Ausgabe von Euro-Münzen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Umlaufmünzen: für den Umlauf bestimmte Münzen, die in sämtlichen Ländern des Euro-Währungsgebiets gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Sammlermünzen: nicht für den Umlauf bestimmte Münzen, die lediglich in dem Land des Euro-Währungsgebiets gesetzliches Zahlungsmittel sind, in dem sie ausgegeben werden.

Gedenkmünzen: 2-Euro-Umlaufmünzen, die zum Gedenken an ein Ereignis von nationaler oder europäischer Bedeutung ausgegeben werden.

Gesetzliches Zahlungsmittel: Münzen und Banknoten, die in einem Land akzeptiert werden müssen, wenn sie zur Erfüllung einer Geldforderung angeboten werden.

Reguläre Münzen: Umlaufmünzen mit Ausnahme von Gedenkmünzen.

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 651/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Ausgabe von Euro-Münzen (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 135-137)

Verordnung (EU) Nr. 729/2014 des Rates vom 24. Juni 2014 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (Neufassung) (ABl. L 194 vom 2.7.2014, S. 1-7)

Letzte Aktualisierung: 04.04.2017