Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive

In der Mitteilung von 2008 mit dem Titel Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive bestätigt die Kommission das Engagement der Europäischen Union (EU) im westlichen Balkan. Sie spricht sich insbesondere dafür aus, dass die Mehrheit der Länder in der Region schrittweise den Status eines Kandidatenlandes erlangen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 5. März 2008 - Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive (KOM(2008) 127 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mitteilung schlägt einen Aktionsrahmen zur Stärkung des Engagements der EU zugunsten des westlichen Balkans, namentlich Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo (gemäß dem von der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen festgelegten Status), vor.

Die Zielsetzung ist, diese Länder an die EU anzunähern und ihre europäische Perspektive greifbarer zu machen.

STÄRKUNG REGIONALER ZUSAMMENARBEIT

Damit sich die Länder der EU annähern, wird in dieser Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen:

FÖRDERUNG DER AUSSÖHNUNG UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN VÖLKERN

Die in der Mitteilung vorgeschlagene Strategie soll direkte Kontakte zwischen den Menschenfür die EU zu sensibilisieren der Bevölkerungen in der Region fördern und an der Aussöhnung zwischen den Völkern arbeiten. Ein weiteres Ziel ist, die betroffenen Länderfür die EU zu sensibilisieren , indem ihr Wissen über die Europäische Union gefördert wird.

Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region und der EU umfasst mehrere Bereiche, dazu zählen Wissenschaft, Forschung, Kultur, Bildung, Jugend und Medien. Es wurden Maßnahmen vorgenommen, um es den Balkanländern zu ermöglichen, an bestimmten Gemeinschaftsprogrammen teilzunehmen, darunter Austauschprogramme für Studenten wie Erasmus, und sich an Gemeinschaftsagenturen zu beteiligen.

Zudem soll die Regelung für die visumfreie Einreise, die ein Teil der Vorbereitungen für die Mitgliedschaft und Teilnahme am Schengen-Raum darstellt, die Mobilität vereinfachen. Gemeinsam mit den Rückübernahmeabkommen sind die Visa-Erleichterungsabkommen der erste Schritt zur vollständigen Liberalisierung der Visaverfahren.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG UND EU-HILFE

Im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung steht die Region vor zahlreichen Herausforderungen. Dazu zählen die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Senkung der Arbeitslosigkeit, die Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt, der Aufbau von Infrastrukturen sowie menschliche Entwicklung und sozialer Zusammenhalt unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung. Die Zusammenarbeit ist auf drei Bereiche ausgerichtet: Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Infrastruktur und Energieeffizienz.

Die Region profitiert außerdem von direkter finanzieller Unterstützung der EU mithilfe des Instruments für Heranführungshilfe (IPA). Dieses Programm hilft den Begünstigten dabei, die notwendigen Reformen zu beschließen und umzusetzen, die den Werten der EU entsprechen, und das EU-Recht mit Blick auf eine künftige Mitgliedschaft stufenweise zu übernehmen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) bietet zudem Kredite in verschiedenen Bereichen (Verkehr, Energie, KMU, Umwelt, kommunale Infrastruktur, Bildung und Gesundheit).

Das IPA bietet außerdem Unterstützung für grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG UND ZIVILGESELLSCHAFT

Die EU unterstützt die Entwicklung der Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene mit dem Ziel, ihre Rolle zu stärken und sie in vollem Umfang am Reformprozess zu beteiligen.

Die verantwortungsvolle Staatsführung stellt einen wesentlichen Aspekt der Annäherung der westlichen Balkanländer an die EU dar.

Fortschritte im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit haben eine hohe Bedeutung und umfassen insbesondere:

Hintergrund

Nach der Auflösung Jugoslawiens führte die EU den Stabilitätspakt für Südosteuropa zur Förderung wirtschaftlicher und politischer Reformen insbesondere für den westlichen Balkan ein. Während der Tagungen des Europäischen Rates von Feira im Jahr 2000 und Thessaloniki im Juni 2003 wurden alle westlichen Balkanländer als mögliche künftige Mitglieder der EU angesehen. Seitdem sind in den einzelnen Ländern in Bezug auf die Integration in die EU unterschiedliche Fortschritte zu verzeichnen.

Weitere Informationen: Der Weg zur EU-Mitgliedschaft.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (ABl. L 210 vom 31.7.2006).

27.11.2014