Ungarn - Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden
Kurzfristige Prioritäten:
Bewertung (Oktober 1999)
Diese Prioritäten wurden teilweise verwirklicht.
In den Bereichen Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen konnten nur bei der Umstellung auf EDV Fortschritte verzeichnet werden. Im Bereich Umweltschutz hat Ungarn die regionalen Aufsichtsämter umstrukturiert und Pläne für eine Stärkung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten ausgearbeitet, einschließlich eines ausführlichen Programms für die Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
Ferner wurde ein neues Institut für die Sicherheit im Chemiebereich eingerichtet und eine Datenbank über Abwässer und Bodenverunreinigung aufgebaut. Das EDV-System des ungarischen Zolls wurde verbessert, und das Personal erhielt eine entsprechende Schulung. Darüber hinaus wurden Maßnahmen getroffen, um bei diesem System die Finanzkontrolle und die Überwachung zu verbessern. Für die Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft wurden ein nationaler Fonds und eine hierfür zuständige Stelle eingerichtet. Die Schaffung regionaler Kontrolldienste, die Verstärkung der Kontrollstellen innerhalb der Fachministerien und die klare Aufgabentrennung zwischen den Fachministerien, den örtlichen Selbstverwaltungen, dem Kontrollamt der Regierung und dem Finanzministerium auf dem Gebiet der Ex-ante-Finanzkontrolle und des Monitorings bedürfen noch weiterer Anstrengungen.
Was die Regionalentwicklung anbelangt, so ist es Ungarn nicht gelungen, an die Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft als kurzfristige Priorität ausgewiesenen Ziele in hinreichend überzeugender Weise heranzugehen. Den für Programmierungs- und Kontrollaufgaben zuständigen Organen mangelt es nach wie vor an adäquatem Personal und ausreichenden Finanzressourcen. Im Hinblick auf die Konsolidierung der örtlichen Selbstverwaltungsorgane und eine gewisse politische und budgetäre Dezentralisierung bedarf es noch größerer budgetärer Anstrengungen.
Bewertung (November 2000)
In den Verwaltungen wurde die Kapazität zur Programmierung, Durchführung und Überwachung der gemeinschaftlichen Hilfe ausgebaut. Ferner wurden Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen der strukturpolitischen Instrumente zur Beitrittsvorbereitung zu erfüllen. Die Durchführung von PHARE hat sich verbessert.
Die notwendigen Organe der internen und externen Finanzkontrolle wurden geschaffen, müssen aber noch gestärkt werden, damit ein angemessenes Follow-up der Prüfungsergebnisse gewährleistet ist. Unter anderem wurde eine Stelle zur Koordination der Bekämpfung der Geldwäsche eingerichtet.
Bewertung (November 2001)
In diesem Bereich waren keine Fortschritte zu verzeichnen.
Bewertung (Oktober 2002)
Die Bewertung dieser Prioritäten ist nicht erfolgt. Der die Partnerschaft für den Beitritt betreffende Teil des Berichts 2002 befasst sich schwerpunktmäßig mit den Fragen, die im Hinblick auf die Vorbereitung Ungarns auf den Beitritt einen größeren Arbeitsaufwand erfordern.
Bewertung (November 2003)
Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.
Mittelfristige Prioritäten:
Bewertung (Oktober 1999)
Ungarn hat den strategischen Rahmen für die Finanzkontrolle weiter konsolidiert, was dazu beigetragen hat die Reichweite der Rechnungsprüfung und die Aufgabenteilung der einzelnen Finanzkontrollorgane in detaillierterer Form zu definieren. Außerdem wurde eine integrierte Strategie für die Innenrevision angenommen.
Im Justizbereich wurden besondere Ausbildungsprogramme und Ausbildungskurse für Richter in Gemeinschaftsrecht geschaffen. Im Bereich Justiz und Inneres wurden insbesondere beim Ausbau der Verwaltung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption Fortschritte gemacht. Der Grenzschutz hat zusätzliche Ermittlungsbefugnisse, auch für den Bereich organisierte Kriminalität, erhalten.
Bewertung (November 2000)
In diesem Bereich wurden keine weiteren Fortschritte erzielt.
Bewertung (November 2001)
Die Fortsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung ist eine prioritäre Aufgabe im Rahmen des Regierungsprogramms. Die Veränderung der Gehaltsstruktur dürfte die Lage der Beamten verbessern und gut ausgebildetes Personal anziehen. Trotz der guten Fortschritte bei der Reform der Justiz ist die Infrastruktur der Gerichte nach wie vor unzureichend. Im Bereich der Betrugsbekämpfung setzte Ungarn die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand fort. Die Verfahren zur Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel müssen weiter verbessert werden. Das staatliche Rechnungsprüfungsamt arbeitet zufriedenstellend, allerdings ist die Zusammenarbeit zwischen den internen Rechnungsprüfungsstellen noch verbesserungsbedürftig. Im Statistikbereich hat Ungarn praktisch die volle Angleichung an den Besitzstand erreicht.
Bewertung (Oktober 2002)
Die Bewertung dieser Prioritäten ist nicht erfolgt.
Bewertung (November 2003)
Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.
Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.
QUELLEN
Beschluss 99/850/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999
Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2001 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(98) 700 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(1999) 505 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(2000) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1748Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1404
Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1205Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.9.2003
Letzte Änderung: 19.11.2004