Die Beitrittspartnerschaft mit Ungarn

Mit der Beitrittspartnerschaft sollen die Bemühungen der Behörden des Bewerberlandes um die Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden. Sie bildet die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die aus Gemeinschaftsfonds (etwa Phare-Programm) finanziert wird. Sie regelt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, im Einzelnen. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages am 16. April 2003 und dem offiziellen Beitritt des Landes zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist die Beitrittspartnerschaft erloschen.

In ihrer Mitteilung " Agenda 2000 " hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschlägen zur Intensivierung der Heranführungsstrategie für alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) formuliert. Diese Strategie soll ein kohärentes Programm für die Vorbereitung der betreffenden Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union anbieten und insbesondere

1) ZIEL

Ziel der im März 1998 geschlossenen und im Dezember 1999 sowie im Januar 2002 überarbeiteten Beitrittspartnerschaft ist es, in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen die in der Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag Ungarns ermittelten prioritären Bereiche mit Handlungsbedarf, die für die Unterstützung Ungarns bei der Erfüllung dieser prioritären Aufgaben zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die Bedingungen für diese Hilfe festzulegen. Die Beitrittspartnerschaft liefert ein Rahmenwerk für das politische Instrumentarium zur Unterstützung der Beitrittskandidaten bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft.

Dazu gehören u. a. ein Nationales Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (im März 2002 überarbeitet), die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die staatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind.

Diese Instrumente sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind damit vereinbar.

Die Verwirklichung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Ungarn überwacht.

2) PRIORITÄTEN

Die Prioritäten wurden in zwei Gruppen unterteilt: kurzfristige und mittelfristige Prioritäten. Die vorrangigen Maßnahmen der ersten Gruppe sollten im Laufe des Jahres 2000 abgeschlossen oder vorangebracht werden. Die Maßnahmen der zweiten Gruppe sollen bis Ende 2003 abgeschlossen sein.

Im Allgemeinen hat Ungarn den Prioritäten im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und politischen Kriterien teilweise Rechnung getragen. Weitgehend erreicht wurden die prioritären Ziele in den Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, freier Kapitalverkehr, Gesellschaftsrecht, Sozialpolitik, Energie, Kultur, Audiovisuelle Politik und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. In allen anderen Bereichen wurden die Prioritäten teilweise eingehalten.

Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden im Dezember 1999 überarbeitet (siehe Anhang des Beschlusses 99/850/EG, Seite 3). Die letzte Überarbeitung erfolgte im Januar 2002 (Beschluss 2002/87/EG), bildet jedoch noch nicht die Grundlage für den Bericht der Kommission von 2001.

Als prioritäre Bereiche wurden festgelegt (aktualisierte Informationen finden Sie unter die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes):

3) FINANZRAHMEN

Phare

In den Jahren 1990-1999 erhielt Ungarn 1,030 Mrd. Euro aus Phare -Mitteln und in den Jahren 2000-2002 einen Betrag von 96 Mio. Euro. Das Phare-Programm für 2001 stellte für Ungarn 89,9 Mio. Euro bereit. Insgesamt 19 Mio. Euro waren zusätzlich für Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorgesehen. Davon entfielen 10 Mio. auf die Zusammenarbeit mit Österreich, 5 Mio. auf die Zusammenarbeit mit Rumänien und jeweils 2 Mio. auf die Zusammenarbeit mit der Slowakei und Slowenien. Das Phare-Programm 2002 stellte für Ungarn 87 Mio. Euro bereit und sah im Rahmen der Fazilität für die Stärkung der Institutionen weitere 24,7 Mio. Euro vor. Weitere 19 Mio. Euro werden Ungarn für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Österreich (10 Mio.), Rumänien (5 Mio.), der Slowakei (2 Mio.) und Slowenien (2 Mio.) zur Verfügung gestellt.

Für die Länder, die über ihren Beitritt zur Union verhandeln, stellte die Kommission im Jahr 2002 eine besondere Finanzhilfe in Höhe von maximal 250 Mio. Euro bereit.

Die Behörden des Partnerlands sind für die Auftragsvergabe und die Auszahlung der Hilfe zuständig. Die Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaft schreibt jedoch vor, dass die Kommission das Vergabeverfahren überwachen und alle Phare-finanzierten, vom Partnerland unterzeichneten Verträge gegenzeichnen muss, bevor sie Gültigkeit erlangen.

Die Behörden des Partnerlands sind für die Auftragsvergabe und die Auszahlung der Hilfe zuständig. Die Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaft schreibt jedoch vor, dass die Kommission das Vergabeverfahren überwachen und alle Phare-finanzierten, vom Partnerland unterzeichneten Verträge gegenzeichnen muss, bevor sie Gültigkeit erlangen.

Heranführungshilfe

Ab dem Jahr 2000 wird zusätzlich finanzielle Hilfe durch zwei Instrumente SAPARD (Vorbereitung auf den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) und ISPA (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt) bereitgestellt, durch die vorrangig Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehr gefördert werden. Die 1999 verabschiedete Verordnung über die Koordinierung der aus Phare-, SAPARD- und ISPA-Mitteln geleisteten Hilfe schafft die Möglichkeit dafür, dass die Kommission in Fällen, in denen sie die Finanzkontrolle des Partnerlands für ausreichend erachtet, sich im Rahmen der Auftragsvergabe auf die Ex-post-Kontrolle beschränkt.

Das SAPARD-Programm für Ungarn wurde von der Europäischen Kommission im Oktober 2000 angenommen. Die Durchführung des ISPA-Programms, mit der im Januar 2000 begonnen wurde, kommt gut voran. Die ISPA-Projekte werden unter denselben institutionellen Rahmenbedingungen durchgeführt wie die PHARE-Projekte, wobei der Nationale Fonds im Finanzministerium für das Gesamtfinanzmanagement und eine Reihe von Durchführungsstellen für die technischen Aspekte der Durchführung zuständig sind. Für die SAPARD-Maßnahmen wurde ein anderes Verwaltungssystem beschlossen.

2002 lag der für Ungarn vorgesehene Richtbetrag für SAPARD bei 39,8 Mio. Euro und für ISPA bei 93,9 Mio. Euro.

4) BEZUG

Beschluss 99/850/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(98) 2001 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 700 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 505 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1748Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/87/EG vom 28.1.2002Amtsblatt L 44 vom 14.2.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK (2002) 1404Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004