Die Beitrittspartnerschaft mit Litauen

Mit der Beitrittspartnerschaft sollen die Bemühungen der Behörden des Bewerberlandes um die Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden. Sie bildet die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die aus Gemeinschaftsfonds (etwa Phare-Programm) finanziert wird. Sie regelt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, im Einzelnen. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages am 16. April 2003 und dem offiziellen Beitritt des Landes zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist die Beitrittspartnerschaft erloschen.

In ihrer Mitteilung " Agenda 2000 " hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschlägen zur Intensivierung der Heranführungsstrategie für alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) formuliert. Diese Strategie soll ein kohärentes Programm für die Vorbereitung der betreffenden Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union bieten und insbesondere

1) ZIEL

Ziel der (im März 1998 angenommenen und im Dezember 1999 und im Januar 2002 geänderten) Beitrittspartnerschaft ist es, in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Litauens auf Beitritt zur Europäischen Union ermittelten prioritären Bereiche mit Handlungsbedarf, die für die Unterstützung Litauens bei der Erfüllung dieser prioritären Aufgaben zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die Bedingungen für diese Hilfe festzulegen. Diese Partnerschaft bildet die Grundlage für eine Reihe von Instrumenten, mit denen die Anstrengungen der Beitrittsländer auf dem Weg zur Mitgliedschaft unterstützt werden sollen.

Zu diesen Instrumenten zählen unter anderem ein nationales Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (im Februar 2002 revidiert), die gemeinsame Analyse der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, der nationale Entwicklungsplan sowie andere sektorale Programme, die nach dem Beitritt für die Teilnahme an den Strukturfonds notwendig sind, sowie die Umsetzung der Heranführungsinstrumente ISPA und SAPARD vor dem Beitritt. Im Jahr 2002 diente die Beitrittpartnerschaft als Bezugsrahmen für die Erstellung eines Aktionsplans zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz in Litauen

Diese Instrumente sind kein fester Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, ihre Prioritäten sind jedoch mit ihr kompatibel.

Die Verwirklichung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Litauen überwacht.

2) PRIORITÄTEN

Die festgelegten Prioritäten wurden in zwei Gruppen eingeteilt: kurz- und mittelfristige Fragen. Die Prioritäten der ersten Gruppe sind diejenigen, die Litauen im Laufe des Jahres 2000 zu lösen oder voranzubringen hatte. Die Maßnahmen der zweiten Gruppe dürften noch vor Ende des Jahres 2003 abgeschlossen sein.

Den Prioritäten im Bereich der wirtschaftlichen und politischen Kriterien wurde von Litauen größtenteils Rechnung getragen. Dasselbe gilt für die Prioritäten im Bereich des freien Warenverkehrs, im Bereich des Gesellschaftsrechts, des Wettbewerbs, der Statistiken, der Beschäftigung und der Sozialpolitik, der Energie, der Umwelt, des Verbraucherschutzes und der Gesundheit. Die Mehrheit der übrigen Prioritäten fanden teilweise Berücksichtigung

Im Dezember 1999 wurden die Prioritäten der Partnerschaft einer Überprüfung unterzogen (siehe S. 3 des Anhangs zum Beschluss 1999/856/EG). Eine letzte Bewertung wurde im Februar 2002 veröffentlicht (Beschluss 2002/89/EG), auf die sich der Bericht der Kommission für das Jahr 2002 stützt.

Als prioritäre Bereiche wurden festgelegt (aktualisierte Informationen finden Sie unter die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes):

3) FINANZRAHMEN

Phare

Im Rahmen des Phare-Programms 2000 wurden Litauen Mittel in Höhe von insgesamt 30 Mio. Euro zugewiesen. Zusätzlich wurden 1999 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für ein Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit bereitgestellt. Dieses schließt einen Unterstützungsmechanismus für Kleinprojekte im Bereich der Zusammenarbeit im Ostseeraum ein. Im Jahr 2001 wurden Litauen im Rahmen von Phare 45,5 Mio. bereitgestellt. Weitere 3 Mio. wurden für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Ostseeraum bereitgestellt. Im Rahmen von PHARE 2002 wurden Litauen 43,Mio. bereitgestellt, sowie weitere 18,5 Mio. im Rahmen der Fazilität des Programms zur Stärkung der Institutionen des Landes. Außerdem wurden Litauen 3 Mio. für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereitgestellt.

Die Kommission hat bis zum Jahr 2006 finanzielle Unterstützung in Höhe von 165 Mio. für die Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina zugesagt. Der Großteil dieses Beitrags wird über den internationalen Hilfsfonds für die Stilllegung von Ignalina, der im. Juni 2000 eingerichtet wurde und von der EBWE verwaltet wird, bereitgestellt. 1999 wurden in einer Finanzierungsvereinbarung bereits 10 Mio. bewilligt, weitere 35 Mio. wurden im Jahr 2000 und 55 Mio. im Jahr 2001 bewilligt.

Die Behörden des Landes tragen die Verantwortung für die Verträge und die mit der Hilfe verbundenen Zahlungen. Dennoch verpflichtet die Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaften die Kommission zur Überwachung der Vergabeverfahren und zur Genehmigung aller über Phare finanzierten und vom Partnerland unterzeichneten Verträge vor deren Inkrafttreten.

Heranführungshilfe

Ab dem Jahr 2000 umfasst die Finanzhilfe eine Hilfe für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung (SAPARD) und ein Strukturinstrument (ISPA), das prioritär Maßnahmen im Verkehrs- und Umweltbereich fördert. Die im Juni 1999 verabschiedete Verordnung zur Koordinierung der Hilfen aus Phare, SAPARD und ISPA wird es der Kommission ermöglichen, die Verträge nachträglich zu kontrollieren, wenn sie die vom Partnerland durchgeführten Finanzkontrollen für unzureichend hält.

Im Zeitraum 2000-2002 belief sich der Gesamtbetrag der verfügbaren Finanzhilfe auf 126 Mio. Euro für Phare, 90 Mio. Euro für SAPARD und liegt für ISPA bei ungefähr 155 Mio. Euro. Im Rahmen von SAPARD 2002 wurden ungefähr 31,3 Mio. für Litauen bereitgestellt. Die im Rahmen von ISPA bereitgestellten Mittel beliefen sich auf zwischen 44 und 65 Mio.

4) BEZUG

Beschluss 98/265/EG vom 30.03.1998Amtsblatt L121 vom 23.04.1998

Beschluss 1999/856/EG vom 06.12.1999Amtsblatt L335 vom 28.12.1999

Mitteilung der Kommission KOM(97) 2007 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 706 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 507 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 707 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg.- SEK(2001) 1750Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/89/EG vom 28.1.2002Amtsblatt L 44 vom 14.2.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg.- SEK(2002) 1406Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004