Polen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2002 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1998) 701 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 509 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000)709 endg. Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEC(2001) 1752 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1408 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK (2003) 1207 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass Polen im Hinblick auf den Beitritt keine nennenswerten Probleme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend haben dürfte.

Im Bericht vom November 1998 wurde diese erste Einschätzung bestätigt, wobei allerdings noch zusätzliche Anstrengungen in Bereichen wie der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen verlangt wurden.

Der Bericht vom Oktober 1999 bestätigte einige Fortschritte in diesem Bereich, forderte jedoch auch eine verstärkte Aufmerksamkeit für die berufliche Bildung. Die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden musste beschleunigt werden, damit Polen ein Bildungssystem einführe, dass den jungen Menschen neue Perspektiven biete, vor allem in den vom wirtschaftlichen und sozialen Wandel am stärksten betroffenen Regionen.

Dem Bericht vom November 2000 war zu entnehmen, dass trotz einiger Fortschritte im legislativen Bereich, der eher begrenzte gemeinschaftliche Besitzstand noch übernommen werden musste. Die Bildungsreform wurde weiter umgesetzt, wenn auch nicht ohne gelegentliche Schwierigkeiten.

Dem Bericht vom November 2001 war zu entnehmen, dass Polen Fortschritte erzielt hatte bei der Reform des Bildungs- und Ausbildungswesens und bei der Rechtsangleichung an die Vorschriften der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern. An einem geeigneten System beruflicher Bildung und Ausbildung musste jedoch noch weiter gearbeitet werden.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird die Auffassung vertreten, dass zwar weitere Fortschritte im legislativen Bereich erzielt wurden, jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um eine angemessene Verwaltungskapazität zu gewährleisten.

Laut Bericht vom November 2003 wird Polen ist der Lage sein, den einschlägigen Besitzstand ab dem Beitritt anzuwenden. Die Anstrengungen, den Besitzstand im Bereich der schulischen Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern umzusetzen, sollten fortgesetzt werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: (Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa), die vor kurzem in Form einer neuen Programmgeneration aktualisiert wurden (Sokrates, Leonardo und Jugend).

BEWERTUNG DER LAGE

Die im September 1999 eingeleitete Reform sollte hauptsächlich das allgemeine Niveau des Bildungswesens anheben. Polen hat sich für ein Sekundarschulsystem entschieden, das größeres Gewicht auf eine allgemeine, technische und höhere Bildung legt, um die Mobilität der Schulabgänger zu erhöhen, die auf den Arbeitsmarkt gelangen. Die Neuzuweisung der Verwaltungszuständigkeiten an regionale und kommunale Behörden (Woiwodschaft, Powiat, Gmina) wird auf längere Sicht eine bessere Verteilung der Finanzmittel bewirken.

Die Berufsbildung war generell von dieser Reform ausgeklammert, in deren Mittelpunkt die allgemeine und höhere Schulbildung steht. Dies könnte sich mittelfristig auf die Wettbewerbsfähigkeit Polens, die Vermittelbarkeit der Arbeitskräfte, ausländische Investitionen und eine Neubelebung der ländlichen Wirtschaft auswirken. Diesem Bereich muss größere Aufmerksamkeit gewidmet werden, vor allem, um Qualifikationsdefizite abzubauen - in ländlichen und entlegenen Gebieten und in Gebieten, wo eine Umstrukturierung der Industrie neue Investitionen und neue Arbeitsplätze erfordert.

Seit März 1998 nimmt Polen mit Erfolg an den Gemeinschaftsprogrammen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend teil; für jedes Programm wurde eine nationale Werbe- und Informationsstelle eingerichtet. Im April 2002 verabschiedete Polen eine Rechtsverordnung, die Ausländern die Möglichkeit gibt, in Polen zu studieren.

Die Bildungsreform wurde weiter umgesetzt, insbesondere im Hinblick auf die Lehrer. Im Januar 1999 wurde eine Änderung zur Lehrercharta verabschiedet. Damit wird ein neues Laufbahnsystem eingeführt, bei dem der Aufstieg in der Hierarchie die Erlangung höherer Qualifikationen voraussetzt. Mit der Lehrercharta soll das große Problem der Ungleichheit der Gehälter im Bildungssektor angegangen werden, um dafür zu sorgen, dass der Lehrerberuf für motivierte fähige Pädagogen seine Attraktivität bewahrt. Die Zahlung höherer Gehälter für die Lehrer ab dem Jahr 2000 hat sich jedoch verzögert, weil einige der dafür zuständigen Kommunalbehörden nicht über genügend Haushaltsmittel verfügen.

In diesem Zusammenhang wurde das Ministerium für nationale Bildung im Oktober 2001 umstrukturiert und in Ministerium für nationale Bildung und Sport umbenannt. Es wurde eine neue Abteilung für berufliche Bildung und Weiterbildung eingerichtet und mit zusätzlichen Kapazitäten ausgestattet.

Die seit Januar 2001 geltende Novelle zum Schulbildungsgesetz ermöglichte Polen die Rechtsangleichung an die Vorschriften der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern. Weitere Anstrengungen in diesem Bereich sind jedoch noch geboten.

Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, sollten sich die Anstrengungen Polens nun darauf konzentrieren, eine angemessene Verwaltungskapazität zur Durchführung des Besitzstands in diesem Bereich aber auch die Durchführung seiner Bildungsreform zu gewährleisten.

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 erzielte Polen kontinuierlich Fortschritte. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen (siehe Bericht 2002). Polen beantragte keine Übergangsregelung für diesen Bereich.

Letzte Änderung: 04.03.2004