Fragen werden in die Vereinbarungen über Zusammenarbeit mit Lateinamerika, den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) und Indien aufgenommen. Sie sind Bestandteil des politischen Dialogs mit den Ländern Asiens, insbesondere im Rahmen des Asien-Europa-Dialogs (ASEM).

Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik sieht menschenwürdige Arbeit als Priorität der Entwicklungszusammenarbeit. Die europäischen Programme unterstützen insbesondere:

Die europäische Außenhandelspolitik trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei. Mit dem neuen Allgemeinen Präferenzsystem (APS) (EN) fördert die EU die sozialen Grundrechte. Künftige bi- oder multilaterale Handelsgespräche sollten Folgendes berücksichtigen:

Internationale Governance

Die internationalen Organisationen und Finanzinstitute müssen den Zusammenhang zwischen menschenwürdiger Arbeit und Wirtschaftsmigration sowie Handel, Wirtschafts- und Investitionswachstum berücksichtigen.

Soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)

Die Rolle der Unternehmen ist komplementär zu Rechtsvorschriften, Kollektivverhandlungen und Überwachung der Arbeitsbedingungen. Die Festlegung von Verhaltenskodizes und CSR-Instrumemten soll gefördert werden. Sie sollen auf international anerkannten Normen basieren.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommission „Bericht über den Beitrag der EU zur weltweiten Förderung menschenwürdiger Arbeit" [SEK(2008) 2184 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Seit 2006 engagieren sich die europäischen Institutionen für menschenwürdige Arbeit und konnten weltweit Fortschritte verzeichnen. Vor allem die Prozesse zur Ratifizierung und Entwicklung von IAO-Übereinkommen sind vorangekommen. Weitere Herausforderungen stehen an:

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat über den „Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010) Das Tempo der Reformen beibehalten“ [KOM(2007) 803 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik [Amtsblatt C 46 vom 24.2.2006].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Die soziale Dimension der Globalisierung - politische Beiträge der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens“ [KOM(2004) 383 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

EUROPÄISCHE SOZIALAGENDA

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts [KOM(2008) 412 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission „Sozialpolitische Agenda“ [KOM(2005) 33 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

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Letzte Änderung: 10.12.2009