Kroatien - Justiz und Sicherheit

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2010 hebt die bedeutenden Fortschritte hervor, die Kroatien bei der Verbesserung seiner Rechtsvorschriften in den Bereichen Asyl und Immigration erzielt hat. Diese Verbesserungen betreffen die Kontrollen an den Außengrenzen, die justizielle Zusammenarbeit, die Drogenbekämpfung und die Auslieferungsverfahren mit Serbien. Trotz dieser bedeutenden Fortschritte muss die Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Visapolitik fortgesetzt werden.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres zielt darauf ab, die Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiter zu entfalten. In Bereichen wie Grenzkontrolle, Visa, Einwanderung, Asyl, polizeiliche Zusammenarbeit, Kampf gegen das organisierte Verbrechen und Zusammenarbeit im Bereich von Drogen, ,Kooperation der Zollbehörden und justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen müssen die Mitgliedstaaten richtig ausgerüstet sein, um die wachsende Anzahl gemeinschaftlicher Rahmenregelungen angemessen umsetzen zu können. Vor allem erfordert dies eine starke und gut integrierte Organisationsfähigkeit innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und anderer zuständiger Stellen, die die notwendigen Standards erreichen müssen. Eine professionelle, verlässliche und effiziente Polizeiorganisation ist von höchster Wichtigkeit. Der ausführlichste Teil der EU-Politik zu Recht, Freiheit und Sicherheit ist der Schengen-Besitzstand, der die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU mit sich bringt. Für die neuen Mitgliedstaaten werden jedoch umfangreiche Teile des Schengen-Besitzstands erst gemäß einem nach dem Beitritt zu fassenden gesonderten Beschluss des Rates umgesetzt.

Die Politik der EU in den Bereichen Judikative und Grundrechte ist bestrebt, die Union als ein Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und der Gerechtigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Begründung einer unabhängigen und effizienten Rechtsprechung ist von überragender Bedeutung. Unparteilichkeit, Integrität und ein hoher Standard der Gerichte bei der richterlichen Entscheidung sind unerlässlich bei der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit. Dies erfordert stetes Engagement zur Beseitigung äußerer Einflüsse auf die Judikative und den Einsatz angemessener Mittel bei Finanzierung und Ausbildung. Gesetzliche Garantien für ein faires Verfahren müssen gegeben sein. Gleichermaßen müssen die Mitgliedstaaten die Korruption wirksam bekämpfen, da sie eine Bedrohung für die Stabilität der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit darstellt. Solide rechtliche Rahmenbedingungen und verlässliche Institutionen werden für die Untermauerung einer schlüssigen Politik der Vorbeugung und Abschreckung der Korruption benötigt. Die Mitgliedstaaten müssen die Achtung der Grundrechte und der Rechte der EU-Bürger gewährleisten, so wie es der Besitzstand und die Charta der Grundrechte garantieren.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Kroatien hat im Bereich Justiz und Grundrechte gute Fortschritte erzielt. Die Justizreform wurde fortgesetzt und führte zur weiteren Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit durch die Annahme neuer Gesetze und zum Abbau des Rückstaus der vor Gericht anhängigen Verfahren.

Die Reform des Justizwesens bleibt jedoch eine umfassende Aufgabe, wobei grundlegende Fragen wie Effizienz, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Gerichte nach wie vor noch zu lösen sind.

Die Korruptionsbekämpfung wurde zwar mit mehr Nachdruck vorangetrieben und konnte einige positive Ergebnisse verzeichnen, dennoch bleibt die Korruption in vielen Bereichen ein verbreitetes Problem. Kroatien muss jetzt unter Beweis stellen, dass bei den Ermittlungen, der Strafverfolgung und den Gerichtsentscheiden in Korruptionsfällen und insbesondere in Fällen von Korruption auf hoher Ebene wirklich Fortschritte erzielt werden. Das Land muss seine Präventionsmaßnahmen verstärken, indem es beispielsweise für mehr Transparenz bei den öffentlichen Ausgaben sorgt.

Der Schutz der Grundrechte wurde verstärkt, muss aber auch in der Praxis besser gewährleistet werden, dies gilt vor allem für die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen.

Kroatien hat im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit beträchtliche Fortschritte erzielt. Das Asylsystem wurde erheblich verbessert, aber nun muss vor allem der Integration von Personen, denen in Kroatien Schutzstatus zuerkannt wurde und dem Schutz von Minderjährigen in der Gruppe der illegalen Migranten Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Gute Fortschritte konnten im Bereich Visapolitik erzielt werden. Allerdings muss die Angleichung an den einschlägigen Besitzstand fortgesetzt werden.

Auch im Bereich der Außengrenzen sind Fortschritte zu verzeichnen. Hier müssen jedoch verschiedene Aspekte des Aktionsplans für das integrierte Grenzmanagement geändert und die Modernisierung der Ausrüstung beschleunigt werden.

Bei der Zusammenarbeit der Justizbehörden in Straf- und Zivilsachen sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen.

Auch bei der Bekämpfung der Drogenpolitik wurden weitere Fortschritte erzielt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1333 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 26994 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht 2008 stellte fest, dass insbesondere beim Kampf gegen Drogen und Menschenhandel Fortschritte erzielt wurden. Bei der Grenzverwaltung und der Bekämpfung des organisierten Verbrechens waren jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Die Reform des Justizsystems wurde – wenn auch eher langsam – fortgesetzt, und die meisten Instrumente zur Korruptionsbekämpfung waren vorhanden. Trotzdem gab es in den Bereichen Justiz und Korruption weitere Herausforderungen. Auch die Anstrengungen hinsichtlich der Verwaltungskapazitäten mussten erhöht werden, um die ordnungsgemäße Umsetzung und Durchführung des EU-Besitzstands im Zeitpunkt des Beitritts zu gewährleisten.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1431 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2007 wurden Fortschritte in den Bereichen Grenzverwaltung, Migration und Asylrecht verzeichnet. Jedoch musste der Aktionsplan für die integrierte Verwaltung der Außengrenzen noch umgesetzt und die Ausrüstung modernisiert werden. Die Anstrengungen zur Verbesserung der Verwaltungs- und Durchführungskapazitäten sollten insbesondere im Bereich der interinstitutionellen Zusammenarbeit fortgesetzt werden.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1385 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2006 wurden Fortschritte im Bereich der Grenzverwaltung sowie der Visa- und Asylpolitik festgestellt. Der Aktionsplan für die integrierte Verwaltung der Außengrenzen musste noch aktualisiert und die Ausrüstung modernisiert werden. Obwohl bei der Übernahme des Besitzstands in diesem Bereich gute Fortschritte zu verzeichnen waren, mahnte die Kommission weitere Anstrengungen an.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1424 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2005 stellte die Kommission Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften, der Annahme internationaler Rechtsinstrumente und der Regelung der Grenzverwaltung fest.

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrer Stellungnahme vom Jahr 2004 erkannte die Kommission die Anstrengungen Kroatiens zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in innerstaatliches Recht an. Während bei der Umsetzung der institutionellen Reformen – Landespolizei, Grenzpolizei und Finanzfahndung – beträchtliche Erfolge zu verzeichnen waren, mahnte sie weitere Investitionen in Ausrüstung und Infrastruktur sowie zur Verbesserung der Verwaltungskapazitäten der Ordnungskräfte an. Zudem waren in den Bereichen Minderheitenrechte, Rückkehr von Flüchtlingen, Justizreform, regionale Zusammenarbeit und Bekämpfung der Korruption größere Anstrengungen erforderlich.

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Letzte Änderung: 02.12.2010