Die Beitrittspartnerschaft mit der Tschechischen Republik

Mit der Beitrittspartnerschaft sollen die Bemühungen der Behörden des Bewerberlandes um die Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden. Sie bildet die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die aus Gemeinschaftsfonds (etwa Phare-Programm) finanziert wird. Sie regelt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, im Einzelnen. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages am 16. April 2003 und dem offiziellen Beitritt des Landes zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist die Beitrittspartnerschaft erloschen.

In ihrer Mitteilung „ Agenda 2000 " hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschlägen zur Intensivierung der Heranführungsstrategie für alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) formuliert. Diese Strategie soll ein kohärentes Programm für die Vorbereitung der betreffenden Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union bieten und insbesondere

1) ZIEL

Ziel der im März 1998 geschlossenen und im Dezember 1999 und im Januar 2002 geänderten Beitrittspartnerschaft ist es, in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag der Tschechischen Republik auf Beitritt zur Europäischen Union ermittelten prioritären Bereiche mit Handlungsbedarf, die für die Unterstützung der Tschechischen Republik bei der Erfüllung dieser prioritären Aufgaben zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die Bedingungen für diese Hilfe festzulegen. Auf Grund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden.

Solche Instrumente sind u. a. ein Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität und die staatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Im Jahr 2002 wurde ausgehend von der Beitrittspartnerschaft ein Aktionsplan zur Stärkung der Kapazitäten von Verwaltung und Gerichten in der Tschechischen Republik ausgearbeitet.

Diese Instrumente sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, doch sind beide in ihren Prioritäten vereinbar.

Die Verwirklichung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Tschechischen Republik überwacht.

2) DIE PRIORITÄTEN

Die für die Tschechische Republik festgelegten Prioritäten wurden in kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen eingeteilt. Die vorrangigen Maßnahmen der ersten Gruppe hat die Tschechische Republik während des Jahres 2000 ganz oder weitgehend abgeschlossen. Die Maßnahmen der zweiten Gruppe sollen vor Ende 2003 abgeschlossen sein.

Die Tschechische Republik hat die mit den wirtschaftlichen und politischen Kriterien verbundenen Prioritäten teilweise eingehalten. Vollständig oder weitestgehend eingehalten hat das Land die Prioritäten im Zusammenhang mit der Freizügigkeit, dem freien Kapitalverkehr, der Wirtschafts- und Währungsunion, den Bereichen Statistik, Soziales und Beschäftigung, Energie, Kultur und Audiovisuelles, Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit, sowie der Zusammenarbeit auf den Gebieten Justiz und Inneres und Finanzkontrolle. Die übrigen Prioritäten der Partnerschaft wurden zumindest in Teilen verwirklicht.

Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden im Dezember 1999 überprüft (siehe Anhang des Beschlusses 98/851/EG, Seite 3). Sie wurden ein zweites Mal im Dezember 2000 überprüft. Die Ergebnisse einer letzten Überprüfung wurden 2002 veröffentlicht (Beschluss 2002/85), sie stellt allerdings nicht die Grundlage für die in ihrem Bericht des Jahres 2002 veröffentlichte Bewertung der Kommission dar.

Als prioritäre Bereiche wurden festgelegt (aktualisierte Informationen finden Sie unter die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes):

3) FINANZRAHMEN

Phare

Für 2000 beliefen sich die Mittelzuweisungen aus dem Programm Phare Phare -für die Tschechische Republik auf 59 Mio. Euro. Zusätzlich wurden 10 Mio. Euro für die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Deutschland sowie 5 Mio. Euro für die Zusammenarbeit mit Österreich, 5 Mio. Euro für die Zusammenarbeit mit Polen bereitgestellt. Das Programm PHARE hat der Tschechischen Republik in der Periode 1999-2000 722,5 Mio. Euro bereitgestellt. Im Rahmen von Phare 2001 sind Mittel in Höhe von 65,4 Mio. Euro für die Tschechische Republik vorgesehen. Weitere 19 Mio. Euro werden für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Deutschland (10 Mio.), Polen (5 Mio.) und Österreich (4 Mio.) zur Verfügung gestellt. Aus Phare 2002 wurden der Tschechischen Republik 60 Mio. Euro gewährt sowie 24,8 Mio. Euro im Rahmen der zusätzlichen Fazilität zur Stärkung der Institutionen. Ergänzend dazu erhielt das Land für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Deutschland 10 Mio. Euro, mit Österreich 4 Mio. Euro und mit Polen 5 Mio. Euro.

Die Behörden des Partnerlandes sind für die Auftragsvergabe und die Auszahlung der Hilfe zuständig. Gemäß der Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaft muss die Kommission jedoch die Vergabeverfahren überwachen und allen vom Partnerland unterzeichneten Verträgen, für die PHARE-Mittel bereitgestellt werden, zustimmen, bevor sie in Kraft treten können.

Heranführungshilfe

Ab dem Jahr 2000 umfasst die Heranführungshilfe ein Instrument für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (SAPARD) und ein strukturpolitisches Instrument (ISPA), das sich auf umwelt- und verkehrspolitische Maßnahmen konzentriert. Die im Juni 1999 erlassene Verordnung zur Koordinierung der Hilfe im Rahmen von PHARE, SAPARD und ISPA eröffnet der Kommission die Möglichkeit, Ex-post-Kontrollen der Verträge vorzunehmen, wenn die Kommission die Finanzkontrolle des Partnerlandes für ausreichend erachtet.

Von 2000 bis 2002 belief sich die jährliche Finanzhilfe insgesamt auf 79 Mio. Euro für Phare, 22 Mio. Euro für SAPARD und zwischen 55 Mio. und 80 Mio. Euro für ISPA. Im Jahr 2002 gewährte SAPARD der Tschechischen Republik 23,1 Mio. Euro. ISPA stellte 2002 zwischen 59,9 und 87,1Mio. Euro bereit.

4) BEZUG

Beschluss 98/267/EG vom 30.3.199Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/858/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(98) 2009 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 708 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 503 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 703 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1746Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/85/EG vom 28.1.2002Amtsblatt L 44 vom 14.2.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002)1402Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004