Zypern

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(93) 313 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 710 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(99) 502 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 702 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1202- nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1993 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, Zypern werde keine größeren Schwierigkeiten bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes haben, sofern die Anstrengungen auf der gleichen Grundlage weitergeführt würden.

Im Bericht vom November 1998 wurde jedoch auf den Rückstand des Landes bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften sowie auf unzureichende Einrichtungen im Umweltschutzbereich hingewiesen.

Im Bericht von 1999 wurde betont, dass wenig sichtbare Erfolge erzielt wurden. Allerdings liefen umfangreiche Vorarbeiten, um die Harmonisierung bis zum Beitrittstermin abzuschließen.

Im Bericht vom November 2000 wurde darauf hingewiesen, dass Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstandes erzielt worden waren. Ein Programm zur Um- und Durchsetzung von Rechtsvorschriften war ausgearbeitet worden, um die Gesetze, Einrichtungen, Programme und politischen Maßnahmen Zyperns dem gemeinschaftlichen Besitzstand anzugleichen. Die Aufstellung eines richtlinienspezifischen strategischen Programms sowie eines Finanzierungsplanes für Investitionen war anzustreben. Die Verwaltungskapazitäten mussten jedoch weiter ausgebaut werden.

Laut Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass Zypern insbesondere bei der Angleichung der horizontalen Rechtsvorschriften sowie der Vorschriften über Wasserqualität und über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gute Fortschritte erzielt hatte und die Angleichung sich also in einem sehr fortgeschrittenen Stadium befinde.

Im Bericht vom Oktober 2002 wies die Kommission darauf hin, dass bei den Arbeiten zur Angleichung der Rechtsvorschriften große Fortschritte gemacht wurden. Wichtige Gesetze wurden verabschiedet, und die Verwaltungskapazitäten für die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes wurden gestärkt.

Aus dem Bericht vom November 2003 geht hervor, dass Zypern seinen Verpflichtungen nachkommt, die es bei den Beitrittsverhandlungen (im Dezember 2002 abgeschlossen) auf dem Gebiet des Umweltschutzes eingegangen ist, und dass es den überwiegenden Teil des Umwelt-Besitzstandes bis zum 1. Mai 2004, dem Termin seines Beitritts zur Union, umgesetzt haben dürfte.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die im Vertrag über die Europäische Union festgelegte Umweltpolitik zielt auf eine nachhaltige Entwicklung ab und beruht auf der Einbindung der Umweltpolitik in die sektoralen Gemeinschaftspolitiken, Vorbeugemaßnahmen, dem Verursacherprinzip, dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen vorrangig an ihrem Ursprung zu bekämpfen sowie auf der Aufgabenteilung. Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst rund zweihundert Rechtsakte zu den unterschiedlichsten Bereichen, z. B. Wasser- und Luftverschmutzung, Abfallwirtschaft, Behandlung chemischer Erzeugnisse, Biotechnologie, Strahlenschutz und Naturschutz. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass eine Umweltverträglichkeitsstudie, in der die Auswirkungen auf die Umwelt beurteilt werden, erstellt wird, bevor die Genehmigung zur Durchführung bestimmter öffentlicher oder privater Vorhaben erteilt wird.

BEWERTUNG DER LAGE

Zypern hat am 16. Juli 1999 das Kyoto-Protokoll über Klimaänderungen unterzeichnet.

Das Land hat begonnen, die nachhaltige Entwicklung in die Formulierung anderer Politiken einzubeziehen, insbesondere in die Landwirtschafts-, Energie-, Tourismus- und Verkehrspolitik. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ermöglichte die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Konzipierung der Politik in anderen Bereichen.

Im Bereich der horizontalen Rechtsvorschriften ist im April 2001 ein Gesetz zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen in Kraft getreten. Ferner wurden ein Aktionsplan zur Steigerung der Energieeffizienz und eine Energiestrategie verabschiedet. Mit ihrer Anwendung wurde im Februar 2002 begonnen. Ein Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz und eine Strategie für den Energiesektor wurden erarbeitet. Die Richtlinie über freien Zugang zu Informationen wurde umgesetzt. Die Umsetzung der horizontalen Rechtsvorschriften wurde zum Abschluss gebracht und steht mit Ausnahme der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung im Einklang mit dem Besitzstand. Diese Vorschriften müssen bis spätestens Juli 2004 umgesetzt werden und Anwendung finden.

Der Schutz des in Zypern kaum vorhandenen Wassers stellt eine Priorität der Umweltpolitik des Landes dar. Die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft wurden erlassen, mit Ausnahme einiger Bestimmungen zu Abwässern, zur Drainage und zur Wasserrahmenrichtlinie. Diese Vorschriften müssen noch vor dem Beitritt Zyperns zur Union umgesetzt worden sein. Anzufertigen ist eine Aufstellung der nitratbelasteten Bereiche und die Liste der gefährlichen Abfälle ist zu aktualisieren. Darüber hinaus sind die Programme in Bezug auf Nitrate und gefährliche Abfälle vor dem Beitritt umzusetzen. Im Mai 2001 wurde die Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Wassereinzugsgebiete wurden erfasst und kartiert. Das Gesetz zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung und Verordnungen über die Wasserverschmutzung durch Asbest und Klärschlamm wurden erlassen. Ein Programm zur Überwachung der Wasserqualität wurde eingerichtet. Die Badegewässerrichtlinie wird vollständig eingehalten. Für die städtischen Abwässer wurde eine Übergangsfrist bis Dezember 2012 für Zypern vereinbart.

Im Bereich der Abfallwirtschaft wurden Gesetze verabschiedet und stehen mit dem Besitzstand in Einklang. Allerdings wurde das nationale Programm für die Abfallwirtschaft nicht verabschiedet. Das gleiche gilt für die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle. Die Systeme zur Überwachung der Verbringung von Abfällen und zur Erteilung von Genehmigungen für Anlagen zur Verwertung von Altfahrzeugen sind vor dem Beitritt Zyperns zur Union vollständig umzusetzen. Ein Gesetz zur Ratifizierung des geänderten Basler Übereinkommens über gefährliche Abfälle wurde verabschiedet. Die Einrichtung von Anlagen zur Sammlung, für das Recycling und zur Entsorgung von Abfällen ist noch abzuschließen. Das Gesetz über Verpackungsabfälle und seine Durchführungsverordnungen wurden im April 2002 erlassen, ebenso die Rechtsvorschriften über gebrauchte Batterien, PCB und PCT, Öle und Akkumulatoren. Bis zum Dezember 2005 wird eine Übergangsfrist für die Umsetzung von Bestimmungen für Verpackungsabfälle gewährt. Besonderes Augenmerk gilt den Verwaltungskapazitäten auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft.

Als Aufgaben verbleiben noch der Abschluss von Aktionsplänen und Programmen zur Luftqualität, sowie eine bessere Verfolgung dieser Pläne vor dem Beitritt Zyperns zur Union. Auf diesem Gebiet wurde der gesamte Acquis umgesetzt. Allerdings bestehen weiterhin Probleme mit der Qualität von Benzin und Gas und dem Schwefelgehalt von Flüssigbrennstoffen. Für den Schwefelgehalt wurde dem Land eine Übergangsfrist bis 2005 gewährt. Mit der Bewertung der Luftqualität nach den Richtlinien für die Luftqualität und Ozon wurde im Dezember 2001 begonnen.

In Bezug auf die industrielle Umweltverschmutzung und das Risikomanagement wurden alle Rechtsvorschriften erlassen, mit Ausnahme der Bestimmungen für Großfeuerungsanlagen und die nationalen Emissionsgrenzen. Diese Maßnahmen müssen vor dem Beitritt Zyperns zur Union noch umgesetzt werden. Für das Land gelten Sonderbestimmungen in Bezug auf Großfeuerungsanlagen. Die für eine wirksame Kontrolle in diesem Sektor erforderlichen Verwaltungseinrichtungen sind vorhanden. Besondere Beachtung ist jedoch der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie (zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen) zu schenken, für die bis zum Beitritt Zyperns die internen Notfallpläne geändert und externe Notfallpläne ausgearbeitet werden müssen. Im Februar 2001 wurde eine Untersuchung über die Rauchgasentschwefelungsanlage im Kraftwerk Vasilikos abgeschlossen. Die Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ist abgeschlossen. Allerdings sind den betreffenden Anlagen noch die Genehmigungen zu erteilen und zwar unter Einhaltung der durch die Richtlinie vorgegebenen Frist (Oktober 2007).

In den Bereichen genetisch veränderte Organismen (GVO) und Chemikalien wurden die Rechtsvorschriften umgesetzt und stehen im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand, mit Ausnahme der Bestimmungen zu Verwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in geschlossenen Systemen. Für die Biozide muss noch ein Gesetz verabschiedet werden. Für den Einsatz von GVM in geschlossenen Systemen sind noch die Notifizierungsverfahren vor dem Beitritt zur Union zu erlassen.

In den Bereichen nukleare Sicherheit und Strahlenschutz wurden die Rechtsvorschriften vollständig umgesetzt und stehen im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Schutzausrüstungen wurden verbessert. Ein Gesetz über ionisierende Strahlungen und eine Verordnung über die Unterrichtung der Öffentlichkeit in nuklearen Notfällen wurden 2002 erlassen.

Auf dem Gebiet des Naturschutzes wurden die Rechtsvorschriften erlassen. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass auf Grund der verteilten Zuständigkeiten bei der Umsetzung Probleme auftreten könnten. Die Liste der Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse und der besonderen Schutzgebiete ist vor dem Beitritt des Landes zur Union noch fertig zu stellen. Zypern ist aktiver Partner des Washingtoner Übereinkommens über den Handel mit gefährdeten Arten (CITES). Im Juli 2000 wurden Rechtsvorschriften zur Berücksichtigung der Kriterien dieses Übereinkommens verabschiedet. Ferner wurde das Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung sowie das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten ratifiziert. Im März 2001 wurde das UN-Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung ratifiziert. Im Oktober 2001 wurden die Protokolle des Übereinkommens von Barcelona über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers und das Protokoll über die Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus ratifiziert. Der gemeinschaftliche Besitzstand im Hinblick auf in Gefangenschaft lebende wilde Tiere wurde umgesetzt.

Im Hinblick auf die Geräuschemissionen macht die Umsetzung planmäßig Fortschritte. Die Rechtslage entspricht dem Acquis, allerdings nicht den jüngsten Vorschriften zur Lärmbelastung, die vor Juli 2004 umgesetzt werden müssen. Benannt werden müssen noch die für die Tests zuständigen Stellen. Ein neues Rahmengesetz, das alle Richtlinien nach dem neuen Konzept umfasst, wurde im April 2002 erlassen. Ferner wurde ein Gesetzesentwurf über Geräuschemissionen von Haushaltsgeräten angenommen.

Zypern nimmt nun an der Europäischen Umweltagentur teil.

Die Verwaltungskapazitäten sind ausreichend und zufrieden stellend. Durch den Rückgriff auf den Privatsektor und Zeitarbeitskräfte konnte der Personalmangel behoben werden. Informationsveranstaltungen und Schulungen wurden organisiert. Das Umweltamt ist zur zuständigen Behörde für die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung zu ernennen.

Letzte Änderung: 06.02.2004