Island – Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittelsicherheit

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 weist auf die Fortschritte hin, die Island in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei noch erzielen muss. In Bezug auf die Lebensmittelsicherheit wendet das Land die Bestimmungen des Besitzstands der Europäischen Union (EU) aufgrund seiner Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bereits an.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Das Kapitel Landwirtschaft umfasst eine Vielzahl häufig unmittelbar anwendbarer bindender Rechtsvorschriften. Die ordnungsgemäße Anwendung und effektive Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften durch eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung ist die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) funktionieren kann. Die GAP erfordert die Einrichtung von Verwaltungs- und Kontrollstrukturen wie beispielsweise der Zahlstelle und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IVKS) sowie den Aufbau von Kapazitäten zur Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem die EU-Rechtsvorschriften im Bereich direkter Beihilfen für Landwirte anwenden und die gemeinsamen Marktorganisationen für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse verwalten.

Die Rechtsvorschriften, die den gemeinschaftlichen Besitzstand für den Fischereisektor bilden, erfordern keine Umsetzung in innerstaatliches Recht. Es müssen aber Maßnahmen eingeführt werden, die die Verwaltungen und Wirtschaftsteilnehmer auf die Anwendung der Gemeinsamen Fischereipolitik (in den Bereichen Marktpolitik, Bewirtschaftung der Bestände und Verwaltung der Flotten, Inspektion und Kontrollen, Strukturmaßnahmen und staatliche Beihilfen) vorbereiten. In Einzelfällen sind Anpassungen bestehender Fischereiabkommen bzw. Übereinkommen mit Drittländern oder internationalen Organisationen erforderlich.

Die allgemeine Lebensmittelpolitik fixiert eine Reihe von Hygienevorschriften für die Lebensmittelproduktion. Außerdem sorgt der Besitzstand für genaue veterinärmedizinische Vorschriften, um auf dem Binnenmarkt für die Gewährleistung der Tiergesundheit, der artgerechten Tierhaltung und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft Sorge zu tragen. Auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes gibt es EU-Regelungen etwa zur Qualität des Saatguts, zu Pflanzenschutzmitteln, Schadorganismen und zur Tierernährung.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Insgesamt steht die isländische Politik im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums nicht im Einklang mit dem Besitzsand und auch ein geeigneter Verwaltungsrahmen für die Umsetzung fehlt.

Teile der isländischen Rechtsvorschriften im Bereich Lebensmittelsicherheit sowie Tier-undPflanzengesundheit und des entsprechenden Verwaltungsrahmens stimmen nicht mit dem Besitzstand überein. Besondere Aufmerksamkeit muss der Schließung der noch bestehenden Angleichungslücken bei den EU-Vorschriften über lebende Tiere, Pflanzenschutzmittel neuartige Lebensmittel gewidmet werden.

Im Bereich Fischerei hat Island weder die Rechtsangleichung noch die Einrichtung der Mechanismen für die Durchführung und Kontrolle der Unterstützungsmaßnahmen der EU in Angriff genommen. Die weiterhin geltenden Beschränkungen für ausländische Investitionen im Fischereisektor sind nicht mit dem Besitzstand vereinbar.

See also

Letzte Änderung: 12.10.2011