Polen - Regionalpolitik

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Es wurden keine Fortschritte in diesem Bereich gemacht.

Bewertung (November 2000)

Es wurden Fortschritte in den Bereichen Entwicklung der Regionalstrukturen und der Nationalpolitik erzielt.

Bewertung (November 2001)

Auf dem Wege zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt wurden bei der Entwicklung regionaler Strukturen und einer nationalen Politik Fortschritte erzielt. Die Schaffung des Ministeriums für regionale Entwicklung war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der interministeriellen Koordination. Jetzt ist das verbesserte Haushaltssystem in die Praxis umzusetzen, um ein dem Standard der Strukturfonds entsprechendes Niveau zu erreichen. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um die Verwaltungseinrichtungen organisatorisch auf die Erfordernisse der Strukturpolitik vorzubereiten und den Nationalen Entwicklungsplan auszuarbeiten.

Bewertung (Oktober 2002)

Polen hat bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts wichtige Fortschritte erzielt. Was die territoriale Gliederung Polens betrifft, so wurde eine Regierungsverordnung über eine vorläufige Einteilung des Staatsgebiets nach der NUTS-Systematik ("Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik") erlassen, die im Juni 2002 mit der Kommission vereinbart worden war. Mit der Annahme von mehreren Änderungen am Gesetz über die öffentlichen Finanzen ist die für die mehrjährige Programmplanung erforderliche Flexibilität seit September 2002 gewährleistet. Mit einem Regierungsbeschluss vom März 2002 wurden die Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds festgelegt: Das Wirtschaftsministerium übernimmt die Rolle der Verwaltungsbehörde, das Finanzministerium die der Zahlstelle. Was die Programmplanung betrifft, so hat Polen der Kommission im Juni 2002 den ersten Entwurf seines nationalen Entwicklungsplans für 2004-2006 übermittelt. Dieser Plan wird als Grundlage für die Festlegung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts (GFK) dienen. Polen beabsichtigt die Durchführung von sechs sektoralen operationellen Programmen (OP), einem integrierten regionalen OP sowie einem OP für technische Hilfe. Um die Anwendung des Partnerschaftsprinzips zu gewährleisten, hat die Regierung einen umfassenden Konsultationsprozess zum Nationalen Entwicklungsplan eingeleitet. Der Begleitausschuss wurde allerdings noch nicht eingesetzt. Außerdem hat im Laufe von 2002 eine makroökonomische Folgenabschätzung stattgefunden. Die Arbeiten an einer Ex-ante-Bewertung haben ebenfalls begonnen. Was die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle betrifft, so sind nur einige begrenzte Fortschritte zu vermelden. Das seit Januar 2002 geänderte Gesetz über die öffentlichen Finanzen bildet nunmehr die Grundlage für eine öffentliche interne Finanzkontrolle, die mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Einklang steht. Was die Statistiken anbelangt, so werden weiterhin regionale Daten erhoben.

Polen hat die Verhandlungen über das Kapitel "Regionalpolitik" vorläufig abgeschlossen, ohne eine Übergangsregelung zu beantragen. Um für die Mitgliedschaft bereit zu sein, sollte Polen seine Verwaltungskapazität insbesondere in den Verwaltungsbehörden und Zahlstellen durch Neueinstellungen, Schulung des Personals und Beratung ausbauen. Die Verbesserung der interministeriellen Koordinierung und der Partnerschaft sowie der Systeme und Verfahren für eine wirksame Begleitung, Finanzverwaltung und -kontrolle ist für die erfolgreiche Durchführung der künftigen polnischen Regionalpolitik unbedingt erforderlich. Weiterer Fortschritte bedarf es bei der Ausarbeitung der Programmplanungsdokumente und bei der technischen Vorbereitung (Projektpipeline) der aus den Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds zu fördernden Projekte. Außerdem müssen die notwendigen Anstrengungen unternommen werden, damit Polen den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes in Bezug auf Verwaltung, Begleitung, Kontrolle und Bewertung gerecht wird. Die Ausarbeitung der speziell für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds geltenden Verfahren für Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung, Ausgabenbescheinigung und die Korrektur von Unregelmäßigkeiten ist fortzusetzen. Außerdem muss Polen gemeinsame Leitlinien für die Auditdienste festlegen und in allen zuständigen Ministerien Dienststellen einrichten, die diese Leitlinien anwenden.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Entscheidung 98/260/EG des Rates vom 30.3.1998

Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2002 endg.

Wurde nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 701 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 509 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 709 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1752

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1408

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1207

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union

Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004