Kroatien – Umwelt

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2010 weist darauf hin, dass die Angleichung an den Besitzstand kurz vor dem Abschluss steht. In dieser Schlussphase sind allerdings noch zusätzliche Anstrengungen notwendig, um die Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Wasserqualität, Umweltschutz, Risikomanagement und Klimawandel abzuschließen. Die Verwaltungskapazität muss weiter ausgebaut werden, insbesondere auf lokaler Ebene.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die Umweltpolitik der Union zielt auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und auf die Erhaltung der Umwelt für heutige und künftige Generationen ab. Die Grundlage dafür ist die Integrierung des Umweltschutzes in andere Politikfelder der Union, und zu ihrer Strategie gehören präventive Maßnahmen, das Verursacherprinzip, die Bekämpfung von Umweltschäden durch Ansetzen bei den Ursachen und ausgewogene Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten. Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst mehr als 200 Rechtsakte für die Bereiche horizontale Rechtsvorschriften, Wasser- und Luftverschmutzung, Abfallwirtschaft einschließlich Chemikalien, Biotechnologie, Naturschutz, Bekämpfung der industriellen Umweltbeeinträchtigung und Risikomanagement, Lärmschutz und Strahlenschutz.

Die Übernahme und praktische Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erfordert erhebliche Investitionen, hat aber im Gegenzug bedeutende Vorteile für die öffentliche Gesundheit zur Folge und führt zu einer Verringerung der kostspieligen Wald-, Gebäude-, Landschaftsschäden und der in der Fischerei verursachten Schäden. Für die Anwendung und Durchsetzung des umweltrelevanten Besitzstandes ist eine auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene leistungsfähige und gut ausgerüstete Verwaltung unverzichtbar.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Gute Fortschritte wurden im Kapitel Umwelt bei der Rechtsangleichung und –umsetzung erzielt. Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Wasserqualität und in gewissem Umfang auch im Bereich Klimawandel muss noch abgeschlossen werden.

Die Umsetzung der horizontalen EU-Vorschriften und die Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Umweltschutzorganisationen müssen verbessert werden.

Insgesamt stehen die Vorbereitungen Kroatiens kurz vor dem Abschluss. Kroatien muss insbesondere auf lokaler Ebene die Verwaltungskapazität weiter ausbauen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1333 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endgültig – SEK(2008) 2694 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2008 erläuterte die in bestimmten Bereichen wie Luftqualität, Chemikalien und GVO unternommenen Anstrengungen. Fortschritte und umfangreiche Investitionen waren notwendig, um die in Bezug auf Klimawandel, Wasserqualität und industriebedingte Umweltverschmutzung festgelegten Ziele zu erreichen.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endgültig – SEK(2007) 1431 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Aus dem Bericht vom November 2007 ging hervor, dass insbesondere in den Bereichen horizontale Rechtsvorschriften, Luftqualität, Abfallwirtschaft und Chemikalien Fortschritte gemacht wurden und es weiterhin erheblicher Anstrengungen bedarf, um die Gemeinschaftsanforderungen in allen Teilen zu erfüllen.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endgültig – SEK(2006) 1385 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht vom November 2006 stellte die Kommission fest, dass Kroatien gute Fortschritte erzielt hatte, vor allem in den Bereichen Luft, Wasser, Naturschutz, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen. Es waren jedoch noch ganz erhebliche weitere Anstrengungen notwendig, insbesondere im Bereich der Verwaltung und der Finanzierung der Umweltmaßnahmen.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endgültig – SEK(2005) 1424 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht vom Oktober 2005 unterstrich den großen Fortschritt Kroatiens in den Bereichen Luftqualität und Abfallwirtschaft, wies jedoch auch darauf hin, dass sich die allgemeine Situation in den übrigen Bereichen kaum verändert hatte.

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Europäische Kommission kam in ihrer Stellungnahme vom April 2004 zu der Einschätzung, dass Kroatien bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand noch große Anstrengungen unternehmen muss, wenn auch die grundlegenden Komponenten für einen entsprechenden Rechtsrahmen bereits vorhanden sind. Dabei wurde insbesondere hervorgehoben, wie wichtig Planung, Investitionen und Ausarbeitung von Finanzierungsschemen, sowie die Einbeziehung von Umweltfragen in andere Politikbereiche und der Umsetzung der Gesetzgebung sind.

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Letzte Änderung: 03.12.2010