Ungarn - Regionalpolitik

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Ungarn hat die Konsolidierung der internen Finanzmechanismen auf zentraler Ebene weitergeführt.

Bewertung (November 2000)

In diesem prioritären Bereich wurden keine Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2001)

Ungarn hat sich weiterhin um die Anpassung des rechtlichen Rahmens bemüht und die institutionelle Struktur im Hinblick auf die Programmierung und Umsetzung der Förderung durch die Struktur- und Kohäsionsfonds bestimmt. Für die Planung und den Zeitplan ist weiterhin das Wirtschaftsministerium zuständig. Die Finanzverwaltung soll die Rolle der künftigen Zahlstelle übernehmen. Das Finanzministerium ist für die allgemeine Regulierung und Überwachung im Bereich der öffentlichen Finanzen zuständig. Die Ex-ante-Bewertung des nationalen Entwicklungsplans, die mit Phare-Mitteln durchgeführt werden soll, befindet sich in Vorbereitung. Ein Pilot-IT-Überwachungssystem wurde geschaffen und soll auf die künftigen Verwaltungsbehörden ausgeweitet werden.

Bewertung (Oktober 2002)

Ungarn hat bei der Vorbereitung der Umsetzung der Strukturpolitik Fortschritte erzielt. Hinsichtlich der Verwaltungsgliederung bestätigte Ungarn im Januar 2002 die vorläufige Gliederung gemäß der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS), nach der das gesamte Staatsgebiet als eine einzige Gebietseinheit der Ebene NUTS I betrachtet wird, während sieben Regionen der Ebene NUTS II entsprechen. In Bezug auf die Programmplanung und Verwaltung im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds hat Ungarn die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Ministerien neu abgegrenzt. Das der Kanzlei des Ministerpräsidenten unterstellte Amt für nationale Entwicklung wird die Aufstellung des nationalen Entwicklungsplans koordinieren und für das künftige gemeinschaftliche Förderkonzept (GFK) im Rahmen von Ziel 1 sowie für den Kohäsionsfonds als Verwaltungsbehörde fungieren. Die Ministerien, die für die Einsetzung der Verwaltungsbehörden der künftigen operationellen Programme zuständig sind, wurden förmlich benannt. Die Programmplanung ist zwar schon 2001 angelaufen, hat sich aber dermaßen verzögert, dass sich der erste Teil des Plans ebenso wie dessen Ex-ante-Bewertung immer noch in der Ausarbeitungsphase befindet. Die Einrichtung einer eigenen Dienststelle für Partnerschaft, Information und Kommunikation im Amt für nationale Entwicklung spiegelt den Willen der Regierung wider, die Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft an der Durchführung der Kohäsionspolitik zu beteiligen. Für die Begleitung und Bewertung richtet das Amt für nationale Entwicklung derzeit eine Dienststelle ein, der sieben Sachverständige angehören. Für das Überwachungssystem zur Erfassung der die Heranführungsinstrumente betreffenden Daten (MEMEO) wurde eine Software entwickelt, die auch ein Modul für die Strukturfonds einschließt, das im Jahr 2002 getestet wurde. Das Finanzministerium ist für die Schaffung geeigneter Systeme für die Finanzverwaltung und -kontrolle sowie für die Vor-Ort-Kontrollen zuständig. Innerhalb der für die Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zuständigen Ministerien wurden Dienststellen für Innenrevision eingerichtet. In Ungarn gibt es bereits ein Verfahren der mehrjährigen Planung von Haushaltsausgaben, das auch Bestimmungen für Mittelübertragungen umfasst. Die Regierung hat sich verpflichtet, das Gesetz über die öffentlichen Finanzen abzuändern, um die Flexibilität der Verfahren zu verbessern. Die Zusammenstellung von regionalen statistischen Daten wird fortgesetzt. Bei der Rechtsetzung sind dagegen keine Fortschritte zu verzeichnen.

Ungarn hat die Verhandlungen über das Kapitel "Regionalpolitik" vorläufig abgeschlossen, ohne eine Übergangsregelung zu beantragen. Um für die Mitgliedschaft bereit zu sein, muss sich Ungarn nun darauf konzentrieren, die Programmplanungsdokumente fertig zu stellen und die Verwaltungskapazität in allen Ministerien und beteiligten Stellen zu verbessern. Die interministerielle Koordinierung muss weiter verstärkt werden. Bei den technischen Vorarbeiten für die Projekte, die künftig aus Gemeinschaftsmitteln gefördert werden sollen, bedarf es weiterer Fortschritte. Auch an der Erfüllung der im gemeinschaftlichen Besitzstand verankerten Anforderungen an die Begleitung und Bewertung muss noch gearbeitet werden.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 99/850/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2001 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 700 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 505 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1748Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1404Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1205Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004