Zypern

1) BEZUG

Bericht der Kommission KOM(1998) 710 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(1999) 502 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2000) 702 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM (2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1202 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der Forschung sind keine nationalen Umsetzungsmaßnahmen erforderlich. Zypern nimmt seit Mai 1999 zufrieden stellend am gemeinschaftlichen Fünften Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration teil. Das Budget für nationale Forschungsprogramme hat sich innerhalb von drei Jahren vervierfacht. Im Telekommunikationsbereich hat Zypern gute Fortschritte erzielt. Die Bilanz wurde jedoch durch die langsame Marktliberalisierung getrübt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Mit der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 des Vertrags (vormals Artikel 130g) und im Rahmenprogramm (Artikel 166, vormals Artikel 130i) vorgesehen sind, sollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und zur übrigen Gemeinschaftspolitik beigetragen werden.

Die Politik der Gemeinschaft im Telekommunikationssektor zielt darauf ab, Schwierigkeiten zu beseitigen, die das Funktionieren des Binnenmarkts für Telekommunikationseinrichtungen, -dienste und -netze unnötig behindern, und sie bemüht sich, Auslandsmärkte für in der Gemeinschaft ansässige Gesellschaften zu öffnen und die allgemeine Verfügbarkeit moderner Dienste für Bürger und Unternehmen in der Union zu gewährleisten. Diese Ziele müssen über die Harmonisierung der Normen und der Voraussetzungen für das Anbieten von Diensten, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie die Schaffung der erforderlichen Regelmechanismen erreicht werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Zypern hat 1994 eine Neuausrichtung seiner Politik im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (FTE) vorgenommen, um die bestehenden Technologien anzupassen und technologische Fortschritte in bestimmten Spezialbereichen zu fördern. Infolge dieser neuen Politik hat Zypern seine Aufwendungen für die Forschung und technologische Entwicklung gesteigert. Die Mittel wurden auch für den Aufbau der Universität Zypern und die Ausweitung der Forschungstätigkeit des Zyprischen Instituts für Neurologie und Genetik verwendet. Insofern das Fünfte Rahmenprogramm, an dem Zypern seit 1999 teilnimmt, auf Gegenseitigkeit beruht, wurden alle zypriotischen Forschungsprogramme den Einrichtungen und Wissenschaftlern aus den EU-Mitgliedstaaten geöffnet.

Zypern ist seither voll mit dem Fünften EG-Rahmenprogramm assoziiert und hat Interesse an einer Beteiligung am Sechsten FTE-Rahmenprogramm (2002-2006) bekundet. Zypern hat seine FTE-Ausgaben weiter erhöht, um seinen Rückstand gegenüber den durchschnittlichen Ausgaben in der Europäischen Gemeinschaft in diesem Bereich aufzuholen.

Im Telekommunikationssektor hat Zypern eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes getroffen, vor allem in Bezug auf die Liberalisierung des Endgerätemarktes, die Einführung einer einheitlichen Vorwahlnummer für den internationalen Fernsprechverkehr und die europaweit einheitliche Notrufnummer, die Reservierung von Frequenzbändern für GSM, ERMES (Europaweites terrestrisches öffentliches Funkrufsystem in der Gemeinschaft) und DECT (Europaweite schnurlose Digital-Kommunikationsdienste). Im April 2002 hat die Regierung eine groß angelegte öffentliche Anhörung über die Öffnung des Mobilfunksektors für den Wettbewerb durchgeführt. Sie hat außerdem bekannt gegeben, dass nach einem Vergabeverfahren im November 2002 einem zweiten Betreiber eine GSM-Lizenz erteilt werde. Darüber hinaus ist im Juli 2002 ein neuer Nummernvergabeplan in Kraft getreten. Die Neuordnung der Tarife wurde im April 2002 abgeschlossen, aber kostenorientierte Gebühren konnten noch nicht erreicht werden.

Zypern muss die Umsetzung des Besitzstandes abschließen und ein kostenorientiertes Tarifsystem einführen sowie eine Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitungen vornehmen. Ziel dieser Maßnahmen soll die vollständige Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes sein.

Was den Regulierungsrahmen betrifft, so wurde im März 2002 das Gesetz über die Regulierung der Telekommunikations- und Postdienstleistungen und im Juli 2002 das Rundfunkgesetz verabschiedet. Da das Telekommunikations- und Postdienstleistungsgesetz jedoch erst nach Annahme der entsprechenden Durchführungsvorschriften in Kraft tritt, wird der Besitzstand in diesem Bereich nicht vor Anfang 2003 umgesetzt werden. Was die nationale Regulierungsbehörde angeht, so haben der Beauftragte für die Regulierung der Telekommunikations- und Postdienste und sein Stellvertreter im Januar 2002 ihr Amt angetreten. Zypern setzte auch einen beratenden Ausschuss ein, der dem Beauftragten bei Fragen der allgemeinen Organisation und Funktionsweise seines Amtes zur Seite steht. Ein neuer rechtlicher Rahmen für die elektronische Kommunikation wurde im Jahr 2002 erlassen.

Im Internetbereich hat Zypern seine nationalen Prioritäten neu überarbeitet, um die im Rahmen des Aktionsplans eEurope 2002 verabschiedeten spezifischen Maßnahmen einzuarbeiten. In diesem Bereich sind noch große Anstrengungen erforderlich, zumal Zypern zu den europäischen Ländern zählt, in denen die Internetverbreitung am geringsten ist.

Was die Postdienste angeht, ist durch das bereits erwähnte Telekommunikations- und Postdienstleistungsgesetz die Erteilung von Lizenzen liberalisiert und die Bereitstellung eines Universaldienstes vorgesehen worden. Die Ernennung eines Beauftragten für die Regulierung der Telekommunikations- und Postdienste hat es ermöglicht, in diesem Bereich eine ordnungsgemäße Regulierungsbehörde einzurichten. Außerdem hat Zypern im Hinblick auf die Einführung eines Rechnungslegungssystems bis Ende 2002 und zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen einen Fünfjahresplan (2000-2006) verabschiedet. Dennoch steht die vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften in Zypern insbesondere in folgenden Bereichen noch aus: Vergabe von Lizenzen, Rechnungsführungssysteme für den Universaldienst, Marktzulassungen, Verwaltungsgebühren und Qualität der Dienste.

Letzte Änderung: 13.01.2004