Island – Bildung und Kultur

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 weist darauf hin, dass Island schon einen wesentlichen Teil des Besitzstands der Europäischen Union (EU) im Bereich Bildung und Kultur umgesetzt hat. Das Land wendet diese Bestimmungen aufgrund seiner Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bereits an.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die Gebiete allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur liegen in erster Linie in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Ein Kooperationsrahmen zur Bildungspolitik strebt nach einer Annäherung der jeweiligen politischen Ansätze und der Erreichung gemeinsamer Ziele durch eine offene Koordinierungsmethode, die in das Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ mündete, das alle allgemeinen und beruflichen Bildungsmaßnahmen auf europäischer Ebene einbindet.

Was die kulturelle Vielfalt betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten die in Artikel 151 des EG-Vertrags niedergelegten Grundsätze verteidigen und sicherstellen, dass ihre internationalen Verpflichtungen es ihnen erlauben, die kulturelle Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Die Mitgliedstaaten brauchen die Rechts-, Verwaltungs- und Finanzstrukturen sowie die notwendigen Durchführungskapazitäten, um eine solide finanzielle Abwicklung der Programme der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend zu gewährleisten.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Island hat ein hohes Maß an Angleichung an Politik und Rechtsvorschriften in den Bereichen Bildung und Kultur erreicht.

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Letzte Änderung: 13.10.2011