Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Bildung und Kultur

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU). Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf die künftige Mitgliedschaft und die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 noch nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden mussten.

Der Bericht 2011 legt den Schwerpunkt auf die Fortschritte, die das Land bei dem Strategischen Rahmen „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ erzielt hat. Der Bericht betont darüber hinaus auch, dass die Interaktion zwischen den verschiedenen ethnischen Gemeinschaften im Bildungsbereich verbessert werden muss.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die Gebiete allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur liegen in erster Linie in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Ein Kooperationsrahmen zur Bildungspolitik strebt nach einer Annäherung der jeweiligen politischen Ansätze und der Erreichung gemeinsamer Ziele durch eine offene Koordinierungsmethode, die in das Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ mündete, das alle allgemeinen und beruflichen Bildungsmaßnahmen auf europäischer Ebene einbindet. Was die kulturelle Vielfalt betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten die in Artikel 151 des EG-Vertrags niedergelegten Grundsätze verteidigen und sicherstellen, dass ihre internationalen Verpflichtungen es ihnen erlauben, die kulturelle Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Die Mitgliedstaaten brauchen die Rechts-, Verwaltungs- und Finanzstrukturen sowie die notwendigen Durchführungskapazitäten, um eine solide finanzielle Abwicklung der Programme der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend zu gewährleisten.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Bei den europäischen Standards in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur sind einige Fortschritte festzustellen. Das Land hat seine Leistungen in Bezug auf die gemeinsamen Benchmarks innerhalb des strategischen Rahmens „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ verbessert. Die Programme Lebenslanges Lernen und Jugend in Aktion waren im Berichtszeitraum weiterhin ausgesetzt. Die Steigerung der Interaktion zwischen den verschiedenen ethnischen Gemeinschaften im Bildungswesen bleibt eine Herausforderung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In ihrem Bericht 2010 stellt die Kommission fest, dass Mazedonien im Bildungsbereich nur begrenzte Fortschritte erzielt hat. Zwar wurden Reformen durchgeführt, doch die Vorbereitungen für die Einführung von EU-Programmen sind noch nicht abgeschlossen. Im Bereich Kultur hat das Land seine Ziele nur zum Teil erreicht.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dem Bericht von Oktober 2009 wird festgestellt, dass in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend Fortschritte erzielt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der Teilnahme des Landes an Gemeinschaftsprogrammen. Dennoch sind weitere Anstrengungen nötig, um die nationale Reformstrategie umzusetzen, die Europäischen Benchmarks in Aus- und Weiterbildung zu erreichen, um sich auf die Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme vorzubereiten und um ein effizientes System zur Überwachung der Funktionsweise der Nationalen Agentur einzurichten.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dem Bericht von November 2008 wurde festgestellt, dass gute Fortschritte in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend erzielt wurden. Dennoch reichte die Kapazität des Landes nicht aus, um die angenommenen Rechtsvorschriften umzusetzen. Obwohl die Vorbereitungen für die Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen lebenslanges Lernen und Förderung der Jugend gut vorangekommen waren, bedurfte es weiterer Anstrengungen.

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Letzte Änderung: 20.12.2011