Intensivierung der Zusammenarbeit der EU bei der beruflichen Bildung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Erklärung der für die berufliche Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister und der Europäischen Kommission über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

WAS IST DER ZWECK DIESER ERKLÄRUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Kopenhagen-Prozess ist fester Bestandteil des strategischen Regelwerks „Allgemeine und berufliche Bildung“ (ET 2020) und soll dazu beitragen, die Ziele der Strategie Europa 2020 für den Bildungsbereich zu erreichen.

Der Prozess besteht aus:

Prioritäten

Die in der Kopenhagener Erklärung aufgestellten Prioritäten bilden die Grundlage für eine freiwillige Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung. Mit Blick auf 2010 wurden folgende Ziele angestrebt:

Erfolge

Eine Reihe von Kommuniqués legt den Erfolg der EU bei der Erreichung dieser Ziele sowie die Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung dar.

Das Kommuniqué von Maastricht aus dem Jahr 2004 bestätigte, dass es mit dem Kopenhagen-Prozess gelungen ist, die Sichtbarkeit und das Profil der Berufsbildung auf europäischer Ebene zu verbessern. Es schrieb außerdem die Prioritäten der Kopenhagener Erklärung fort und legte spezifische Prioritäten für die Arbeiten zur beruflichen Bildung auf nationaler Ebene fest, darunter:

Das Kommuniqué von Helsinki von 2006 bewertete den Kopenhagen-Prozess und überprüfte seine Prioritäten und Strategien. Es stellte eine Reihe von Erfolgen fest, darunter:

Das Bordeaux-Kommuniqué von 2008 überprüfte die Prioritäten und Strategien des Kopenhagen-Prozesses im Licht eines künftigen Programms für die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Zeit nach 2010. Es stellte fest, dass der Prozess zur Verbesserung des Images der Berufsbildung beigetragen hat, ohne dabei die Vielfalt der nationalen Berufsbildungssysteme zu beeinträchtigen. Dennoch seien neue Impulse notwendig, insbesondere im Hinblick auf:

Das Kommuniqué von Brügge von 2010 legte die langfristigen strategischen Ziele für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung für den Zeitraum 2011-2020 sowie 22 kurzfristige Ziele für den Zeitraum 2011-2014 fest, die konkrete Maßnahmen auf nationaler Ebene für das Erreichen der strategischen Ziele aufzeigen. Diese Ziele basierten zwar immer noch auf den Grundsätzen des Kopenhagen-Prozesses, bauten aber auf den Erfolgen der Vergangenheit auf und berücksichtigten gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen.

Laut den Schlussfolgerungen dieses Kommuniqués hatte der Kopenhagen-Prozess

Es legte fest: Damit die berufliche Bildung gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen gerecht wird, müssen die europäischen Systeme der beruflichen Bildung unter anderem:

Die Schlussfolgerungen von Riga legten auf der Grundlage der Überprüfung der Ergebnisse der Zielvorgaben für den Zeitraum 2011-2014 eine Liste mit neuen Zielen für den Zeitraum 2015-2020 fest.

In der Überprüfung wurde festgestellt, dass diese Ziele sowohl der Europäischen Union als auch den Kandidatenländern bei der Fokussierung und der Umsetzung von Reformen geholfen hatten. Für den Zeitraum 2015-2020 wurden fünf Prioritätsbereiche festgelegt:

HINTERGRUND

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Lebenslanges Lernen: ermöglicht Menschen aller Lebensabschnitte, an stimulierenden Lernerfahrungen teilzuhaben.

HAUPTDOKUMENT

Erklärung der für die berufliche Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister und der Europäischen Kommission, im Rahmen ihrer Tagung am 29. und 30. November 2002 in Kopenhagen, über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung – „Die Kopenhagener Erklärung“ (Nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

Letzte Aktualisierung: 11.10.2016