Slowenien

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2010 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1998) 709 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 512 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 712 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEC(2001)1755 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission[KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1411 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission[KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1208 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In der Stellungnahme vom Juli 1997 war die Europäische Kommission der Auffassung, dass Slowenien im Hinblick auf den Beitritt keine nennenswerten Probleme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend haben dürfte.

Diese erste Bewertung wurde im Bericht vom November 1998 bestätigt; Slowenien folgte demzufolge den in der Stellungnahme enthaltenen einschlägigen Empfehlungen.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde die aktive Mitwirkung Sloweniens an den einschlägigen Programmen hervorgehoben.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass Slowenien beachtliche Fortschritte erzielt hatte, und dass die Regelungen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung wie auch Jugend vollauf dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprachen.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass sich Slowenien in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend an den gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst hatte, indem es der italienischen und der ungarischen Minderheit besondere Rechte verlieh.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde die Ansicht vertreten, dass Slowenien weiter vorangekommen war. Es sollte sich jedoch aktiv darum bemühen, das System der beruflichen Bildung und Ausbildung im Rahmen der Politik für lebenslanges Lernen durchzuführen.

Im Bericht vom November 2003 wurde festgestellt, dass Slowenien im Wesentlichen die aus den Beitrittsverhandlungen resultierenden Verpflichtungen und Forderungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erfüllt. Weitere Anstrengungen sind allerdings bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands im Zusammenhang mit der schulischen Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern erforderlich.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: (Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa), die vor kurzem in Form einer neuen Programmgeneration aktualisiert wurden (Sokrates, Leonardo und Jugend).

BEWERTUNG DER LAGE

Slowenien hat den gemeinschaftlichen Besitzstand weitgehend übernommen.

Im Dezember 1999 wurde ein Gesetz erlassen, um die Gleichbehandlung der Bürger der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten.

Slowenien kam auf diesem Gebiet weiter voran. Neue Gesetze wurden verabschiedet, speziell was die Nichtdiskriminierung der EU-Bürger, die beruflichen Qualifikationen, die Bildung und Jugend und die Unterrichtung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen betrifft.

Im Jahr 2001 nahm Slowenien eine neue Strategie zur Wirtschaftsentwicklung an, deren wesentliches Ziel darin besteht, die richtigen politischen Maßnahmen für den Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft aufzuzeigen. Ferner wurde ein Gesetz über die Verleihung besonderer Rechte an die italienische und die ungarische Minderheit verabschiedet. Die Übernahme des Besitzstandes ist somit abgeschlossen.

2002 wurde das nationale Hochschulprogramm angenommen. Darin sind die entscheidenden Ziele der Hochschulausbildung für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Gemäß dem Bericht aus dem Jahr 2003 muss nur der gemeinschaftliche Besitzstand im Zusammenhang mit dem Schulbesuch der Kinder von Wanderarbeitnehmern wirksamer umgesetzt werden.

Seit Mai 1999 beteiligt sich Slowenien mit Erfolg an den Programmen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend.

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 kam Slowenien auf diesem Gebiet gut voran. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen (siehe Bericht 2002). Slowenien beantragte keine Übergangsregelung für diesen Bereich.

Letzte Änderung: 03.03.2004