Bulgarien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2008 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1998) 707 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 501 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 701 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1744 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1400 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2003) 676 endg. - SEK (2003) 1210 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2004) 657 endg. - SEK (2004) 1199 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2005) 534 endg. - SEK (2005) 1352 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2005) 534 endg. - SEK (2005) 1352 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass Bulgarien im Hinblick auf den Beitritt keine nennenswerten Probleme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend haben dürfte.

Im Bericht vom November 1998 wurde diese erste Bewertung bestätigt, ebenso wurden einige einschlägige Fortschritte zur Kenntnis genommen.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde festgestellt, dass in dem Bereich einige Fortschritte erzielt wurden, vor allem dank der Verabschiedung eines neuen Gesetzes über Lernziele und Lehrpläne, mit dem europäische Standards eingeführt wurden.

Im Bericht vom November 2000 wurde erklärt, dass obwohl Bulgarien bedeutende Fortschritte erzielt hatte, doch noch weitere Reformbemühungen in diesem Bereich erforderlich waren, insbesondere im Hinblick auf die allgemeine und berufliche Bildung. Ferner hätten finanzielle Mittel in viel größerem Umfang bereitgestellt werden müssen.

Im Bericht vom November 2001 wurden weitere Fortschritte in diesem Bereich angeführt, die auf die Teilnahme Bulgariens an der zweiten Generation der Gemeinschaftsprogramme Leonardo da Vinci, Sokrates und Jugend zurückzuführen waren. Das zuständige Ministerium hatte eine Sachverständigengruppe eingesetzt, die das System der allgemeinen und beruflichen Bildung Bulgariens voranbringen sollte. Im Hinblick auf die Anwendung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern waren jedoch keine besonderen Entwicklungen zu erwähnen.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde festgestellt, dass weitere Fortschritte erzielt wurden. Bulgarien sollte seine weiteren Bemühungen auf die Verbesserung des Finanzmanagements im Rahmen seiner Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen, die bessere Koordinierung aller beteiligten Organe, die wirksame Durchführung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern und auf eine unfassende Reform des Berufsbildungssystems konzentrieren.

Im Bericht vom November 2003 wurde festgestellt, dass einige Fortschritte erzielt wurden und dass die bulgarischen Rechtsvorschriften überwiegend mit dem gemeinsamen Besitzstand übereinstimmten. Bulgarien muss jedoch seine Anstrengungen mit höheren Investitionen in die Bildung, einer Reform des Bildungs- und Ausbildungssystems sowie der wirksamen Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern fortsetzen.

Im Bericht vom November 2004 wurden regelmäßige Fortschritte in diesem Bereich festgestellt und die Übereinstimmung der bulgarischen Gesetze mit dem gemeinsamen Besitzstand bestätigt. Bulgarien sollte seine Anstrengungen jedoch auf die Entwicklung von Verwaltungskapazitäten in der allgemeinen und beruflichen Bildung konzentrieren, um die Reformen entsprechend den wirtschaftlichen Notwendigkeiten voranzutreiben.

Im Bericht vom Oktober 2005 wurde festgestellt, dass Bulgarien mit dem Beitritt in der Lage sein dürfte, den gemeinschaftlichen Besitzstand umzusetzen. Die Leistungsfähigkeit der bulgarischen Behörden, die die einschlägigen Programme der Gemeinschaft verwalten, ist jedoch weiter zu verbessern. Im Bereich der schulischen Bildung und der Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern muss Bulgarien seine Vorbereitungen zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands noch abschließen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa, die vor kurzem in Form einer neuen Programmgeneration aktualisiert wurden: Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend.

BEWERTUNG DER LAGE

Bei der geplanten Umstrukturierung der bulgarischen Jugendbehörde sollte die neue Struktur gegebenenfalls eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Jugendbehörde vom Aufgabenbereich der für das Monitoring zuständigen Stellen gewährleisten.

Nach den Maßnahmen zur Stärkung der operationellen Kapazitäten der mit der nationalen Verwaltung der Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI beauftragten nationalen Agenturen durch entsprechende Finanzmittel kommt der Bericht von 2004 zu dem Schluss, dass die bulgarischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich zufrieden stellend sind. Dagegen hebt der Bericht von 2005 hervor, dass die nationalen Agenturen ihre Kapazitäten verstärken müssen, um der erheblichen Zunahme der Aufgaben nach dem Beitritt gerecht zu werden.

Um die europäische Richtlinie über die Einschulung der Kinder von Wanderarbeitnehmern umzusetzen, wurden seit dem regelmäßigen Bericht 2003 Durchführungsbestimmungen in den 28 regionalen Schulaufsichtsbehörden verteilt. Kontaktstellen wurden eingerichtet, um die Umsetzung der Richtlinie zu erleichtern. Der Bericht von 2005 unterstreicht, dass Bulgarien seine Vorbereitungen zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands zum Zeitpunkt des Beitritts abschließen muss.

Die Reform des Bildungs- und Ausbildungssystems wird eine bessere Abstimmung auf die marktwirtschaftlichen Erfordernisse ermöglichen. Die Annahme von 36 nationalen Bildungsnormen im Juli 2004 zielte darauf ab, die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Qualifikationen mit den europäischen Normen sicherzustellen. Die Einrichtung einer neuen Abteilung für lebenslanges Lernen ermöglicht eine Verbindung zwischen dem herkömmlichen Ausbildungssystem und den Fortbildungsprogrammen. Das Hochschulgesetz wurde geändert, um die Modalitäten des Bologna-Prozesses zu integrieren und die Effizienz der nationalen Bewertungs- und Anerkennungsstelle zu erhöhen.

Bulgarien sollte jedoch aufgrund des vorhandenen Modernisierungsbedarfs die Mittel für Bildung und Berufsbildung erhöhen. Das Gesetz vom 2. Januar 2002 hat die Situation nur teilweise verbessert, indem Unternehmern eine Unterstützung für die Einstellung und Ausbildung Arbeitsloser gewährt wird. Die Reformen müssen gemäß den wirtschaftlichen Erfordernissen weitergeführt und die Zusammenarbeit zwischen den Bildungssystemen der verschiedenen Ministerien gestärkt werden. Im Bericht wird ferner empfohlen, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen auszubauen.

Die Verbesserung des Zugangs zur beruflichen Weiterbildung und zum lebenslangen Lernen sowie die Definition einer umfassenden Strategie für diese Bereiche sind unverzichtbar und sollten hohe Priorität genießen.

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 machte Bulgarien regelmäßig Fortschritte. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen (Siehe Bericht 2002). Bulgarien beantragte keine Übergangsregelung für diesen Bereich.

Letzte Änderung: 19.01.2006