Einführung des Euro in Estland (2011)

Estland erfüllt die für die Einführung des Euro notwendigen Voraussetzungen. Deshalb führt das Land am 1. Januar 2011 den Euro als einheitliche Währung ein. Damit ist Estland der 17. Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Euro eingeführt wird.

RECHTSAKT

Beschluss 2010/416/EU des Rates vom 13. Juli 2010, gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung des Euro in Estland am 1. Januar 2011 [Amtsblatt L 196 vom 28.07.2010].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Beschluss stellt der Rat fest, dass Estland alle erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt:

Dementsprechend wird Estland am 1. Januar 2011 den Euro einführen.

Preisstabilität

Die Mitgliedstaaten müssen eine nachhaltige Preisstabilität aufweisen. Um diesem Kriterium zu entsprechen, muss die jährliche Inflationsrate unter einem Referenzwert liegen. Dieser Referenzwert entspricht dem Durchschnittswert der jährlichen Inflationsrate der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten. Wenn die Inflationsrate des Mitgliedstaats, der den Euro einführen möchte, nicht über 1,5 % liegt und seine Preisstabilität als dauerhaft angesehen wird, ist das Kriterium der Preisstabilität erfüllt.

Der Rat stellt fest, dass die durchschnittliche Inflationsrate Estlands im Zwölfmonatszeitraum bis März 2010 (-0,7 %) weit unter dem Referenzwert lag und die Preisstabilität als dauerhaft angesehen werden kann.

Finanzlage der öffentlichen Hand

Estland weist kein übermäßiges Defizit auf. Demnach ist die Finanzlage der öffentlichen Hand zufriedenstellend und lässt die Einführung des Euro zu.

Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems

Dieser Mechanismus schafft einen Leitkurs zwischen dem Euro und den nationalen Währungen der Mitgliedstaaten und lässt moderate Schwankungen gegenüber dem Leitkurs zu. Jedes Land, das den Euro einführen möchte, muss mindestens zwei Jahre lang an diesem Mechanismus teilgenommen haben, ohne dass der Wechselkurs der Landeswährung großen Spannungen ausgesetzt war.

Im Einklang mit den Anforderungen der Verträge nahm die estnische Krone seit Juni 2004 an diesem Mechanismus teil und war in den zwei Jahren, in denen die Bewerbung geprüft wurde, keinen starken Spannungen ausgesetzt.

Langfristige Zinssätze

Die langfristigen Zinssätze werden auf der Grundlage der Zinssätze langfristiger Staatsanleihen, die von den Mitgliedstaaten herausgegeben werden, berechnet. Der Rat stellt jedoch fest, dass der staatliche Schuldenstand Estlands sehr gering ist und es deshalb keine geeigneten langfristigen Zinssätze gibt, die bei der Bewertung der Dauerhaftigkeit der Konvergenz herangezogen werden könnten.

Daher hat der Rat gestützt auf eine qualitative Analyse der verschiedenen Wirtschafts- und Finanzindikatoren sowie auf die fiskalpolitischen Leistungen und die relativ flexible Wirtschaft die Erfüllung des Kriteriums der langfristigen Zinssätze positiv bewertet.

Innerstaatliche Rechtsvorschriften

Mitgliedstaaten, die den Euro einführen möchten, müssen nicht nur die Konvergenzkriterien erfüllen, sondern auch die innerstaatlichen Rechtsvorschriften müssen mit der Einführung der gemeinsamen Währung vereinbar sein.

In dieser Hinsicht stellt der Rat fest, dass die innerstaatlichen Rechtsvorschriften Estlands der Einführung des Euro nicht entgegenstehen. Sie sind mit der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank („Satzung des EZSB und der EZB“) vereinbar. Das EZSB besteht aus den europäischen Zentralbanken und den Zentralbanken der Mitgliedstaaten. Vorrangiges Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten.

Letzte Änderung: 07.10.2010