Rumänien

EZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2003 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1998) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 510 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1753 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1409 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1211 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1200 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hat die Europäische Kommission die Auffassung vertreten, dass Rumänien im Hinblick auf den Beitritt keine nennenswerten Probleme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend haben dürfte.

Im Bericht vom November 1998 hieß es, dass Rumänien auf diesem Gebiet wichtige Maßnahmen getroffen habe, insbesondere im Rahmen institutioneller und rechtlicher Reformen. Dennoch müssten noch Anstrengungen unternommen werden, um interne Schwierigkeiten zu überwinden und Lehrpläne aufzustellen, die sich an europäischen Werten orientierten und die Toleranz und das Verständnis zwischen den ethnischen Gruppen förderten.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde festgestellt, dass die Reform des Bildungssystems - wenn auch nur langsam - voranschritt, und dass noch massive Anstrengungen erforderlich waren, um den Anschluss an die internationalen Standards zu finden. Es wurde darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur besseren Koordinierung der beruflichen Aus- und Fortbildung im Rahmen der Bildungsreform getroffen worden waren; so wurden insbesondere die für Aus- und Fortbildung zuständige Abteilung des Bildungsministeriums in die Generaldirektion für Humanressourcen integriert und ein Nationales Zentrum für die Förderung der technischen und beruflichen Bildung eröffnet. Rumänien hat die für die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen erforderlichen Basisstrukturen mittlerweile geschaffen und beteiligt sich weiterhin an den drei Gemeinschaftsprogrammen: Sokrates, Leonardo da Vinci, und Jugend für Europa. Durch einen Regierungsbeschluss sind die Nationalen Agenturen für Sokrates und Leonardo da Vinci finanziell unabhängig geworden.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass Rumänien in mehreren Bereichen und insbesondere bei der beruflichen Bildung Fortschritte erzielt hatte und sich weiterhin aktiv an verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen beteiligte. Es mussten jedoch noch weitere Maßnahmen zur Angleichung der rumänischen Berufsbildungspolitik an diejenige der Gemeinschaft ergriffen werden.

Im Bericht vom November 2001 werden die Fortschritte im Anschluss an die Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern im Juni und an die Annahme umfassenderer Maßnahmen zur Erleichterung des Schulbesuchs von Kindern aus armen Familien zur Kenntnis genommen. Der Rechtsrahmen für die Reform des Bildungssystems muss ausgebaut und angemessene Finanzmittel müssen bereitgestellt werden.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde festgestellt, dass Fortschritte erzielt wurden. Rumänien müsse jedoch noch Anstrengungen darauf konzentrieren, für Reforminitiativen auch entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

Im Bericht vom November 2003 wurde festgestellt, dass weitere Fortschritte erzielt wurden, jedoch noch Anstrengungen nötig waren, um die Schulbesuchszahlen zu steigern, die Qualität der Bildung zu verbessern und Erwachsene dazu anzuregen sich weiterzubilden.

Im Bericht vom Oktober 2004 wurde festgestellt, dass Rumänien regelmäßig Fortschritte in diesem Bereich erzielt hat und dass die Reform des Bildungssystems fortgesetzt wurde. Rumänien muss jedoch seine Verwaltungskapazitäten weiter verbessern, insbesondere hinsichtlich der für die finanzielle Verwaltung der Programme LEONARDO DA VINCI und JUGEND zuständigen nationalen Agenturen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: (Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa), die vor kurzem in Form einer neuen Programmgeneration aktualisiert wurden (Sokrates, Leonardo und Jugend).

BEWERTUNG DER LAGE

Finanzielle Schwierigkeiten verzögerten die 1998 eingeleitete allgemeine Bildungsreform jedoch schon kurz nach ihrer Einführung wieder. Das rumänische Bildungssystem leidet unter Finanzknappheit. Der Bildungsetat wurde zwar leicht aufgestockt, ist aber im Vergleich zum Gemeinschaftsdurchschnitt immer noch unzureichend. Die Investitionen müssen 2007 6 % des BIP erreichen. Im Jahr 2004 wurden allerdings beträchtliche Fortschritte erzielt. Die Überarbeitung des Gesetzes über Bildung und Status der Lehrkräfte erlaubt eine Dezentralisierung der Bildung und eine bessere Finanzverwaltung.

Die steigende Zahl der Schulen hat die Einschulungsrate verbessert. Trotz der Annahme des Gesetzes zur Festlegung der Schulpflicht auf zehn Jahre sind die Einschulungsraten in ländlichen Gebieten und bei Risikogruppen, insbesondere der Roma-Minderheit, jedoch weiterhin gering und besorgniserregend. Auch die Schulabbrecherquote liegt weit über dem Gemeinschaftsdurchschnitt.

Das im Mai 2004 angenommene Gesetz sieht die Neuorganisation des Hochschulstudiums in drei Stufen vor, was die Anerkennung von Studienabschlüssen erleichtern wird. Darüber hinaus wird den Universitäten erlaubt, Partnerschaften und Konsortien zu bilden, um ihre Mittel effizienter zu verwalten.

Rumänien hat durch die Gründung einer nationalen Agentur für berufliche Qualifikationen bei der Reform der beruflichen Aus- und Fortbildung und bei der Erwachsenenbildung Fortschritte gemacht. Die Ausarbeitung der Programme für die technische und berufliche Ausbildung wurde dezentralisiert und regionalen Konsortien übertragen und unterliegt nicht mehr der Zuständigkeit der Zentralbehörden. Die Verbindungen zwischen beruflicher Bildung, Ausbildungszentren und Unternehmen müssen jedoch ausgebaut werden, um die laufenden Reformen zu unterstützen.

Seit 1997 beteiligt sich Rumänien an den Programmen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend. Zur Erleichterung der Freizügigkeit von Studierenden wurde die Mobilität von Studenten, Lehrern und Forschern als Indikator für die Leistungsfähigkeit des Hochschulwesens eingeführt. Die Leistungsfähigkeit der für die Gemeinschaftsprogramme zuständigen Nationalagentur muss jedoch noch verbessert werden, insbesondere für die Programme Leonardo da Vinci und Jugend. Um die Probleme mit der Verwaltung öffentlicher Mittel zu beseitigen, wurden im Dezember 2003 innerhalb des Bildungs- und Forschungsministeriums interne Überwachungsstellen eingerichtet, die u.a. diese Agenturen kontrollieren.

Was die berufliche Bildung betrifft, wurde im September 2000 der gleichberechtigte Zugang aller Erwachsenen zur Weiterbildung festgeschrieben. Im Juni 2002 wurden Rechtsvorschriften zur Schaffung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die berufliche Bildung von Erwachsenen angenommen. Im März 2003 ist das neue Arbeitsgesetz in Kraft getreten, das die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern Zugang zur Ausbildung zu gewährleisten.

Im März 2004 verabschiedete die rumänische Regierung Rechtsvorschriften zur Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern.

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 werden in Rumänien regelmäßige Fortschritte verzeichnet. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen (siehe Bericht 2002). Rumänien hat keine Übergangsregelung beantragt.

Letzte Änderung: 26.01.2006