Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Ziel der Grundzüge ist die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Sie sollen die Europäische Union in ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum überführen.

RECHTSAKT

Empfehlung 2010/410/EU des Rates vom 13. Juli 2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union [Amtsblatt L 191 vom 23.07.2010].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Empfehlungen des Rates zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik dienen als Leitlinien für die Mitgliedstaaten. Durch diese Leitlinien ist es möglich, die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten zu koordinieren, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.

Diese Leitlinien des Rates unterstützen die Strategie Europa 2020, die es der EU ermöglichen soll, in den zehn kommenden Jahren ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen. In dieser Empfehlung hebt der Rat ebenfalls die Bedeutung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten und ihres makroökonomischen Gleichgewichts hervor.

Die Mitgliedstaaten müssen diese Leitlinien bei der Durchführung ihrer Wirtschaftspolitik und bei der Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme berücksichtigen.

Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und makroökonomisches Gleichgewicht

Bei der Durchführung ihrer Wirtschaftspolitik müssen die Mitgliedstaaten den Stabilitäts- und Wachstumspakt respektieren. Durch diesen Pakt haben sich die Mitgliedstaaten zur Kontrolle ihres Haushaltsdefizits verpflichtet, um Ungleichgewichte ihres Haushalts zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten müssen somit ihre Haushalte sanieren, wobei sie vor allem für den Abbau der öffentlichen Schulden sorgen müssen.

Der Rat regt die Mitgliedstaaten dazu an, Maßnahmen zur Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte zu ergreifen, wobei sie vor allem die Aktienmärkte und die Bilanzen der privaten Haushalte und des Unternehmenssektors berücksichtigen sollen.

Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, makroökonomische Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet abbauen; sie sollten die großen und fortbestehenden Unterschiede ihrer Leistungsbilanzen und andere makroökonomische Ungleichgewichte als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten und erforderlichenfalls unverzüglich Maßnahmen zur Verringerung dieser Ungleichgewichte treffen.

Intelligentes Wachstum

Ziel ist die Schaffung einer auf Wissen und Kreativität basierenden Wirtschaft. Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten, ihr Wirtschaftswachstum durch Investitionen in Forschung und Technologie sowie Innovationsförderung anzukurbeln. Durch die Reformen sollten beispielsweise wirksame Infrastrukturen im Bereich der Forschung geschaffen und die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten gefördert werden.

Nachhaltiges Wachstum

Nachhaltiges Wachstum stützt sich auf die effiziente Nutzung von Energien und Ressourcen. Bei der Durchführung ihrer Wirtschaftspolitik müssen die Mitgliedstaaten die umweltpolitischen Herausforderungen berücksichtigen. So werden sie etwa aufgefordert, Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien und CO2-armer Technologien sowie für eine Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu schaffen.

Integratives Wachstum

Die Mitgliedstaaten sollten allen Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zur Wirtschaft garantieren. Ein integratives Wachstum muss zur Schaffung einer Gesellschaft beitragen, in der alle Bürger am Arbeitsmarkt und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.

Um dies zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten vor allem dafür sorgen, dass Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln eingehalten werden. Ein weiteres vorrangiges Ziel ist die bessere Regulierung der Finanzmärkte: die Mitgliedstaaten sollten berechenbare Rahmenbedingungen schaffen und gut funktionierende, offene und wettbewerbsfähige Waren- und Dienstleistungsmärkte garantieren.

Hintergrund

Der Rat verabschiedet die Grundzüge der Wirtschaftspolitik auf der Grundlage von Artikel 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser Artikel sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten und diese im Rat koordinieren. Der Rat erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rat und der Kommission die Grundzüge der Wirtschaftspolitik.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung 2010/410/EU

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ABl. L 191 vom 23.7.2010

Letzte Änderung: 10.09.2010