Slowakei

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2004 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(98) 703 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(1999) 511 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2000) 711 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1754 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1410 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Monitoring-Bericht der Kommission KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1209 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme von 1997 erwartete die Europäische Kommission im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung keine größeren Probleme. Im Bereich der Telekommunikation ging sie hingegen davon aus, dass die Slowakei auf Grund ihrer mangelnden Verwaltungskapazitäten zur Durchsetzung neuer ergänzender Rechtsvorschriften Schwierigkeiten haben würde, dem gemeinschaftlichen Besitzstand mittelfristig gerecht zu werden. Im Bereich der Informationsgesellschaft bewertete die Kommission die Größe des Marktes für Erzeugnisse der Informationsgesellschaft als ermutigendes Anzeichen für das wachsenden Potenzial der Slowakei.

In den Berichten vom Oktober 1999 und vom November 2000 wurden Fortschritte im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung festgestellt. Dies gilt auch für die Telekommunikation.

In ihrem Bericht vom Oktober 2002 hob die Europäische Kommission hervor, dass in den Bereichen Telekommunikation, Wissenschaft und Forschung weitere Fortschritte zu verzeichnen waren.

Im Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass die Slowakei teilweise die Verpflichtungen und Bedingungen erfüllt, die Ergebnis der Beitrittsverhandlungen in den Bereichen Telekommunikation und Postdienste waren. Auf dem Gebiet der Forschung kommt die Slowakei ihren in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen nach und kann den gemeinschaftlichen Besitzstand ab dem Beitritt umsetzen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Mit der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 des Vertrags (vormals Artikel 130g) und im Rahmenprogramm (Artikel 166, vormals Artikel 130i) vorgesehen sind, sollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und zur übrigen Gemeinschaftspolitik beigetragen werden.

Das Europa-Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Slowakei sieht eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen vor, insbesondere durch eine Beteiligung des assoziierten Staates am Rahmenprogramm. Im Weißbuch über die mittel- und osteuropäischen Länder und den Binnenmarkt von 1995 sind für diesen Bereich keine direkten Maßnahmen vorgesehen.

Die Politik der Gemeinschaft im Telekommunikationssektor zielt darauf ab, Schwierigkeiten zu beseitigen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Telekommunikationseinrichtungen, -dienste und -netze behindern, Auslandsmärkte für in der EU ansässige Gesellschaften zu öffnen und die allgemeine Verfügbarkeit moderner Dienste für Bürger und Unternehmen in der EU zu gewährleisten. Diese Ziele werden durch die Harmonisierung der Normen und der Bedingungen für das Anbieten von Diensten, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie die Schaffung der erforderlichen ordnungspolitischen Instrumente erreicht.

Das Europa-Abkommen sieht eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet Telekommunikation und Postwesen zur Angleichung der Vorschriften und Verfahren an EG-Standards in den Bereichen Normung und Regulierung sowie die Modernisierung der Infrastruktur vor. Im Weißbuch wird das Schwergewicht auf die Angleichung des ordnungspolitischen Rahmens, der Netze und Dienste sowie auf weitere Maßnahmen zur schrittweisen Liberalisierung des Sektors gelegt.

BEWERTUNG DER LAGE

Forschung und technologische Entwicklung

Die Slowakei verfügt über einen hoch entwickelten FuE-Sektor, der auf Grund der starken Kürzung staatlicher Fördermittel rasch rationalisiert wurde. Seit Juli 1997 hat die slowakische Regierung ihr Bereitschaft zur Fortführung der Strategien im Bereich Forschung und technologische Entwicklung bekundet. Seit September 1999 ist die Slowakei in das Fünfte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung sowie in das Euratom-Rahmenprogramm einbezogen. Außerdem hat das Land Interesse an einer Assoziierung mit dem Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) bekundet. Die Forschung zählt zu den im slowakischen Nationalen Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes genannten Prioritäten. Die Fortschritte im Laufe des ersten Jahres der Einbeziehung in das Rahmenprogramm entsprechen den Erwartungen.

Im Februar 2002 wurde der rechtliche Rahmen durch das Wissenschafts- und Technologiegesetz und das Gesetz über die Slowakische Akademie der Wissenschaften verbessert. Außerdem hat der Nationalrat zum gleichen Zeitpunkt ein neues Gesetz über die Hochschulbildung verabschiedet. Die Agentur zur Förderung von Wissenschaft und Technologie setzte ihre Arbeit erfolgreich fort.

Trotz dieser bemerkenswerten Fortschritte ist es, wie der Bericht der Kommission aus dem Jahre 2002 hervorhebt, für die Weiterentwicklung des Sektors und eine effektive Einbeziehung der Slowakei in den Europäischen Forschungsraum wichtig, dass die Bruttoinlandsausgaben für Forschung und technologische Entwicklung erhöht werden. Auch die Privatwirtschaft - einschließlich der KMU - sollte zur aktiveren Teilnahme an der FTE ermutigt werden.

Schließlich stellt die Kommission in ihrem Bericht aus dem Jahr 2003 fest, dass die Slowakei ihren in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen nachkommt und daher den gemeinschaftlichen Besitzstand ab dem Beitritt umsetzen kann.

Telekommunikation

Im Bereich Telekommunikation wurden Fortschritte erzielt. Seit Januar 1998 sind sämtliche Telekommunikationsdienste liberalisiert. Das ausschließliche Recht der Slovak Telecom für die Bereitstellung öffentlicher Telekommunikationsinfrastrukturen und öffentlicher Sprachdienste läuft am 31. Dezember 2002 aus. Die Privatisierung der Slovak Telecom, bei der 51 % des Unternehmenskapitals privatisiert wurden, ist gut verlaufen. Die Genehmigung des Betreibers für den Festnetz-Telefondienst gewährt noch bis Ende 2002 ausschließliche Rechte.

Die Slowakei hat Maßnahmen zur Angleichung an die EU-Richtlinien zur Liberalisierung des Marktes getroffen, aber es sind rasche Fortschritte bei der Verabschiedung der letzten Durchführungsvorschriften erforderlich, damit der Wettbewerb auf dem Markt gewahrt wird. Im Jahre 2002 sind in diesem Bereich keinerlei Fortschritte erzielt worden. Die Anschlussdichte im Festnetz erreichte einen Höchststand von etwa 32 % und ging als Reaktion auf die jüngsten Tarifänderungen, mit denen die Tarife entsprechend den Vorgaben des Besitzstands in größere Übereinstimmung mit den echten Kosten gebracht werden sollen, leicht zurück. Die Modernisierung des Netzes und die Neuordnung der Tarife sind allerdings noch längst nicht abgeschlossen. Das schnelle Wachstum im Mobilfunksektor hält weiter an; 40 % aller Einwohner verfügen mittlerweile über ein Mobiltelefon. Einem dritten Mobilfunkbetreiber wurde im Juni 2002 eine Lizenz erteilt. Im Juli 2002 wurde den beiden bisherigen GSM-Betreibern zwei gesonderte UMTS-Lizenzen erteilt; somit kann der UMTS-Start erfolgen, sobald die Marktlage dies erlaubt. Die Pläne für die Einführung der Nummernübertragbarkeit müssen noch mit dem Besitzstand in Einklang gebracht werden.

Was den rechtlichen Rahmen angeht, so hat die Rechtsangleichung gute Fortschritte gemacht. Um die volle Übereinstimmung mit dem Besitzstand zu erreichen, müssen noch Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der Entbündelung von Teilnehmeranschlüssen und dem Universaldienst geklärt werden. Dies war das Ziel des Regierungsentwurfs, der im August 2002 vom slowakischen Parlament abgewiesen wurde. Innerhalb des Telekommunikationsamts wurde im Mai 2002 eine Abteilung für wirtschaftliche Regulierung eingerichtet. 2003 scheiterten die Versuche zur Umsetzung des Besitzstands auf dem Gebiet der Entbündelung des Teilnehmeranschlusses erneut. Auch gab es große Schwierigkeiten mit der für Anfang 2003 vorgesehenen Öffnung des Marktes. Außerdem sind die Zusammenschaltungsentgelte, die nach dem Besitzstand veröffentlicht werden müssen, immer noch vertraulich, und für Markteinsteiger gelten keine gleichen wirtschaftlichen Voraussetzungen. Die Tarifreform und die Einführung eines Universaldienstes zu einem erschwinglichen Preis stehen noch aus.

Schließlich muss die Slowakei den Besitzstand von 2002 in Bezug auf die Einführung eines neuen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation noch umsetzen.

Informationsgesellschaft

Im Bereich der Informationsgesellschaft hat die slowakische Regierung im April 1998 die Strategie für die Verwirklichung der Informationsgesellschaft und den Bericht über die Nutzung globaler Informationsnetze geprüft. Der allgemeine Zugang zu Computer- und Internetinformationsdiensten hat sich weiter verbessert. Ende 1998 hatten 20 % der erwachsenen Slowaken Zugang zu einem PC.

Die Slowakei nimmt an der Arbeit des gemeinsamen hochrangigen Ausschusses über die Informationsgesellschaft teil.

Die Regierung hat eine Strategie zur Informationsgesellschaft in der Slowakei verabschiedet, die darauf abzielt, die Initiative eEurope+ umzusetzen und eine nationale Agentur als Koordinierungsstelle für die Informationstechnologien einzurichten.

Postdienste

Im Bereich der Postdienste hat die Slowakei mit der Verabschiedung des Gesetzes über Postdienste im November 2001 erhebliche Fortschritte erzielt, mit dem die slowakischen Rechtsvorschriften teilweise an die einschlägigen Vorschriften des Besitzstands angeglichen wurden. Die wesentlichen Bestandteile dieses Gesetzes sind im Januar 2002 in Kraft getreten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde zu Beginn dieses Jahres ein Amt für Postdienste als unabhängige Regulierungsbehörde im Postdienstsektor eingerichtet. 2003 ist die Rechtsangleichung in diesem Bereich noch unvollständig; die zweite Postrichtlinie muss noch verabschiedet werden.

(1) Der Aktionsplan eEurope+ soll die wirtschaftliche Reform und Modernisierung in den Beitrittsländern beschleunigen, die Schaffung neuer Institutionen und Kapazitäten fördern, die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit verbessern und den sozialen Zusammenhalt stärken. Der Aktionsplan eEurope+ geht auf eine Initiative der Premierminister der Beitrittsländer auf dem Europäischen Rat in Göteborg (15. - 16. Juni 2001) zurück.

Letzte Änderung: 11.02.2004