Island - Steuerwesen

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 weist auf die zusätzlichen Fortschritte hin, die Island vor dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) erzielen muss.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (laut Kommission)

Der Besitzstand zum Thema Steuern befasst sich ausführlich mit den indirekten Steuern, nämlich der Mehrwertsteuer (MwSt) und den Verbrauchssteuern. Er legt den Anwendungsbereich, Definitionen und Grundsätze der Mehrwertsteuer fest. Die Verbrauchssteuern auf Tabakprodukte, alkoholische Getränke und Energieerzeugnisse unterliegen auch der EU-Gesetzgebung. Bei den direkten Steuern erfasst der Besitzstand einige Aspekte sowohl der Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen als auch der Körperschaftssteuer. Außerdem verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Grundsätze eines Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, der auf die Beseitigung schädlicher Steuermaßnahmen abzielt. Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten erstreben ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes beim Steuerwesen und stellen Hilfsmittel zur Verhinderung innergemeinschaftlicher Steuerhinterziehung und Steuerumgehung zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die geeigneten Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung und Durchführung etabliert sind, auch was die Verbindungen zu den entsprechenden computergestützten Besteuerungssystemen in der EU betrifft.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Die Kommission weist auf die Fortschritte hin, die das Land erzielt hat, auch wenn die isländischen Steuervorschriften nach wie vor nur teilweise an den Besitzstand der EU angeglichen sind. Das Land verfügt weiterhin über ausreichende Verwaltungskapazitäten im Steuerbereich. Allerdings muss Island eine Strategie festlegen, um die Interkonnektivität und Interoperabilität der im Steuerbereich eingesetzten IT-Systeme mit den IT-Systemen der EU zu gewährleisten.

Insgesamt ist das Finanzkontrollsystem weitgehend an die internationalen Normen und die bewährten Praktiken der EU angepasst. Auch auf begrenzte legislative Fortschritte in diesem Bereich wird hingewiesen.

Schließlich sind gezielte Maßnahmen notwendig, um die Vorbereitungen abzuschließen; dies betrifft insbesondere die Vorbereitung eines Strategiepapiers für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und zur Gewährleistung der Trennung der internen und externen Prüfmaßnahmen. Zudem sind Vorbereitungen im Hinblick auf den Schutz der finanziellen Interessen der EU notwendig.

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Letzte Änderung: 12.10.2011