Anforderungen an die Haushalte der Länder des Euro-Währungsgebiets

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Richtlinie 2011/85/EU – Anforderungen an die Haushalte der Länder des Euro-Währungsgebiets

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Diese Richtlinie legt detaillierte Vorschriften für die nationalen Haushalte fest. Diese Vorschriften sind notwendig, um zu gewährleisten, dass die Regierungen der EU-Länder den Anforderungen der Wirtschafts- und Währungsunion entsprechen und übermäßige Defizite vermeiden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Regierungen der EU-Länder müssen

nationale Systeme des öffentlichen Rechnungswesens betreiben, die sämtliche Bereiche von Einnahmen und Ausgaben erfassen. Diese unterliegen einer internen Kontrolle und unabhängigen Rechnungsprüfung.

die Haushaltsdaten öffentlich verfügbar machen. Die Daten für Bund (Zentralstaat), Länder und Sozialversicherung müssen jeweils monatlich und jene für Gemeinden vierteljährlich veröffentlicht werden.

sicherstellen, dass die Finanzplanung auf realistischen makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen beruht, die sich auf aktuellste Informationen stützen. Diese umfassen die aktuellsten Prognosen der Europäischen Kommission und gegebenenfalls Prognosen anderer unabhängiger Einrichtungen.

spezifische Haushaltsregeln festlegen, um sicherzustellen, dass der gesamtstaatliche Haushalt den europäischen Vorschriften entspricht. Das Ziel ist die Vermeidung eines übermäßigen Defizits oder Schuldenstands. Unabhängige Organisationen überwachen die Einhaltung der Vorschriften sorgfältig.

einen glaubwürdigen, effektiven mittelfristigen Haushaltsrahmen festlegen, der einen Finanzplanungshorizont von mindestens drei Jahren vorsieht. Dieser umfasst mehrjährige Haushaltsziele, Projektionen für jeden Hauptausgaben- und Haupteinnahmenposten und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

die Kohärenz und Koordinierung aller Rechnungslegungsvorschriften und -verfahren in allen Teilsektoren der Staatstätigkeit sicherstellen.

In ihrem Bericht über die Qualität der 2014 von den EU-Ländern gemeldeten Haushaltsdaten stellte die Kommission fest, dass die EU-Regierungen die Fristen für die Datenübermittlung in der Regel sehr genau einhalten, die Vollständigkeit der Tabellen zum übermäßigen Defizit jedoch verbessert werden könnte.

HINTERGRUND

Die Richtlinie ist eine von sechs Legislativmaßnahmen (die als das „Sechserpaket“ bekannt sind), die am 13. Dezember 2011 in Kraft getreten sind und die finanz- und wirtschaftspolitische Steuerung der EU stärken.

Darauf folgte das „Zweierpaket“, das die haushaltspolitische Überwachung im Euro-Währungsgebiet weiter verbessert. Im Rahmen des Verfahrens des Europäischen Semesters muss jedes Land, das den Euro als Währung eingeführt hat, seinen Haushaltsentwurf bis Mitte Oktober an die Kommission übermitteln. Wenn die Kommission erachtet, dieser könnte die Regeln der einheitlichen Währung nicht erfüllen, kann sie verlangen, dass dieser überarbeitet wird.

HINTERGRUND

Ein kurzer Leitfaden für die neue Haushaltsführung der EU.

RECHTSAKT

Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2011/85/EU

13.12.2011

31.12.2013

ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41-47

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten – Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten (COM(2013) 114 final vom 6.3.2013)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Qualität der 2013 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten (COM(2014) 122 final vom 7.3.2014)

Letzte Aktualisierung: 13.10.2015