Bulgarien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2008 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 707 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 501 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 701 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1744 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1400 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1210 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1199 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2005) 534 endg. - SEK(2005) 1352 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, die Einhaltung des Besitzstands setze eine positive Wende der wirtschaftlichen Lage voraus, wobei Bulgarien trotz gewisser Schwierigkeiten in bestimmten Bereichen wie der Aufbereitung städtischen Abwassers und des Trinkwassers in der Lage wäre, den gemeinschaftlichen Besitzstand mittel- bis langfristig vollständig umzusetzen.

Im Bericht vom November 1998 wurde jedoch zu einer gewissen Vorsicht gemahnt. Obwohl bei der Verwirklichung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft Fortschritte erzielt wurden, dürfte die Übernahme der EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als in der ersten Stellungnahme angenommen worden war. Eine Verbesserung der für die Anwendung der Rechtsvorschriften zuständigen Verwaltung sowie weitere Anstrengungen bei der Übernahme der Rahmenvorschriften und des Folgerechts seien notwendig.

Dem Bericht vom Oktober 1999 zufolge hatte Bulgarien bei der Übernahme des Besitzstandes und der Verwirklichung der Ziele der Beitrittspartnerschaft Fortschritte erzielt. In bestimmten Bereichen wie Naturschutz, Wasserqualität und Verschmutzung durch Industriebetriebe waren jedoch weitere Anstrengungen ebenso notwendig wie zur besseren Durchführung der Rechtsvorschriften. Die größte Schwierigkeit im Umweltbereich sei nach wie vor der Mangel an umfangreichen Investitionen.

Im Bericht vom November 2000 wurde hervorgehoben, dass Fortschritte bei der Umsetzung der Rahmengesetze in den Bereichen Wasser, Luft und Abfälle erzielt wurden. Richtlinienspezifische Angleichungsprogramme wurden durchgeführt und die Verwaltungskapazitäten, insbesondere auf regionaler Ebene, gestärkt.

Im Bericht vom November 2001 wurde hervorgehoben, dass bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes Fortschritte erzielt wurden. Wenngleich Umsetzungsstrategien ausgearbeitet wurden, blieb die Umsetzung problematisch. Nun sollten eine Finanzierungsstrategie entwickelt und die Verwaltungskapazitäten gestärkt werden.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde festgestellt, dass Bulgarien weitere Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und bei der Vorbereitung auf seine Anwendung gemacht hat. Nichtsdestoweniger waren die Umsetzung und die erforderlichen Verwaltungskapazitäten nach wie vor sehr problematisch.

Im Bericht vom November 2003 wurde darauf hingewiesen, dass die für die Durchführung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlichen Verwaltungskapazitäten und Haushaltsmittel gestärkt werden müssten. Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Umweltbereich war laut Bericht generell zufrieden stellend.

Im Bericht vom Oktober 2004 wurde an die kontinuierlichen Fortschritte erinnert, die Bulgarien bei der Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gemacht hat, gleichzeitig aber auch hervorgehoben, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssten, insbesondere im Bereich der Luft- und Wasserqualität sowie der Behandlung gefährlicher Abfälle und chemischer Stoffe. Bulgarien hat die Verhandlungen zum Kapitel Umwelt vorläufig abgeschlossen.

Im Bericht vom Oktober 2005 wird die Notwendigkeit betont, dass Bulgarien größere Anstrengungen insbesondere hinsichtlich integrierter horizontaler Rechtsvorschriften, Prävention, Umweltkontrollen sowie der Abfallentsorgung unternehmen muss. Vor allem in diesen Bereichen müssen die Verwaltungskapazitäten verstärkt werden; unter anderem durch Aufstockung der Mitarbeiterzahl und Verbesserung der Ausbildung.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziel der Umweltpolitik der Union, die sich aus dem EG-Vertrag ableitet, ist eine nachhaltige Entwicklung. Sie beruht auf der Einbeziehung des Umweltschutzes in die einzelnen Politikbereiche der EU, dem Prinzip der Vorbeugung, dem Verursacherprinzip, der Bekämpfung von Umweltbeeinträchtigungen an ihrem Ursprung und dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung. Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst rund 200 Rechtsakte zu zahlreichen Bereichen, darunter Wasser- und Luftverschmutzung, Abfallentsorgung, Umgang mit Chemikalien, Biotechnologie, Strahlenschutz und Naturschutz. Vor der Genehmigung bestimmter öffentlicher und privater Projekte müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

Gemäß dem europäischen Assoziierungsabkommen muss Bulgarien seine wirtschaftliche Entwicklung auf dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung aufbauen und dabei Umweltbelange in vollem Umfang berücksichtigen.

Im Weißbuch über die mittel- und osteuropäischen Länder und den Binnenmarkt (1995) wird nur auf einen kleinen Teil des Besitzstands in Sachen Umweltschutz eingegangen: die produktspezifischen Rechtsvorschriften, die unmittelbar dem freien Warenverkehr dienen.

BEWERTUNG

Bulgarien hat ein nationales Programm zur Einführung und Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften verabschiedet. Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Umweltbereich ist generell gut. Bulgarien hat die Einbeziehung des Umweltschutzes in andere Politikbereiche fortgesetzt. Dennoch sind Anstrengungen in einigen anderen Politikfeldern, etwa in der Energiepolitik, im Verkehrssektor und bei der Infrastruktur erforderlich.

Auf dem Gebiet der horizontalen Rechtsvorschriften hat Bulgarien eine Behörde für die strategische Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Zentren für einen besseren Zugang zu Umweltinformationen eingerichtet. Ferner wurde im September 2002 ein Gesetz zum Schutz der Umwelt verabschiedet. Das Vorsorgeprinzip muss noch stärker verwendet werden, insbesondere hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bulgarien hat weitere Fortschritte im Bereich der Luftqualität erzielt. Pläne zur Durchführung von Rechtsvorschriften über den Schwefelgehalt flüssiger Brennstoffe und flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung und dem Vertrieb von Benzin wurden ausgearbeitet. Verordnungen über Lagerung und Vertrieb von Benzin, über den Gehalt gefährlicher Stoffe in Kraftstoffen sowie über die Überprüfung des technischen Zustandes von Kraftfahrzeugen und ein Gesetz über die Qualität und den Vertrieb von Kraftstoffen sind in Kraft getreten. Ein staatliches System für die Überwachung der Luftqualität wurde geschaffen. Im Dezember 1999 hat Bulgarien das Protokoll der Vereinten Nationen zur Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon unterzeichnet. Das Protokoll über persistente organische Schadstoffe (POP) wurde angenommen. Darüber hinaus wurde das Protokoll über organische persistente Schadstoffe unterzeichnet.

In der Abfallwirtschaft wurden im Bezug auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes weitere Fortschritte erzielt. Das Gesetz über die Abfallentsorgung wurde im September 2003 erlassen. Das landesweite Abfallentsorgungsprogramm wurde überarbeitet. Es werden weiter bestehende Deponien geschlossen bzw. saniert. Neue Verordnungen über Batterien, Akkumulatoren, Altöl, Altfahrzeuge und Klärschlamm wurden verabschiedet. Ein Netz von Abfallbeseitigungsanlagen sowie Systeme zur Wiedergewinnung bestimmter Abfälle müssen geschaffen werden.

Im Bereich der Wasserqualität wurden die für die Wassereinzugsgebiete zuständigen Behörden eingerichtet und die Mitarbeiterzahl aufgestockt. Bei der Erfüllung der Anforderungen im Bereich der kommunalen Abwässer wurden Fortschritte erzielt. Eine unvollständige Liste über die Emissionen gefährlicher Stoffe sowie Programme zur Bekämpfung der Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe wurden verabschiedet. Die Genehmigungen sind weitgehend erteilt, eine Überprüfung des Überwachungssystems ist fast abgeschlossen. Mit dem im Juli 1999 von Bulgarien erlassenen Wassergesetz werden die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dieses Gesetz ist im Januar 2000 in Kraft getreten. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie muss noch abgeschlossen werden; weiter ist noch ein Verzeichnis über die darin unter Schutz stehenden Gebiete zu erstellen. Im März 1999 hat Bulgarien das Donauschutzübereinkommen ratifiziert. Die Gesetzgebung über Trinkwasser, Badegewässer, Grundwasser und Einzugsgebiete wurde verabschiedet. Die Richtlinien für kommunales Abwasser, Trinkwasser, Badegewässer und die Qualität von Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung wurden umgesetzt. Außerdem wurden die gefährdeten Gebiete ausgewiesen. Ferner wurden die gefährdeten Gebiete erfasst. Das System zur Kontrolle von Trinkwasser muss noch erarbeitet werden.

Im Kampf gegen die Umweltverschmutzung durch die Industrie und beim Risikomanagement wurden einige Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und insbesondere bei der Ausarbeitung eines Verzeichnisses der Betriebe und eines Zeitplans für die Erteilung von integrierten Genehmigungen erzielt; diese Genehmigungen werden zurzeit ausgestellt. Außerdem wurde die Mitarbeiterzahl bei den zuständigen Behörden erhöht.

Im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes wurden Fortschritte bei der Anpassung an das Gemeinschaftsrecht erzielt. Im August 2000 traten Verordnungen zur Lagerung von radioaktivem Abfall in Kraft. Die Verordnung über die zulässigen Höchstwerte für Radioaktivität in landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Verordnung über Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln wurden ebenso wie das Gesetz über die sichere Nutzung der Kernenergie verabschiedet. Bulgarien sollte sich auf die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften konzentrieren.

Rechtsvorschriften über die Verunreinigungen durch Asbest, den Schutz von Versuchstieren und Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, wurden erlassen. Nunmehr muss der Schwerpunkt auf die Festlegung eines Durchführungszeitplans gelegt werden. Im Februar 2000 trat ein Gesetz über den Schutz vor chemischen Stoffen in Kraft. Ferner wurden im Januar 2000 Gesetze über den Umgang mit Stoffen, die die Ozonschicht gefährden, und über deren Kontrolle erlassen. Bulgarien hat das Rotterdamer Übereinkommen über den internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen chemischen Stoffen und Pestiziden sowie das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit ratifiziert. Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Stoffe und für die Einschätzung des Risikos neuer chemischer Stoffe sowie Vorschriften über Biozide wurden verabschiedet. Ferner wurden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr gefährlicher chemischer Stoffe getroffen.

Im Bereich der Lärmbelastung sind einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere mit der Schaffung von Vorschriften über Haushaltsgeräte und zur Verwendung im Freien vorgesehene Geräte und Maschinen, der Benennung des Amtes für Messwesen als zuständige Behörde in diesem Bereich sowie der Zulassung von Prüflaboren.

Im Bereich der genetisch veränderten Organismen (GVO) gab es wenige Fortschritte. Die beteiligten Einrichtungen haben zusätzliches Personal erhalten; Schulungen wurden durchgeführt.

Im Bereich Naturschutz wurden Fortschritte hinsichtlich des Schutzes der im CITES-Übereinkommen aufgelisteten wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie beim Aufbau des Netzes Natura 2000 gemacht. Bulgarien hat ein im April 2000 geändertes Gesetz über Schutzgebiete sowie eine nationale Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt verabschiedet. Mit dem 2002 verabschiedeten Gesetz über die biologische Vielfalt wurde der Besitzstand für den Vogel- und den Habitatschutz umgesetzt. Neben der Weiterbildung wurden das Verwaltungspersonal und die nichtstaatlichen Organisationen mit bestimmten Aspekten des Naturschutzes vertraut gemacht.

Im Bereich der Verwaltungskapazitäten steht die Umsetzung der Einstellungspläne für neues Personal sowie der Pläne zur Stärkung der Regierungsstellen vor dem Abschluss. Insgesamt wurden 431 zusätzliche Stellen geschaffen: 42 auf zentraler und 130 auf regionaler Ebene, sowie 269 bei der Exekutivagentur für Umwelt und bei anderen zuständigen Behörden. Die Regierungsstellen auf regionaler und zentraler Ebene wurden gleichfalls ausgebaut. Die Koordinierung zwischen den Ministerien hat sich verbessert, vor allem hinsichtlich der Infrastrukturinvestitionen und des Naturschutzes. In den Bereichen horizontale Rechtsvorschriften, Abfallentsorgung, Wasserwirtschaft, industrielle Risiken, chemische Stoffe, gentechnisch veränderte Organismen, nukleare Sicherheit sowie Strahlenschutz muss die Verwaltungskapazität verstärkt werden.

Mittelfristig sind große Investitionen für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlich. Der Schwerpunkt sollte auf die Planung, die Erfassung und die Verfügbarkeit der Mittel gelegt werden. Die Verwaltung der Gemeinschaftshilfe müsste verbessert werden.

Die Verhandlungen zwischen Bulgarien und der Europäischen Union zum Kapitel Umwelt wurden vorübergehend abgeschlossen. Übergangsregelungen wurden gewährt für Elektro- und Elektronik-Altgeräte bis zum Jahr 2008 ; für die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung und dem Vertrieb von Benzin und für bestimmte Abfallverbringungen bis 2009; für den Schwefelgehalt bestimmter Brennstoffe und die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen bis 2011; für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung bis 2012, für die Deponierung bestimmter flüssiger Abfälle und für Großfeuerungsanlagen bis 2014 und für kommunales Abwasser bis 2015.

Letzte Änderung: 12.12.2005