Litauen - Regionalpolitik

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

In diesem Bereich wurden keine Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2000)

In diesem Bereich wurden keine Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2001)

Zur Festlegung der Zuständigkeiten für Verwaltung und Durchführung der Strukturfondsmaßnahmen wurden Entscheidungen getroffen, deren Umsetzung allerdings noch aussteht. Es bedarf weiterhin erheblicher Anstrengungen bei der Einsetzung der für die Fondsverwaltung notwendigen Verwaltungsstrukturen; dies gilt besonders für die Bereiche Analyse und Bewertung.

Bewertung (Oktober 2002)

Litauen hat bei der Vorbereitung auf die Durchführung einer Politik, die darauf ausgerichtet ist, die regionalen Ungleichgewichte zu reduzieren, beachtliche Fortschritte erzielt. Was die territoriale Gliederung betrifft, so hat sich Litauen mit der Kommission über die Gebietseinteilung des Landes nach der NUTS-Systematik ("Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik") geeinigt, wonach das gesamte Land eine Einheit der Ebenen I und II, die zehn Bezirke Einheiten der Ebene III, die Gemeinden Einheiten der Ebene IV und die Stadtviertel Einheiten der Ebene V bilden. Litauen hat das Gesetz zur Genehmigung der Finanzindikatoren für den Staatshaushaltplan und die Kommunalhaushaltpläne für 2002 verabschiedet und ein neues Regionalentwicklungsgesetz vorbereitet. Bei den Zuständigkeiten der einzelnen institutionellen Strukturen hat es keine nennenswerten Veränderungen gegeben -- außer bei den zwischengeschalteten Stellen der zweiten Ebene, die in die Verwaltung der Strukturfonds einbezogen werden. Was die Programmplanung betrifft, so hat Litauen der Kommission im Januar 2002 seinen nationalen Entwicklungsplan für 2002-2004 übermittelt. Bei dieser Gelegenheit konnten nützliche Erfahrungen für das einheitliche Programmplanungsdokument (EPPD) gewonnen worden, dessen Ausarbeitung und Ex-ante-Bewertung voranschreiten. Um die interministerielle Zusammenarbeit und die Anwendung des Partnerschaftsprinzips zu gewährleisten, wurden im Februar 2002 eine Überwachungskommission und eine EPPD-Arbeitsgruppe eingerichtet. In Bezug auf die finanzielle Abwicklung und Finanzkontrolle hat Litauen mit Erfolg einen mehrjährigen Ansatz für das öffentliche Investitionsprogramm eingeführt und im April 2002 eine Studie über seine Absorptionskapazität hinsichtlich der Struktur- und Kohäsionsfondsunterstützung vorgelegt. In allen Ministerien und öffentliche Ausgaben tätigenden Stellen wurden Innenrevisionsabteilungen geschaffen. Außerdem wurde eine spezialisierte Abteilung eingerichtet, die sich mit der Entwicklung von gemeinsamen Systemen und Standards befassen wird. Was die Statistiken anbelangt, so werden weiterhin regionale Daten erhoben und in einer Datenbank gespeichert.

Litauen hat die Verhandlungen über das Kapitel "Regionalpolitik" vorläufig abgeschlossen, ohne eine Übergangsregelung zu beantragen. Jetzt sollte Litauen seine Anstrengungen darauf konzentrieren, eine integrierte und kohärente nationale Entwicklungsstrategie auszuarbeiten, die die Strategie für die regionale Entwicklung mit einschließt. Der institutionelle Rahmen ist größtenteils vorhanden. Jetzt muss Litauen seine Verwaltungskapazität stärken und die technische Vorbereitung der künftigen Projekte verbessern, damit diese den gestellten Anforderungen gerecht werden. Bei der Unternehmensförderung und der lokalen Entwicklung besteht noch Handlungsbedarf. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Ausarbeitung des EPPD für Ziel 1 nach dem mit der Kommission vereinbarten Zeitplan, wobei eine effiziente interministerielle Zusammenarbeit ebenso wie die Einbeziehung der betroffenen Partner gewährleistet werden sollte. Die Arbeiten zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes in Bezug auf Begleitung und Bewertung müssen fortgesetzt werden. Im Bereich finanzielle Abwicklung und Kontrolle muss Litauen noch Leitlinien erstellen. Litauen wird die speziell für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds geltenden Verfahren für Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung, Ausgabenbescheinigung und die Korrektur von Unregelmäßigkeiten noch endgültig festlegen.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/265/EG vom 30.3.1998

Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/856/EG vom 6.12.1999

Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2007 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 706 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 507 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 707 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1406

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1204

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union

Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004