Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011)

Mit dieser Entscheidung wird das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft ausgerufen. Im Rahmen des Europäischen Jahres sollen zur Stärkung von sozialer Solidarität und zur Förderung der Demokratie die Voraussetzungen für ein stärkeres freiwilliges Engagement der Zivilgesellschaft geschaffen werden. Zudem soll die Freiwilligentätigkeit stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden.

RECHTSAKT

Entscheidung 2010/37/EG des Rates vom 27. November 2009 über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011).

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Entscheidung wird das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit * zur Förderung der aktiven Bürgerschaft ausgerufen. Freiwilligentätigkeit stellt ein zentrales Element der aktiven Bürgerschaft dar, durch die der soziale Zusammenhalt gestärkt und die Entwicklung der Demokratie gefördert wird. Im Jahr 2011 jährt sich zudem die Ausrufung des Internationalen Jahres der Freiwilligen (2001) durch die Vereinten Nationen (VN) zum zehnten Mal.

Ziele des Europäischen Jahres 2011

Das Europäische Jahr soll die Freiwilligentätigkeiten in der Europäischen Union (EU) stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken und die Möglichkeiten für eine Bürgerbeteiligung verbessern. Zu diesem Zweck erhalten lokale, regionale und nationale Behörden im Rahmen des Europäischen Jahres Unterstützung beim Austausch von Erfahrungen und bewährter Verfahren. Das Europäische Jahr soll insbesondere:

Initiativen des Europäischen Jahres 2011

Um die genannten Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des Europäischen Jahres folgende Initiativen auf Gemeinschaftsebene bzw. auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene unterstützt:

EU-weite Initiativen werden entweder teilweise oder ganz aus dem Gesamthaushaltsplan der EU finanziert. Nationale Initiativen werden von der EU kofinanziert und erhalten zudem nichtfinanzielle Unterstützung. Insgesamt stehen für das Europäische Jahr Finanzmittel von 8 Mio. EUR zur Verfügung.

Zusammenarbeit während des Europäischen Jahres 2011

Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Koordinierungsstelle, die die Teilnahme des Mitgliedstaats am Europäischen Jahr organisiert. Die nationalen Koordinierungsstellen sind für die Ausarbeitung der nationalen Programme und die Festlegung der nationalen Prioritäten zuständig. Dazu konsultieren sie alle einschlägigen Akteure und arbeiten eng mit diesen zusammen.

Die Kommission kann zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres mit einschlägigen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und dem Europarat zusammenarbeiten.

Koordination des Europäischen Jahres 2011

Die Europäische Kommission ist für die Umsetzung des Europäischen Jahres auf EU-Ebene zuständig. Zu ihrer Unterstützung organisiert sie Zusammenkünfte mit Akteuren, die auf dem Gebiet des freiwilligen Engagements aktiv sind. Zudem beruft sie Sitzungen der nationalen Koordinierungsstellen ein; diese Sitzungen dienen der Koordination der Aktivitäten auf nationaler Ebene.

Hintergrund

In seiner Stellungnahme vom Dezember 2006 forderte der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss die Europäische Kommission auf, ein Jahr der Freiwilligen auszurufen.

Im Juli 2008 nahm das Europäische Parlament eine Erklärung an, in der es dazu auffordert, 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit auszurufen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2010/37/EG

23.1.2010

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ABl. L 17 vom 22.1.2010

Letzte Änderung: 24.03.2010