Strategie für die Erweiterung und Bericht über die Kandidatenländer aus dem Jahr 2003

1) ZIEL

Übersicht über die Fortschritte Bulgariens, Rumäniens und der Türkei auf ihrem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union sowie Festlegung der künftigen Strategie der Union gegenüber diesen drei Kandidatenländern.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

„Die Erweiterung fortsetzen". Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission vom 5. November 2003 über die Fortschritte Bulgariens, Rumäniens und der Türkei auf dem Weg zum Beitritt [KOM(2003) 676 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission stellt fest, dass Bulgarien, Rumänien und die Türkei bei der Erfüllung der Beitrittskriterien deutlich vorangekommen sind. Die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien machen gute Fortschritte und werden weiterhin nach den Grundsätzen geführt, die bereits bei den zehn beitretenden Ländern (Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowenien und Slowakei) Anwendung gefunden haben. Die Union unterstützt das Ziel Bulgariens und Rumäniens, den Beitritt im Jahr 2007 anzustreben. Die Türkei muss bei der Erfüllung der Beitrittskriterien weitere Fortschritte erzielen. Im Dezember 2004 wird der Europäische Rat über die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entscheiden.

Bisherige Fortschritte Bulgariens und Rumäniens

Bulgarien und Rumänien erfüllen weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Die Korruption stellt allerdings in beiden Ländern nach wie vor ein Problem dar. Außerdem bedarf es weiterer Anstrengungen, um einen effizienten und qualifizierten öffentlichen Dienst aufzubauen. In Bulgarien werfen die Lebensbedingungen für geistig Behinderte und Heimkinder sowie bestimmte erniedrigende Behandlungen durch die Polizei und der Menschenhandel weiterhin Probleme auf. Rumänien muss die mit den schwerfälligen Verwaltungsverfahren verbundenen Schwierigkeiten in den Griff bekommen sowie für mehr Transparenz und eine bessere Umsetzung der Politik Sorge tragen.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbetrifft, so verfügen dem Bericht zufolge beide Kandidatenländer über funktionierende Marktwirtschaften. Diese dürften in naher Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern Bulgarien und Rumänien mit der Durchführung ihrer Reformprogramme fortfahren.

Die Übernahme des Besitzstandes stellt ein Kriterium dar, bei dem Bulgarien und Rumänien gute Fortschritte erzielt haben. Wenn das derzeitige Tempo beibehalten wird, könnte die Rechtsangleichung vor dem geplanten Beitrittstermin zu Ende geführt werden. Allerdings müssen die Kapazitäten in Verwaltung und Justiz noch weiter ausgebaut werden, damit der Besitzstand ordnungsgemäß angewandt werden kann. In Rumänien lässt die Qualität der neuen Rechtsvorschriften zum Teil zu wünschen übrig, sodass Nachbesserungen erforderlich sind.

Heranführungsstrategie für Bulgarien und Rumänien

Die Kommission wird Anfang 2004 mit Hinblick auf den Beitritt Bulgariens und Rumäniens einen Finanzrahmen für einen Zeitraum von drei Jahren vorlegen.

Die Heranführungshilfe der Gemeinschaft - insbesondere im Rahmen des Phare-Programms - zielt in erster Linie weiterhin auf den Ausbau der Institutionen sowie auf Investitionen in besitzstandsrelevante Entwicklungen ab. Eine weitere Priorität ist dabei die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.

Abschluss der Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien

Mit Bulgarien und Rumänien wurden Verhandlungen über 31 Kapitel des Besitzstandes eröffnet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des oben genannten Berichts waren mit Bulgarien 26 und mit Rumänien 20 Verhandlungskapitel vorläufig abgeschlossen. Das Verhandlungstempo richtet sich nach den Fortschritten der einzelnen Länder bei der Übernahme und Umsetzung des Besitzstandes. Damit beide Länder der Union 2007 beitreten können, muss der Beitrittsvertrag spätestens Ende 2005 unterzeichnet werden; die Verhandlungen sind schon wesentlich früher abzuschließen.

Bisherige Fortschritte der Türkei

Die Türkei hat den Reformprozess bei den Gesetzgebungsarbeiten im Hinblick auf die Einhaltung der politischen Kriterien vorangetrieben. Allerdings erfüllt sie diese Kriterien noch nicht vollständig. Es bedarf weiterer Anstrengungen zur Überwindung der Kluft zwischen der Gesetzgebung und der Anwendung der Rechtsvorschriften. Kommt es zu keiner Einigung in der Zypernfrage, so könnte dies, wie die Kommission unterstreicht, ein ernstliches Hindernis für die EU-Bestrebungen der Türkei darstellen. Die Kommission hält eine vollständige Lösung der Zypernfrage noch vor dem Beitritt Zyperns (am 1. Mai 2004) für möglich.

Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so ist auf beträchtliche Fortschritte der türkischen Marktwirtschaft zu verweisen. Allerdings bestehen nach wie vor makroökonomische Ungleichgewichte.

Bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist die Türkei in einigen Bereichen gut vorangekommen, während in zahlreichen anderen weitere Bemühungen notwendig sind. Die Kapazität der Verwaltungsbehörden muss verstärkt werden, um eine bessere Umsetzung des Besitzstandes zu gewährleisten. Verbesserungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Unabhängigkeit und der Funktionsweise der Justiz, der Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Grundfreiheiten, der weiteren Angleichung der Beziehungen zwischen der zivilen und der militärischen Ebene an die Praktiken in den EU-Mitgliedstaaten und hinsichtlich der Lage im Südosten des Landes sowie der kulturellen Rechte.

Heranführungsstrategie für die Türkei

Für den Zeitraum 2004-2006 ist für die Türkei eine Finanzhilfe in der Höhe von 1 050 Mio. EUR vorgesehen.

Die Türkei beteiligt sich an mehreren Gemeinschaftsprogrammen in verschiedenen Bereichen sowie an den Arbeiten der Europäischen Umweltagentur.

Eröffnung der Verhandlungen mit der Türkei

Vor Ende Oktober 2004 wird die Kommission einen Bericht veröffentlichen, aus dem hervorgeht, ob die Türkei die politischen Kriterien für einen Beitritt erfüllt. Im Dezember 2004 wird der Europäische Rat dieses Dokument in seine Entscheidung über die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei einbeziehen.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 31.05.2006