Bericht 2008 über die Arbeitsbeziehungen in Europa

Die Systeme für die Arbeitsbeziehungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bauen trotz markanter nationaler Unterschiede auf gemeinsamen Grundsätzen auf. Die EU ist der regionale Zusammenschluss, der das fortschrittlichste Modell von Arbeitsbeziehungen geschaffen hat. So stellt dieser Bericht die entscheidende Rolle der Sozialpartner bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung dar. Ihr Beitrag sorgt für zusätzliche Flexibilität im Arbeitsprozess und mit ihrer Kenntnis der lokalen Probleme können geeignete Lösungen gefunden werden. Der Bericht erläutert die wichtigsten politischen und rechtlichen Fortschritte, die sich hieraus im Jahr 2008 ergeben haben.

RECHTSAKT

Bericht der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit der Europäischen Kommission - Arbeitsbeziehungen in Europa 2008 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Verschiedenartigkeit der nationalen Institutionen im Bereich des sozialen Dialogs hat mit der Erweiterung der Europäischen Union (EU) zugenommen. Die spezifischen Besonderheiten hängen insbesondere von der Art der Organisationen der Sozialpartner, ihrer Autonomie gegenüber dem Staat und der Rolle der Dreiparteien-Übereinkommen ab.

Auf europäischer Ebene haben sich die Arbeitsbeziehungen parallel mit der Einführung der europäischen Sozialpolitik und der schrittweisen Einbindung der europäischen Sozialpartner (EGB (EN), BUSINESSEUROPE (EN), UEAPME (EN), CEEP (EN)) in den Gesetzgebungsprozess entwickelt.

Tarifverhandlungen und Lohnfindung liegen weiterhin im nationalen Zuständigkeitsbereich. Aber die europäische Koordination bei nicht entlohnungsbezogenen Verhandlungen nimmt ebenso wie der Abschluss europäischer autonomer Vereinbarungen und länderübergreifender Verhandlungen zu.

Die Umsetzung des europäischen Sozialdialogs erfolgt auf der Grundlage von Vereinbarungen, die auf der Richtlinie des Rates oder autonomen europäischen Vereinbarungen basieren. Die zunehmende Autonomie der Sozialpartner erfordert ihre Einbeziehung in die Festlegung und Nachverfolgung dieser Vereinbarungen. Andere Arten von Texten wie Empfehlungen und Leitlinien, deren Umsetzung auf freiwilliger Basis erfolgt, können als Aktionsrahmen dienen.

Die Beteiligung der Sozialpartner an der erneuerten Lissabon-Strategie ist auf allen politischen Entscheidungsebenen von grundlegender Bedeutung. Die nationalen Sozialpartner sind aktiv am Abschluss von Sozialpakten mit den Regierungen und an der Umsetzung der Programme und der Gemeinschaftspolitik beteiligt. Die europäischen Sozialpartner unterstützen mit ihrem Arbeitsprogramm 2006-2008 die Ziele von Lissabon. Sie haben eine Reihe europäischer Rahmenvereinbarungen sowie gemeinsame Stellungnahmen und Aktionsrahmen ausgehandelt.

Der Beitrag der Sozialpartner ist aufgrund ihrer autonomen Handlungskapazität und ihres Fachwissens für die Umsetzung der Lissabon-Strategie und die Flexicurity-Grundsätze von großer Bedeutung. Zu den Bereichen, in denen sie über besondere Kenntnisse verfügen, gehören:

Von 2006 bis 2008 entwickelte sich der europäische Sozialdialog auf der Grundlage der Ergebnisse der von den Sozialpartnern sektorübergreifend durchgeführten Arbeitsmarktanalyse. Dieser Dialog ermöglichte im Dezember 2007 einen Konsens des Europäischen Rates über die allgemeinen Prinzipien des Flexicurity-Ansatzes.

Gleichzeitig haben die Partner ihre autonomen Maßnahmen fortgesetzt, vor allem durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz. Weitere autonome Vereinbarungen über Elternzeit, einen integrativen Arbeitsmarkt sowie über Arbeitsnormen in der Seeschifffahrt werden zur Zeit verhandelt. Die Leitlinien zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der grenzübergreifenden Mobilität und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wurden im Rahmen des sektoralen sozialen Dialogs festgelegt. Darüber hinaus haben die Partner einen Dialog in den Bereichen Profifußball und Catering eingeleitet.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Rechtsvorschriften zwischen 2006 und 2008 hat sich der Europäische Rat auf die Überarbeitung der Richtlinien über Arbeitszeit und Zeitarbeitsagenturen geeinigt. Die Kommission hat einen Vorschlag in Bezug auf die Europäischen Betriebsräte vorgelegt, um die Wirksamkeit der länderübergreifenden Rechte der Mitarbeiter auf Unterrichtung und Anhörung sowie ihre Rechtssicherheit zu erhöhen. Außerdem wurde die Anwendung bestimmter rechtlicher Bestimmungen erneut überprüft. Hierzu gehörten die Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern (der sich Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden anschlossen), die Richtlinien über den Übergang von Unternehmen, über befristete Arbeitsverhältnisse und über die Insolvenzen von Arbeitgebern. 2006 entzündete sich eine Diskussion über das Grünbuch zur Modernisierung des Arbeitsrechts. Darüber hinaus wurde eine neue Strategie 2007-2013 zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorgelegt.

Die Entwicklung der Kapazitäten der Sozialpartner ist notwendig, um zu guten Arbeitsbedingungen, Wettbewerbsfähigkeit und sozialem Zusammenhalt beizutragen. Der Programmplanungszeitraum 2007-2013 des Europäischen Sozialfonds (ESF) sieht eine direkte finanzielle Unterstützung für den Kapazitätsaufbau der Sozialpartner vor. Der Fonds unterstützt gleichzeitig gemeinsame Projekte der Sozialpartner beispielsweise in den Bereichen lebenslanges Lernen oder Modernisierung des Arbeitsmarkts. Besondere Anstrengungen wurden in den neuen Mitgliedstaaten der EU und im westlichen Teil des Balkans unternommen.

Letzte Änderung: 14.08.2009