Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen (2008-2010)

Die von der Kommission vorgeschlagenen Leitlinien sollen die Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum ausrichten.

RECHTSAKT

Entscheidung 2008/618/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

ZUSAMMENFASSUNG

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien stellen eine der drei Säulen der integrierten Leitlinien für 2008-2010 dar. Sie ergänzen die Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2008-2010 (BEPG), die sich auf die makroökonomische Politik und die nationalen mikroökonomischen Reformen stützen.

Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen, die zu Vollbeschäftigung führen, die Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität steigern sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken (Leitlinie Nr. 17). Bei Berücksichtigung dieser Schwerpunkte sollte die Europäische Union (EU) bis 2010 folgende Beschäftigungsquotenziele verwirklichen: eine Gesamtbeschäftigungsquote von 70 % und eine Mindestquote von 60 % für die Frauenbeschäftigung und von 50 % für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (55 bis 64 Jahre).

Die Kommission schlägt in drei Bereichen Schwerpunktaktionen für Wachstum und Beschäftigung vor:

Angesichts der zunehmenden Alterung der europäischen Bevölkerung sollten die beschäftigungspolitischen Maßnahmen besser an die verschiedenen Phasen des Lebenszyklus angepasst werden (Leitlinie Nr. 18). Die Maßnahmen sollten die Verlängerung des Erwerbslebens und das aktive Altern fördern und gleichzeitig die Modernisierung und Tragbarkeit der sozialen Sicherungssysteme (einschließlich der Renten- und Gesundheitssysteme) gewährleisten. Im Einklang mit den Zielen des Pakts für die Jugend sollten außerdem geeignete Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit ergriffen werden. Gleichzeitig sollte die Erwerbsbeteiligung von Frauen unter Wahrung der Gleichbehandlung der Geschlechter erhöht werden. Durch verbesserte Betreuungsangebote für Kinder und plegebedürftige Personen sollte eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erreicht werden.

Der europäische Arbeitsmarkt sollte die Eingliederung fördern und Arbeit insbesondere für Arbeitsuchende attraktiver machen. Dabei sollte er eine sozial integrative Rolle übernehmen (Leitlinie Nr. 19). Zu diesem Zweck sollte frühzeitig eine personalisierte integrationsorientierte Politik umgesetzt werden. Ebenso sollten Anreize und Hemmnisse im Zusammenhang mit den Steuer- und Sozialleistungssystemen geschaffen werden. Neue Arbeitsplätze sollten im Bereich der personen- und unternehmensbezogenen Dienstleistungen geschaffen werden.

Das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt (Leitlinie Nr. 20) kann durch die Modernisierung der nationalen Arbeitsmarkteinrichtungen verbessert werden, indem insbesondere die Transparenz bei Beschäftigungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten durch eine bessere Antizipation von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt erhöht wird. Ebenso ist es von wesentlicher Bedeutung, die europaweite Mobilität von Arbeitnehmern zu fördern und das durch Einwanderung entstehende Arbeitskräfteangebot besser zu nutzen.

Um den wirtschaftlichen und sozialen Wandel besser zu bewältigen, sollte der Arbeitsmarkt unter Wahrung der Beschäftigungssicherheit flexibler und homogener werden (Leitlinie Nr. 21). Die Mitgliedstaaten sollten diese Ziele in ihre nationalen Rechtsvorschriften integrieren und innovative Formen der Arbeitsorganisation fördern. Sie sollten den wirtschaftlichen Wandel antizipieren, um so die sozialen Kosten zu begrenzen und den Arbeitnehmern berufliche Veränderungen zu erleichtern.

Die Entwicklung der Arbeitskosten und die Tarifverhandlungssysteme sollten beschäftigungsfreundlicher gestaltet werden (Leitlinie Nr. 22). Die Sozialpartner sollten das Lohntarifsystem so gestalten, dass es die Ziele im Hinblick auf die Produktivität und den Arbeitsmarkt widerspiegelt. Gleichzeitig sollte die steuerliche Belastung der gering entlohnten Arbeit gesenkt werden.

Investitionen in Humankapital (Leitlinie Nr. 23) sollen durch integrative Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Bildungsstufen gesteigert werden. Daneben soll die Anzahl der frühzeitigen Schulabgänger reduziert werden. Im Hinblick auf das lebenslange Lernen sollen Strategien entwickelt werden, die insbesondere durch finanzielle Anreize unterstützt werden können.

Die Aus- und Weiterbildungssysteme sollten besser auf die neuen Qualifikationsanforderungen ausgerichtet werden (Leitlinie Nr. 24). Die Offenheit und die Qualitätsstandards dieser Systeme sollten ebenso wie die Vielfältigkeit des Weiterbildungsangebots und der Möglichkeiten für die Mobilität gewährleistet sein. Die allgemeine und berufliche Bildung sollte insbesondere durch eine entsprechende Arbeitszeitgestaltung, durch Berufsberatung und durch Kostenteilung allen zugänglich sein. Nichtformales und informelles Lernen sollten besser anerkannt und validiert werden.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2008/618/EG

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ABl. L 198 vom 26.7.2008

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung 2009/531/EG des Rates vom 25. Juni 2009 für die 2009 vorzunehmende Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und für die Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [ABl. L 183 vom 15.7.2009]. Diese Empfehlungen sollen den Mitgliedstaaten eine bessere Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung (Zyklus 2008-2010) ermöglichen. Sie betreffen gleichzeitig die Leitlinien der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik.

Diese Empfehlungen orientieren sich an der wirtschaftlichen und sozialen Lage jedes einzelnen Mitgliedstaats und berücksichtigen gleichzeitig den durch die internationale Finanzkrise verursachten Abschwung.

Die Mitgliedstaaten müssen daher ihre nationalen Reformprogramme anpassen und hierüber in ihren jährlichen Berichten über die Umsetzung der Programme Rechenschaft ablegen.

Entscheidung 2009/536/EG des Rates vom 7. Juli 2009 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen, die in der Entscheidung 2008/618/EG vom 15. Juli 2008 dargelegt sind, behalten für 2009 ihre Gültigkeit.

Letzte Änderung: 19.11.2009