Litauen - Umwelt

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Diese Prioritäten wurden verwirklicht.

Litauen hat in diesem Bereich weitere Fortschritte gemacht und gleichzeitig die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand fortgesetzt. Ferner hat Litauen Anstrengungen unternommen, um dessen Anwendung zu gewährleisten.

Bewertung (November 2000)

Die Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist abgeschlossen, und ihre Anwendung hat begonnen. In den Bereichen Luft, Wasser, Abfall und Strahlenschutz wurde die Umsetzung der Rahmenvorschriften fortgesetzt. Anstrengungen wurden bei der Ausarbeitung von Plänen zur Finanzierung von Investitionen unternommen. Die Verwaltungen wurden gestärkt.

Bewertung (November 2001)

Die Umsetzung der Rahmenvorschriften in den Bereichen Luft, Wasser, Abfall, Strahlenschutz und Naturschutz gut vorangekommen. Die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde ebenfalls umgesetzt. Für bestimmte Bereiche wurden Pläne zur Finanzierung von Investitionen ausgearbeitet. Litauen hat seine Verwaltungskapazitäten auf zentralstaatlicher und lokaler Ebene ausgebaut.

Bewertung (Oktober 2002)

Was die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes betrifft, müssen noch sekundäre Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen erlassen werden: Chemikalien, genetisch veränderte Organismen (GVO), Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten, Abfälle, Lärm und Naturschutz. Die Durchführung des gemeinschaftlichen Besitzstandes kam gut voran, doch stehen ergänzende Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft, der industriebedingten Umweltverschmutzung, des Naturschutzes, der Chemikalien und der GVO aus.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

In diesen Bereichen wurden keine nennenswerten Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2000)

Es gab keine weiteren Fortschritte auf diesem Gebiet.

Bewertung (November 2001)

Der institutionelle Aufbau muss rationalisiert werden, da zahlreiche Behörden an der Anwendung des Umweltrechts beteiligt sind. Die Rechtsangleichung wurde insbesondere in den Bereichen Luft, Wasser, Abfall, GVO und Naturschutz fortgesetzt. Litauen hat mit der Durchführung eines Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung begonnen.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten wurden gestärkt. Dennoch sind weitere Anstrengungen im Bereich der Chemikalien und der GVO erforderlich. Die Investitionsprogramme wurden im Wasserwirtschaftssektor ebenso wie in der Abfallwirtschaft auf regionaler Ebene fortgeführt. Erste Sonderschutz- und Erhaltungsgebiete wurden ausgewählt. Der Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/265/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/856/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2007 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 706 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 507 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 707 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1406nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1204Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004