Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern

In dieser Mitteilung wird ein strategischer Rahmen für die Entwicklung eines Dialogs zwischen den Zivilgesellschaften der Europäischen Union (EU) und der Kandidatenländer festgelegt. Die Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten soll über die Auswirkungen der Erweiterung und die Öffentlichkeit in den Kandidatenländern über Geschichte, Funktionsweise und Werte der Union besser informiert werden. Dieser Dialog soll parallel zu den Beitrittsverhandlungen geführt werden und wird möglicherweise Neuausrichtungen erfordern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 29. Juni 2005: Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern [KOM(2005) 290 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission will das bei der letzten Erweiterung aufgetretene Problem, dass die Bürger nicht ausreichend informiert und vorbereitet waren, beheben. Durch Aufnahme eines Dialogs mit der türkischen und der kroatischen Zivilgesellschaft will sie die Kontakte und den Erfahrungsaustausch verstärken sowie das gegenseitige Kennenlernen und das Verständnis füreinander fördern.

Die Kommission will eine möglichst weit gefasste Definition von Zivilgesellschaften *. Die Gemeinden und sonstigen lokalen Gemeinschaften sollen sich ebenfalls am Dialog beteiligen.

Das Konzept des Dialogs ist je nach Land - Kroatien oder Türkei - unterschiedlich. Die Kommission konzentriert sich stärker auf die Beziehungen zur Türkei. Sie schlägt vor, die laufenden Aktionen zu verstärken und durch neue zu ergänzen.

Ausbau der laufenden Aktionen

Kroatien

Die Union arbeitet mit der kroatischen Zivilgesellschaft im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zusammen (das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Kroatien ist am 1. Februar 2005 in Kraft getreten). Der Dialog wird durch die Beteiligung Kroatiens an verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen wie dem 6. FTE-Rahmenprogramm oder dem Tempus -Programm verstärkt.

Türkei

Bilaterale Maßnahmen mit der Türkei, die unter den zivilgesellschaftlichen Dialog fallen, wurden bereits von nationalen und gemeinschaftlichen Stellen entwickelt.

Die EU finanziert bereits mehrere Aktionen mit folgenden Zielen:

Einführung neuer Maßnahmen

Bei dem zivilgesellschaftlichen Dialog handelt es sich um einen langfristigen Prozess, der sich entsprechend den Bedürfnissen der Zivilgesellschaften entwickelt. Die Kommission erwartet von den zivilgesellschaftlichen Akteuren, dass sie den Dialog aktiv vorantreiben.

Kroatien

Die weitere Entwicklung des zivilgesellschaftlichen Dialogs mit Kroatien wird von der Vertiefung der Beziehungen dieses Landes zur EU, dem Ausbau der regionalen Zusammenarbeit und dem Fortschreiten des regionalen Aussöhnungsprozesses abhängen. Nach Auffassung der Kommission wäre es wünschenswert, dass sich der Dialog auf die praktischen Auswirkungen des Beitrittsprozesses konzentriert. Sie schlägt daher vor, die Kontakte zwischen den Sozialpartnern, den Medien, den NRO sowie den Religionsgemeinschaften in Kroatien und der EU auszubauen.

Türkei

Die Kommission beabsichtigt, mit einer Reihe von Maßnahmen die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU in folgenden Bereichen auszubauen:

Die Kommission weist darauf hin, dass im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Dialogs auch religiöse Themen behandelt werden sollten und daher die Kirchen und sonstigen religiösen Organisationen und Vereinigungen in den Dialog einbezogen werden sollten.

Durchführungsmodalitäten

Die Kommission wird regelmäßig Persönlichkeiten aus der Türkei und der EU konsultieren, die aufgrund ihres Fachwissens über die Beziehungen zwischen der Union und der Türkei ausgewählt werden.

Die Maßnahmen werden grundsätzlich aus den Mitteln der Heranführungshilfe für die betreffenden Länder finanziert und möglicherweise durch Beiträge öffentlicher oder privater Einrichtungen und der Kommission ergänzt. Bei den Gemeinschaftsprogrammen leisten die Kandidatenländer einen eigenen Finanzierungsbeitrag, der zum Teil aus Mitteln der Heranführungshilfe gedeckt wird.

Zur Durchführung der Projekte wird sich die Kommission so weit wie möglich auf ihre bestehenden Strukturen und Ressourcen stützen. Es wäre wünschenswert, wenn die Mitgliedstaaten die Visa-Verfahren für die Teilnehmer an dem zivilgesellschaftlichen Dialog erleichtern würden.

Monitoring und Berichterstattung

Die Kommission gewährleistet ein regelmäßiges Monitoring der durchgeführten Maßnahmen und ihrer Ergebnisse. Diesbezügliche Informationen sind auf der Website „Europa" abrufbar. Ein besonderes Monitoring erfolgt zu den gegenseitigen Wahrnehmungen, um die weitere Strategie zu bestimmen.

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Letzte Änderung: 23.01.2007