Fortschritte beim Erweiterungsprozess: Bulgarien, Rumänien und Kroatien (2004)

Im Hinblick auf die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens beim Erweiterungsprozess möchte die Kommission die Verhandlungen mit diesen beiden Ländern bis Ende 2004 abschließen, damit die Länder zum 1. Januar 2007 beitreten können. Jedoch schlägt die Kommission vor, in deren Beitrittsverträge eine Schutzklausel aufzunehmen, die es ermöglicht, den Beitritt zur Europäischen Union (EU) um ein Jahr zu verschieben.

Die Verhandlungen mit Kroatien dürften im Rahmen einer an die Schlussfolgerungen der Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag Kroatiens anknüpfenden verstärkten Heranführungsstrategie 2005 aufgenommen werden. Der Rat hat jedoch beschlossen, keinen festen Termin für die Aufnahme dieser Verhandlungen festzusetzen und zuerst feststellen zu wollen, dass Kroatien uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeitet.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 6. November 2004 - Strategiepapier der Europäischen Kommission über den Stand des Erweiterungsprozesses [KOM(2004) 657 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

BULGARIEN UND RUMÄNIEN

Erzielte Fortschritte

In den jährlich von der Kommission veröffentlichten Regelmäßigen Berichten wird die Fähigkeit der Kandidatenländer, allen ihren Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Beitritts nachzukommen, bewertet. Anhand der diesjährigen Berichte zieht die Kommission eine Bilanz der Fortschritte Bulgariens und Rumäniens im Hinblick auf die Kopenhagener Kriterien:

Beitrittsprozess

Nach Auffassung der Kommission sind die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien wie auch mit Rumänien auf dem richtigen Weg. Im Frühjahr 2004 wurde ein Finanzierungsrahmen festgelegt und im Juni 2004 wurden alle Kapitel mit Bulgarien vorläufig geschlossen. Mit Rumänien müssen noch drei Kapitel ausgehandelt werden: Wettbewerb, Umwelt sowie Justiz und Inneres (JAI).

Da die Verhandlungen weit fortgeschritten sind, begann im Juli 2004 die Formulierung der Beitrittsverträge Bulgariens und Rumäniens. In diesen Verträgen, die sich über den gesamten übernommenen Besitzstand erstrecken und die am 1. Oktober 2004 veröffentlicht wurden, werden die Ergebnisse der Beitrittsverhandlungen, die etwaigen Übergangsbestimmungen und die Anpassungen an den Besitzstand nach der Erweiterung zusammengefasst. Nach Annahme der Verträge durch alle Parteien gibt die Kommission eine Stellungnahme ab und das Parlament genehmigt sie im Wege des Zustimmungsverfahrens. Schließlich fasst auch der Rat seinen Beschluss und alle Mitgliedstaaten müssen die Verträge ratifizieren. Ziel ist das Inkrafttreten der Verträge am 1. Januar 2007.

Eine mit umfangreicher Finanzhilfe gekoppelte Heranführungsstrategie ermöglicht es der Union, Bulgarien und Rumänien bei ihren Beitrittsvorbereitungen zu unterstützen. Ab November 2005 veröffentlicht die Kommission jährliche Monitoring-Berichte, um sicherzustellen, dass Bulgarien und Rumänien die bei den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Etwaige Verzögerungen und Probleme werden unverzüglich dem Rat gemeldet.

Um etwaigen schweren Mängeln entgegentreten zu können, werden in die Beitrittsabkommen drei Schutzklauseln (Wirtschaft, Binnenmarkt und JAI) aufgenommen. Ferner kann dank einer besonderen Schutzklausel der Beitrittstermin bis Januar 2008 aufgeschoben werden, wenn ernsthaft die Gefahr besteht, dass einer der beiden Kandidaten nicht in der Lage ist, die Beitrittsbedingungen rechtzeitig zu erfüllen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Angesichts der Fortschritte bei der Umsetzung der Kopenhagener Kriterien erklärt sich die Kommission zuversichtlich, dass Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2007 beitreten können. Sie wird alles in die Wege leiten, um das vom Rat gesteckte Ziel des Abschlusses der Verhandlungen im Jahr 2004 einzuhalten, damit das Beitrittsabkommen 2005 unterzeichnet werden kann.

Die Kommission hält jedoch einige Bereiche fest, in denen vor dem Beitritt dringende Verbesserungen nötig sind. Dies sind insbesondere für beide Länder der Bereich Justiz und Inneres sowie für Rumänien die Bereiche Wettbewerb und Umwelt.

Bulgarien und Rumänien werden den Euro nicht bereits mit dem Beitritt übernehmen. Ebenso erfolgt die Aufhebung der Grenzkontrollen erst einige Zeit nach dem Beitritt und wird von jedem Mitgliedstaat für sich beschlossen. Beide Länder werden jedoch mit ihrem Beitritt Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums.

KROATIEN

Im Hinblick auf Kroatien empfiehlt die Kommission, die für die Kandidatenländer verwendete Heranführungsstrategie auf dieses Land auszudehnen. Sie ruft in Erinnerung, dass der Europäische Rat beschlossen hat, die Verhandlungen mit Kroatien Anfang 2005 aufzunehmen und den Verhandlungsrahmen festlegt.

Heranführungsstrategie

Ab 2005 gilt für Kroatien das Prüfungsverfahren, mit dem der Stand der Fortschritte der Kandidatenländer auf dem Weg zum Beitritt bewertet werden soll. Gemäß diesem Verfahren veröffentlicht die Kommission ab Herbst 2005 Regelmäßige Berichte über Kroatien. Die Beitrittsvorbereitungen stützen sich auf die Schlussfolgerungen der Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag Kroatiens.

Als Kandidatenland kommt Kroatien ab 1. Januar 2005 in den Genuss dreier finanzieller Heranführungsinstrumente:

Ferner empfiehlt die Kommission die Einrichtung eines vierten Heranführungshilfeinstruments, in dessen Genuss Kroatien ab 2007 kommen würde.

Das von Kroatien 2001 unterzeichnete Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) dürfte im Hinblick auf die Handelsaspekte, aber auch für die Verfolgung der Fortschritte Kroatiens bei der Angleichung an den Besitzstand eine wichtige Rolle spielen. Seine Strukturen dienen als Plattform zum Austausch über die Fortschritte Kroatiens bei der Angleichung an den Besitzstand und über deren Weiterverfolgung. Im ersten Halbjahr 2005 dürfte ein Rahmenabkommen über die Teilnahme an den Programmen und Einrichtungen der Gemeinschaft in Kraft treten.

Verhandlungsrahmen

Auf Grundlage des Beschlusses des Europäischen Rates von Brüssel im Juni 2004 schlägt die Kommission vor, den Verhandlungsrahmen mit Kroatien auf folgende Grundsätze zu stützen:

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die Kommission besteht besonders auf der Notwendigkeit eines ständigen politischen Dialogs mit Kroatien, um sensible Fragen wie Minderheitenrechte, die Rückkehr der Flüchtlinge, die Reform des Justizwesens und die Korruptionsbekämpfung aufgreifen zu können. Ferner stehen die Zusammenarbeit mit dem ICTY und die regionale Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanländern im Mittelpunkt.

HINTERGRUND

Bulgarien und Rumänien sind fester Bestandteil eines Erweiterungsprozesses, der 1997 begonnen hat. Die Verhandlungen mit beiden Ländern stehen unmittelbar vor ihrem Abschluss und haben zum Ziel, sie im Januar 2007 in die EU aufzunehmen.

Am 21. Februar 2003 hat Kroatien offiziell seine Mitgliedschaft in der EU beantragt. Im Juni 2004 hat der Rat Kroatien offiziell als Beitrittskandidat anerkannt. Rat und Kommission sind der Auffassung, dass die Beitrittsverhandlungen Anfang 2005 aufgenommen werden sollen. Bis dahin gelten die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Kroatien, die im Beschluss 2004/648/EG des Rates festgelegt sind.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Abkommen über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union vom 25. April 2005 [Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 16. März 2005 zu Kroatien. Der Rat hat beschlossen, die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien auszusetzen, ohne einen genauen Termin festzulegen. Ferner kündigte er an, dass im gemeinsamen Einvernehmen eine bilaterale Regierungskonferenz einberufen wird, sobald er festgestellt hat, dass Kroatien uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenarbeitet.

Verordnung (EG) Nr. 2257/2004 des Rates vom 20. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3906/89, (EG) Nr. 1267/1999, (EG) Nr. 1268/1999 und (EG) Nr. 2666/2000 zur Berücksichtigung des Kandidatenstatus von Kroatien [Amtsblatt L 389 vom 30.12.2004]

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel am 16. und 17. Dezember

Der Europäische Rat kam im Dezember 2004 zu dem Schluss, dass die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien am 17. März 2005 beginnen sollen, sofern das Land voll mit dem ICTY zusammenarbeitet, insbesondere was die Festnahme und Überstellung nach Den Haag von General Gotovina betrifft. Die Beitrittsabkommen mit Bulgarien und Rumänien dürften im April 2005 unterzeichnet werden.

Beschluss des Rates und der Kommission betreffend den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits [Amtsblatt L 26 vom 28.1.2005]

Das SAA liefert in der Heranführungsphase in folgenden Bereichen einen vertraglichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Kroatien:

Mitteilung der Kommission - Stellungnahme zum Antrag Kroatiens auf Beitritt zur Europäischen Union [KOM(2004) 257 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 16.11.2006