Erwachsenenbildung
Diese Schlussfolgerungen führen spezifische Maßnahmen auf, die von den Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission im Zeitraum 2008-2010 zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Erwachsenenbildung durchzuführen sind.
RECHTSAKT
Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Erwachsenenbildung [Amtsblatt C 140 vom 6.6.2008].
ZUSAMMENFASSUNG
Der Erwachsenenbildung wird bei der Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie eine wichtige Rolle zugemessen. Sie vermittelt den Bürgern nicht nur neue Fähigkeiten und Kompetenzen, sondern trägt auch dazu bei, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und auf die Herausforderungen der Globalisierung zu reagieren. Folglich ist es wichtig:
- das Qualifikationsniveau gering qualifizierter Arbeitnehmer anzuheben;
- Erwachsenen, die über keine Qualifikation verfügen, die Gelegenheit zur Teilnahme an einer Ausbildung zu geben;
- soziale Ausgrenzung aufgrund von Bildungsdefiziten, Arbeitslosigkeit oder sonstigen Nachteilen zu bekämpfen;
- dem lebenslangen Lernen von älteren Arbeitnehmern sowie Migranten zusätzliche Beachtung zu schenken;
- Effizienz, Wirksamkeit und Qualität der Erwachsenenbildung zu gewährleisten.
Diese Ziele können mit Erwachsenenbildung erreicht werden, da diese wirtschaftliche, soziale sowie individuelle Vorteile mit sich bringt. Die Erwachsenenbildung sollte folglich größeres Gewicht erhalten und wirksamere Unterstützung auf nationaler Ebene erfahren. In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der Erwachsenenbildung im Zeitraum 2008-2010 durchzuführen:
- den Austausch bewährter Praktiken, die gegenseitige Übernahme von Verfahren und die Konzipierung gemeinsamer Projekte zwischen den beteiligten Gruppen zu fördern;
- bei der Beseitigung von Hindernissen für die Erwachsenenbildung und beim Aufbau von Diensten, wie E-Learning und Möglichkeiten des Fernunterrichts, zusammenzuarbeiten;
- Hochschulen wie auch Berufsbildungseinrichtungen aufzufordern, auf erwachsene Lernende zuzugehen und mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, um die Weiterbildung am Arbeitsplatz zu fördern;
- den Zugang zur Erwachsenenbildung zu erleichtern und die Zahl der Teilnehmer zu steigern;
- die wirksame Nutzung von Finanzierungsquellen zu gewährleisten, wie des Programms für lebenslanges Lernen und des Europäischen Strukturfonds;
- Systeme der lebenslangen Bildungsberatung zu fördern;
- die Rolle der Erwachsenenbildung im sozialen und wirtschaftlichen Kontext zu prüfen;
- Mechanismen zur Bewertung von Fähigkeiten und Kompetenzen zu erarbeiten und die Validierungs- und Anerkennungsverfahren zu stärken;
- aus den für Bildung vorhandenen finanziellen Mitteln einen angemessenen Anteil für die Erwachsenenbildung bereitzustellen;
- die einschlägigen beteiligten Gruppen in die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Lernangebots einzubeziehen, das auf die Bedürfnisse der verschiedenen Arten von Lernenden zugeschnitten ist und dessen Schwerpunkt auf IKT-Kenntnissen liegt;
- die Zusammenarbeit mit Cedefop (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) und dem Institut der UNESCO für Lebenslanges Lernen sowie mit anderen zuständigen internationalen Institutionen zu vertiefen;
- diese Maßnahmen durch Empfehlung von Folgemaßnahmen nach dem Jahr 2010 weiterzuführen.
In der Erwachsenenbildung sollte aufgrund ihrer sektorenübergreifenden Natur ein integriertes Konzept in Zusammenarbeit mit allen betreffenden Gruppen, Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen (NGO) verfolgt werden. Die Entwicklungen in diesem Bereich und deren Beobachtung sollten im Einklang mit dem kohärenten Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Lissabon-Ziele stehen.
Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten mit folgenden Maßnahmen unterstützen:
- nationale Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie deren Auswirkung auf die Zuweisung der Mittel zu den verschiedenen Altersgruppen auswerten;
- Karrierechancen für diejenigen fördern, die im Bereich der Erwachsenenbildung tätig sind, und Qualitätskriterien zur Beurteilung von Anbietern entwickeln;
- bewährte Praktiken zur Erreichung benachteiligter Personen und zur Bewertung ihrer Lernergebnisse zusammenstellen, insbesondere der außerhalb des formalen Bildungssystems erworbenen;
- ein Glossar von Definitionen zur Erwachsenenbildung und eines gemeinsamen Satzes vergleichbarer Kerndaten, die zur Beobachtung erforderlich sind, erstellen;
- die Rolle der Erwachsenenbildung in nationalen Strategien zum lebenslangen Lernen fördern;
- Maßnahmen zur Sensibilisierung, die sich an potenzielle Lernende richten, flankieren.
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten den Bologna- und Kopenhagen-Prozess (EN) ergänzen und mit diesem übereinstimmen. Sie sollte zudem die bestehenden Forschungsmechanismen zur Erwachsenenbildung nutzen und verbessern. Ferner sollte die Kommission die Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen und NGO vertiefen und Verknüpfungen mit geeigneten regionalen Initiativen herstellen.
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- Die Website „Bildung für alle“ der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission
Letzte Änderung: 26.06.2009