Slowakei

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2004 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 703 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(99) 511 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 711 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1754 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1410 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003] 675 endg. - SEK(2003) 1209 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 brachte die Europäische Kommission die Ansicht zum Ausdruck, dass die Slowakei ihre Bemühungen im Energiesektor verstärken müsse, um sich in den kommenden Jahren im Wesentlichen an die EG-Energievorschriften anpassen zu können. Insbesondere folgende Punkte seien im Auge zu behalten: Umformung der Monopole, auch für die Ein- und Ausfuhr, Zugang zu den Netzen, Energiepreispolitik, Anlage des obligatorischen Ölvorrats, staatliche Maßnahmen im Bereich der festen Brennstoffe, Energieeffizienz und Qualitätsnormen für Brennstoffe. Im Bereich der Kernenergie äußerte die Kommission dagegen die Ansicht, dass die Slowakei hinsichtlich der Einhaltung der Euratom-Vorschriften keine größeren Schwierigkeiten haben dürfte. Die Kommission hob allerdings auch hervor, dass die nukleare Sicherheit fortgesetzter besonderer Aufmerksamkeit bedürfe, dass die Frage der Sicherheitsnormen angemessen behandelt werden müsse und konkrete Aktionsprogramme rasch umzusetzen seien. Ferner forderte sie die Slowakei auf, für die Abfallentsorgung längerfristige Lösungen zu prüfen.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass die Slowakei ihre Vorbereitungen auf den Energiebinnenmarkt fortsetzen müsse, was besonders für diejenigen Sektoren gelte, die bereits in der ersten Stellungnahme hervorgehoben worden waren. Der Bericht wies ferner auf das Problem der nuklearen Sicherheit hin und forderte die Slowakei auf, das ordnungsgemäße Funktionieren der Sicherheitsbehörde und vor allem deren Unabhängigkeit sicherzustellen. Es seien langfristige Lösungen für die Entsorgung kerntechnischer Abfälle erforderlich.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde festgestellt, dass die Slowakei zwar Fortschritte im Hinblick darauf erzielt habe, den Erfordernissen des Energiebinnenmarktes gerecht zu werden, dass jedoch bei den Rechtsvorschriften und der Marktliberalisierung eine weitere Angleichung notwendig sei. Im September 1999 beschloss die slowakische Regierung, dass die beiden Reaktoren von Bohunice V1 2006 bzw. 2008 abgeschaltet werden. Im Anschluss an diesen Beschluss konnte die Kommission aus der Euratom-Darlehensfazilität und im Rahmen des PHARE-Programms Unterstützung zusagen. Sowohl für die Schließung dieser Blöcke als auch für die Modernisierung der beiden Blöcke von Bohunice V2 müsse ein Plan angenommen werden.

In ihrem Bericht vom November 2000 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Slowakei insbesondere durch die Annahme einer neuen Energiepolitik im Januar 2000, die die Grundlage für die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand schafft, einige Fortschritte im Energiebereich erzielt hatte. Die Schließung des Kraftwerks Bohunice V1 ging voran. Im Jahr 2000 hatten die slowakischen Behörden einen Bericht über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der baldigen Schließung des Kraftwerks ausgearbeitet, der einen Plan zur Vorbereitung der Stilllegung umfasste. Die Slowakei musste jedoch noch weitere Anstrengungen unternehmen, um ihre Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich anzupassen.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass die Slowakei weiterhin Fortschritte im Energiebereich gemacht hatte, vor allem hinsichtlich der strategischen Erdölvorräte, der Vorbereitung auf den Binnenmarkt und der nuklearen Sicherheit. Es müssten noch weitere Fortschritte erzielt werden, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz, da die Kommission in diesem Bereich keine nennenswerten Fortschritte feststellen konnte.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird festgestellt, dass die Slowakei bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften im Energiesektor an den gemeinschaftlichen Besitzstand weiter vorangeschritten ist. Fortschritte hat es vor allem im Bereich des Energiebinnenmarktes gegeben, unter anderem durch die Schaffung der notwendigen Regulierungsbehörde.

Im Bericht für 2003 wird festgestellt, dass die Slowakei weiterhin ihre Erdölvorräte entsprechend dem bei den Verhandlungen vereinbarten Zeitplan schrittweise aufstocken sowie ihren Verpflichtungen nachkommen muss, das Kernkraftwerk Bohunice zu schließen und, wie vorhergesehen, ihren Elektrizitäts- und ihren Erdgasmarkt zu öffnen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

Im Weißbuch (Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union) wird im Kapitel über Energie hervorgehoben, dass die wichtigsten Richtlinien über den Binnenmarkt sowie die damit verbundenen Wettbewerbsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft unbedingt vollständig angewandt werden müssen. Was den Nuklearbereich anbelangt, so sind im Weißbuch die Probleme der Versorgung, der Sicherheitsüberwachung und der Verbringung radioaktiver Abfälle genannt.

BEWERTUNG

Ein Rechtsrahmen für die strategischen Erdölvorräte ist im Juni 2001 in Kraft getreten. Dieser Rahmen bildet die Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Vorräte auf eine dem Verbrauch von 90 Tagen entsprechende Menge, wie es das Gemeinschaftsrecht vorschreibt. Dennoch müssen weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um die Vorratsmengen zu erhöhen, da sie nur ungefähr ein Drittel der vorgeschriebenen Menge ausmachen.

Bezüglich der Schaffung des Energiebinnenmarktes hat die Slowakei Fortschritte im Elektrizitäts- und Gassektor gemacht und zusätzliche Maßnahmen zur Angleichung an den Besitzstand getroffen. Die Privatisierung der staatseigenen Gas- und Elektrizitätsgesellschaften ist im Gange. Für die Vorbereitung auf den Binnenmarkt sind jedoch noch weitere Maßnahmen notwendig, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung und der Umstrukturierung. Zu den erforderlichen Maßnahmen gehört die Einrichtung einer Betreibergesellschaft für das Übertragungsnetz.

Die Öffnung des Elektrizitätsmarktes erfolgt in zwei Stufen. Nachdem 2002 der Erlass des Wirtschaftsministeriums in Kraft getreten ist, in dem das Mindestvolumen des jährlichen Strom- und Gasverbrauchs für zugelassene Kunden festgelegt ist, begann 2002 die Öffnung des Elektrizitätsmarktes mit der Liberalisierung für die Großkunden (31 % des Marktes). Die Regulierungsbehörde (Regulierungsbehörde für die Netzsektoren), die für die Überwachung des Erdgas- und des Elektrizitätsmarktes zuständig ist, wurde eingerichtet, muss jedoch noch weiter ausgebaut werden.

Im Hinblick auf Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger traten 2002 Regierungserlasse in Kraft, die auf die Verbesserung der Energieeffizienz durch Kennzeichnung elektrischer Haushaltsgeräte abzielen. Im Jahr 2003 waren die notwendigen Rechtsvorschriften vorhanden, mit Ausnahme des jüngsten Gemeinschaftsrechts, welches voraussichtlich gemäß den in den entsprechenden Richtlinien vorgesehenen Zeitplänen umgesetzt werden wird.

Im Hinblick auf die Kernenergie ist festzuhalten, dass die Slowakei zwei Kernkraftwerke mit Standort in Bohunice und Mochovce betreibt. Zwei der vier in Bohunice betriebenen Blöcke sind nicht nachrüstbar und müssen abgeschaltet werden. Die Regierung hat einen Stilllegungsplan aufgestellt. Beim Kernkraftwerk von Mochovce sind beide Blöcke nachzurüsten und Maßnahmen zur Angleichung an die nuklearen Sicherheitsstandards zu ergreifen. Die Slowakei hat in diesem Bereich Fortschritte gemacht. Sie hat im November 2000 das Verfahren und den Zeitplan für die Stilllegung der beiden nicht nachrüstbaren Blöcke in Bohunice angenommen. Die slowakischen Behörden haben zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit der beiden anderen Blöcke ergriffen. Das Programm zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit ist bis auf den 'Post Accident Monitoring System' genannten Notfallplan für die Hälfte des Kernkraftwerks in Mochovce abgeschlossen. Der Rat der Europäischen Union hat im Juni 2001 einen Bericht über die nukleare Sicherheit im Zusammenhang mit der Erweiterung angenommen. In diesem Bericht werden der Slowakei sieben spezifische Maßnahmen nahe gelegt, und diese nahm die Empfehlungen des Berichts an.

Die beiden Reaktoren des Typs V1 im Kernkraftwerk Bohunice sind Gegenstand von Stilllegungsverpflichtungen. Im Jahr 2003 hat die Slowakei ihren Willen bekräftigt, die Reaktorblöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 bis 2006 bzw. 2008 zu schließen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Verstärkung der Kapazitäten des slowakischen Amtes für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu widmen, welches derzeit eingerichtet wird.

Außerdem hat die Slowakei seit dem letzten Bericht die slowakische Nuklearaufsichtsbehörde ausgebaut, und ihre Kompetenz wurde von unabhängigen Gremien als zufrieden stellend beurteilt. Das Land sollte für die vollständige Einhaltung der Euratom-Vorschriften und -Verfahren sorgen, vor allem für die Vorbereitung auf die Anwendung der Euratom-Sicherheitsüberwachung und insbesondere für die direkte Berichterstattung über Kernmaterialströme und -bestände.

Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter. Sie dient weder der Auslegung noch ersetzt sie das Referenzdokument.

Letzte Änderung: 10.03.2004