Kroatien – Bildung und Kultur

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrem Bericht 2010 bedauert die Kommission, dass Kroatien keine weiteren Fortschritte in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend und Kultur erzielt hat. Das Land hat trotzdem ein zufriedenstellendes Niveau bei der Angleichung erreicht und seine Anstrengungen müssen vor allem auf die Vorbereitung seiner Teilnahme an den Programmen der Europäischen Union ausgerichtet sein.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Bildungs-, Ausbildungs- und Jugendpolitik ist in erster Linie eine Domäne der Mitgliedstaaten. Der EG-Vertrag sieht vor, dass die Gemeinschaft zur Anhebung des Bildungsniveaus beiträgt und eine Berufsbildungspolitik verfolgt, die die Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt. Der gemeinsame Besitzstand beschränkt sich in diesen Bereichen auf die Richtlinie über die Bildung und Ausbildung von Wanderarbeitnehmerkindern sowie auf Aktionsprogramme und Empfehlungen. Für eine erfolgreiche Mitarbeit bei den einschlägigen Programmen der Gemeinschaft - Leonardo da Vinci, Sokrates und Jugend – müssen die Mitgliedstaaten über die erforderlichen Umsetzungskapazitäten verfügen können.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Weitere Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand sind im Bereich Bildung und Kultur zu verzeichnen. Hier wurde bereits ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht.

Kroatien muss seine Vorbereitungen auf die Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ fortsetzen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1333 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom Oktober 2009 stellte gute Fortschritte insbesondere bei der Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand fest. Kroatien hatte auch die vorrangigen Ziele der Beitrittspartnerschaft zumindest teilweise erreicht. Allerdings waren weitere Anstrengungen notwendig, um die Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme und der Erwachsenenbildung zu verbessern.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2694 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht vom November 2008 stellte gute Fortschritte bei der Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend fest. Die Vorbereitungen für die Verwaltung der Programme müssen fortgesetzt werden.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1431 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht vom November 2007 stellte fest, dass der Reformprozess im Bildungsbereich fortgesetzt wurde und ein guter Stand bei der Angleichung Kroatiens an den Besitzstand erreicht wurde. Weitere Bemühungen sind im Bereich der Nichtdiskriminierung zwischen EU-Staatsangehörigen und kroatischen Staatsangehörigen im Sekundarschulbereich und bei der Anwendung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern erforderlich.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1385 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom November 2006 werden Kroatien insbesondere hinsichtlich der Weiterverfolgung der Reformen und seiner Vorbereitungen auf die Umsetzung des Besitzstands zufriedenstellende Fortschritte bescheinigt. Kroatien muss sich allerdings anstrengen, um die notwendigen Verwaltungskapazitäten und Strukturen für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Programme, an denen das Land beteiligt ist, bereitzustellen. Kontinuierliche Anstrengungen sind außerdem erforderlich, um die Gleichbehandlung von EU-Bürgern und kroatischen Staatsangehörigen zu gewährleisten.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1424 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht vom Oktober 2005 erklärt die Kommission, dass im Zuge der Reformierung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung mehrere Maßnahmen verabschiedet wurden, insbesondere im Hochschulbereich mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses in den Studiengängen. Das kroatische Berufsbildungssystem bedarf grundlegender Veränderungen sowie einer kohärenten nationalen Politik. Der Jugendpolitik sollte ein größerer Stellenwert beigemessen werden.

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrer Stellungnahme vom April 2004 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass Kroatien die Integration im Bereich Bildung und Ausbildung mittelfristig keine größeren Schwierigkeiten bereiten dürfte. Es müssten allerdings noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, damit ein modernes Berufsbildungssystem entstehen kann, das mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Europäischen Union (EU) vereinbar ist.

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Letzte Änderung: 03.12.2010