Slowenien - Binnenmarkt

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Die Ziele in diesem prioritären Bereich wurden nur teilweise erreicht.

Das Verbrauchssteuer- und das MwSt-Gesetz wurden vom Parlament angenommen und traten im Juli 1999 in Kraft.

Auf dem Gebiet des geistigen Eigentums wurde im Dezember 1998 das Gesetz zum Schutz von Pflanzenzüchtungen angenommen und das UPVO-Übereinkommen ratifiziert.

Im Juli 1999 wurde das Gesetz über die technischen Vorschriften für Produkte und die Konformitätsbewertung wie auch das Normungs- und das Akkreditierungsgesetz verabschiedet. Im Januar 1999 wurden Änderungen zum Gesellschaftsrecht angenommen.

Zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs wurden das Devisen- und das Bankengesetz verabschiedet und die restriktiven Maßnahmen der Bank von Slowenien aufgehoben bzw. gelockert.

Die im Oktober 1998 eingerichtete Kommission für die Kontrolle staatlicher Beihilfen nahm im März 1999 ihre Arbeit auf und legte Ende Juni 1999 ihre erste Erhebung über staatliche Beihilfen vor. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes über staatliche Beihilfen steht noch aus. Das Wettbewerbsaufsichtsamt wurde personell verstärkt. Im Juni 1999 wurde ein neues Kartellgesetz angenommen.

Bewertung (November 2000)

Slowenien hat neue Gesetze über die Prüfung der Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe und über das öffentlichen Auftragswesen verabschiedet. Das Gesetz über gewerbliches Eigentum und das ergänzende Schutzzertifikat wurden nicht verabschiedet. Die Verabschiedung eines Gesetzes über die Durchführung von Kontrollen an den Grenzen zur Bekämpfung der Produktpiraterie und der betrügerischen Nachahmung steht noch aus. Generell sollten die Grenzkontrollen verschärft werden.

Die als prioritär ausgewiesene Harmonisierung des Gesellschaftsrechts wurde nicht vorangebracht.

Slowenien muss eine unabhängige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einrichten.

Ausländische Investitionen in die Bereiche Telekommunikation, Verkehr und Medien sind nach wie vor starken Beschränkungen unterworfen. Im Finanzsektor wurden Fortschritte erzielt.

Slowenien hat ein Rahmengesetz zur Überwachung staatlicher Beihilfen verabschiedet. Die Jahresberichte zu den staatlichen Beihilfen wurden vorgelegt, das Verzeichnis der staatlichen Beihilfen ist aber nicht vollständig.

Bewertung (November 2001)

Die Rechtsangleichung in den Bereichen öffentliches Auftragswesen und Gesellschaftsrecht ist gut vorangekommen. Fortschritte wurden erzielt bei den Grenzkontrollen und den staatlichen Beihilfen. Im Bereich Datenschutz wurde ein unabhängiges Kontrollorgan geschaffen. Die Umsetzung der Rahmenvorschriften für den freien Warenverkehr ist gut vorangekommen. Es wurde eine Agentur für Rundfunk und Telekommunikation eingerichtet. Das Mediengesetz wird die Rechtsangleichung im audiovisuellen Bereich vervollständigen. Slowenien hält sich an den Verhaltenskodex im Bereich Unternehmensbesteuerung.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Mit den angenommenen horizontalen Rechtsvorschriften über den freien Warenverkehr wurde der Rahmen für den Ausbau der Strukturen im Bereich der Normung und der Konformitätsbewertung geschaffen. Das Energiegesetz legt die Bedingungen für den Zugang zum Energiebinnenmarkt fest.

Bewertung (November 2000)

Die 10%-Präferenz für inländische Bieter im Rahmen der öffentlichen Aufträge wurde abgeschafft. Die wettbewerbsrechtlichen Verfahren wurden verbessert. Bei der Angleichung der Verbraucherschutzbestimmungen wurden Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2001)

Die Slowenien im Bereich öffentliches Auftragswesen zugestandenen Vorteile wurden abgeschafft. Die Rechtsangleichung im Bereich geistiges und gewerbliches Eigentum steht vor der Vollendung. Was die Anerkennung der Diplome, die MwSt., die Verbrauchsteuern und die Freizonen angeht, so sind weitere Anstrengungen erforderlich. Es bestehen nach wie vor Beschränkungen des Kapitalverkehrs. Die Aufsicht über den Finanzdienstleistungssektor wurde verbessert. Im Bereich des Wettbewerbs wurden die Kapazitäten erhöht und die Verfahren verbessert. Die Rechtsangleichung beim Verbraucherschutz kommt gut voran.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/268/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/859/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Bericht der Kommission KOM(97) 2010 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 709 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 512 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 712 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2201) 1755Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2201) 1755Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1208Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004