Polen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97)2002 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98)701 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999)509 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000)709 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001)700 endg. - SEK(2001) 1752 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002)700 endg. - SEK(2001) 1408 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003)675 endg. - SEK(2003) 1206 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass Polen in der Lage sein dürfte, in den nächsten Jahren eine Angleichung an die meisten EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich vorzunehmen. Bestimmte Bereiche wie die Umformung der Monopole, insbesondere für Ein- und Ausfuhren, der Zugang zu den Netzen, die Einfuhrbeschränkungen für Mineralölerzeugnisse, die Energiepreispolitik, die Notfallplanung, insbesondere die Anlage des obligatorischen Ölvorrats, die staatlichen Maßnahmen im Kohlesektor sowie die Verbesserung der Energieeffizienz und der Qualitätsnormen für Brennstoffe müssten jedoch aufmerksam verfolgt werden.

Im Bericht vom November 1998 wurde bekräftigt, dass weitere Anstrengungen in den genannten Bereichen erforderlich sind, obwohl eine positive Entwicklung zu verzeichnen ist.

Im Bericht vom Oktober 1999 hieß es, Polen habe eine gewisse Annäherung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in dem Sektor erreicht, doch müsse trotz gewisser Fortschritte weiter umstrukturiert werden, vor allem im Gassektor. Zusätzliche Anstrengungen seien in mehreren Sektoren erforderlich, beispielsweise bei der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt einschließlich der Monopolanpassung. In Bezug auf die Einhaltung der Euratom-Bestimmungen waren keine größeren Schwierigkeiten zu erwarten, doch müsste der Umgang mit dem ausgebrannten Brennstoff des Kernforschungsreaktors in Swierk untersucht werden.

Im Bericht vom November 2000 hat die Kommission festgestellt, dass der Grad der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und der Stand der Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft in den einzelnen Teilsektoren sehr unterschiedlich ist. Zwar sind die Umstrukturierung und Privatisierung bestimmter Teilsektoren und die allgemeine Formulierung einer Sektorpolitik etwas vorangekommen. doch müssen noch bedeutende Fortschritte erzielt werden. In dem Bericht wird hervorgehoben, dass der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, der Sicherung der Energieversorgung, den strategischen Vorräten und der Transformation der Teilsektoren Gas und Öl besondere Aufmerksamkeit gebührt. Nachdem die Verwaltungsstruktur besteht, sollte der Formulierung und Überwachung der Energiepolitik mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

In ihrem Bericht vom November 2001 vertrat die Kommission die Ansicht, dass Polen bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes und bei der allgemeinen Formulierung der Politik seit dem letzten Bericht kontinuierliche Fortschritte erzielt hatte. Im Bereich der Versorgungssicherheit war die Angleichung an den Besitzstand fortgeschritten. Zudem hatte Polen Vereinbarungen mit Drittländern getroffen, um eine bessere Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Was die Vorbereitung des Binnenmarktes betraf, insbesondere die Umstrukturierungs- und Privatisierungspläne im Sektor Elektrizität, wurden ebenfalls Erfolge verzeichnet. Dennoch waren zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um in diesem Sektor die Rechtsvorschriften an den Besitzstand anzugleichen. Wichtige Themen, wie Preisverzerrungen oder Zugang zu Netzen, sollten erörtert werden. Die Umstrukturierung im Bereich Brennstoffe (insbesondere Steinkohlebergbau) wurde fortgesetzt, aber die Verschuldung stieg hier weiter an. Im Bereich der Energieeffizienz war die Angleichung an den Besitzstand weiter vorangeschritten. Der Schwerpunkt sollte fortan auf der Durchführung der Maßnahmen gesetzt werden.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde festgestellt, dass Polen seit dem letzten regulären Bericht Fortschritte bei der Übertragung und Inkraftsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gemacht hat. Der Prozess der Umstrukturierung und Privatisierung hat sich nicht mit derselben Geschwindigkeit vollzogen wie in den vorangegangenen Jahren. Was die Energiepolitik im Allgemeinen angeht, so hat der Ministerrat im Jahr 2002 die Halbjahresbilanz der Energiepolitik angenommen.

Gemäß dem Bericht des Jahres 2003 hält Polen die Verpflichtungen ein und erfüllt die Anforderungen, die sich im Energiebereich aus den Beitrittsverhandlungen ergeben. Polen muss entsprechend dem im Rahmen der Verhandlungen vereinbarten Zeitplan schrittweise Erdölreserven bilden und die entsprechenden Verwaltungsstrukturen weiter ausbauen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

Im Weißbuch (Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union) wird im Kapitel über Energie hervorgehoben, dass die wichtigsten Richtlinien über den Binnenmarkt sowie die damit verbundenen Wettbewerbsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft unbedingt vollständig angewandt werden müssen. Was den Nuklearbereich anbelangt, so sind im Weißbuch die Probleme der Versorgung, der Sicherheitsüberwachung und der Verbringung radioaktiver Abfälle genannt.

BEWERTUNG

Polen hat bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand einige Fortschritte erzielt. Dennoch bedarf es im Bereich der Gesetzgebung und bei der Errichtung der nötigen Strukturen für ihre Umsetzung weiterer Anstrengungen. Seit der Erstellung des letzten Berichts hat Polen in wichtigen Bereichen Erfolge verzeichnen können. Dazu zählen u. a. die Vorbereitung des Energiebinnenmarktes, die Sicherung der Energieversorgung und die Anlage von angemessenen Erdölreserven.

Die polnische Regierung verabschiedete im Februar 2000 ein Dokument mit dem Titel „Die Grundzüge der nationalen Energiepolitik 2000-2020". Dies war ein wichtiger Schritt, da darin die grundlegenden Ziele zur Vorbereitung des Energiesektors auf den Beitritt dargelegt sind.

Im Bereich der Versorgungssicherheit hat Polen seine Rechtsvorschriften in zufriedenstellender Weise dem Besitzstand weiter angeglichen und seine Erdölvorräte auf ein wenig mehr als zwei Drittel der Menge erhöht, die im Besitzstand vorgesehenen ist. Außerdem wurde mit Schweden ein Abkommen geschlossen, um die Energieversorgungssicherheit im nördlichen Landesteil Polens zu erhöhen. Die Angleichung an den Besitzstand sollte abgeschlossen werden. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu den nationalen Vorräten, trat 2002 in Kraft. Polen nähert sich stetig dem Ziel der 90-Tage-Pflichtvorräte.

Im Bereich des Binnenmarktes und der Wettbewerbsfähigkeit (Elektrizitätssektor, Erdgassektor) wurde im April 2001 ein Programm zur Einführung des Elektrizitätsmarktes in Polen verabschiedet. Darin sind die Aufgaben festgelegt, die vor Ende 2002 erfüllt sein müssen, um in Polen einen funktionierenden Strommarkt aufzubauen. Die rechtzeitige Umsetzung des Programms ist entscheidend. Im Jahr 2002 hing der Grad der Öffnung des polnischen Elektrizitätsmarktes von den Langzeitverträgen zwischen der polnischen Elektrizitätsgesellschaft und den Elektrizitätsproduzenten ab. Ein neues Programm zur Umstrukturierung und Privatisierung des Gassektors wurde 2002 angenommen. Dennoch muss die Umstrukturierung in diesem Bereich weiter voranschreiten. Dazu hat die polnische Regierung im Mai 2001 eine Strategie verabschiedet. Der Öffnung des Marktes unter Einhaltung objektiver, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien wird grundlegende Bedeutung beigemessen. 2003 waren dem Gemeinschaftsrecht entsprechende Rahmenvorschriften (das Energiegesetz) in Kraft, ebenso Durchführungsbestimmungen für den Elektrizitätssektor. Der Erdgassektor ist noch nicht so weit fortgeschritten, die Durchführungsvorschriften sind noch fertigzustellen (insbesondere der Netzkodex). Man muss sich entsprechend um die Beseitigung von Preisverzerrungen bemühen, außerdem um langfristige Verträge im Elektrizitätsbereich. Eine Regulierungsstelle (die Energiebehörde), die für die Überwachung des Erdgas- und des Elektrizitätsmarktes zuständig ist, wurde eingerichtet, ist jedoch noch auszubauen, insbesondere, damit sie ihre Aufgaben im Erdgassektor wahrnehmen kann.

Im Bereich feste Brennstoffe wurde die Umstrukturierung der Steinkohlegewinnung, die für 1998 bis 2002 geplant war, durchgehend umgesetzt. Die Kommission ist der Ansicht, dass dabei beachtliche Ergebnisse erzielt wurden. Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche Zechen geschlossen, Förderkapazitäten reduziert und die Privatisierung der beiden leistungsstärksten und rentablen Zechen eingeleitet. Dennoch bleiben einige Probleme bestehen. Die abrupte Erhöhung der Verschuldung in diesem Bereich ist besorgniserregend. Außerdem liegt die Produktivität des Sektors immer noch unter den internationalen Standards. Des Weiteren sind die vorbereitenden Maßnahmen zur Privatisierung intensiver durchzuführen sowie ausreichende Haushaltsmittel für die Umsetzung des Programms bereitzustellen. Bei der Energieplanung auf nationaler Ebene sollte der Kohle zukünftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Derzeit wird ein neuer Umstrukturierungsplan für den Bereich feste Brennstoffe (2003-2006) durchgeführt.

Im Ölsektor trat der Privatisierungsprozess im November 1999 in seine entscheidende Phase: Die Londoner und die Warschauer Börse nahmen den Handel mit den Aktien des neuen polnischen Ölkonzerns Polski Koncern Naftowy (PKN) auf, der größten polnischen Ölgesellschaft. Im November 2001 2000 befand sich die Privatisierung dieses Konzerns in seiner dritten Phase. Die Privatisierung der zweiten polnischen Ölgesellschaft, der Raffinerie Gdanska SA (RG SA) ist zurzeit in Vorbereitung. Der Privatisierungsprozess sollte weiter fortgesetzt werden.

Auf dem Gebiet der Energieeffizienz ist die Angleichung an den Besitzstand weiter fortgesetzt worden. Der Umsetzungsstand ist jedoch nicht befriedigend und sollte durch die Verabschiedung einer kohärenten Politik auf nationaler Ebene untermauert werden. In Polen wurde ein Zentrum für Energieeinsparung errichtet; andere Einrichtungen dieses Bereichs sollten ebenfalls verstärkt werden. Im EU-weiten Vergleich ist das Niveau der Energieeffizienz in Polen sehr gering. Polen muss sämtliche EU-Rechtsvorschriften zur Förderung der erneuerbaren Energiequellen umsetzen. Die neuen Vorschriften sind entsprechend dem in den Richtlinien vorgesehenen Zeitplan umzusetzen. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz werden auf der Grundlage eines Regierungspapiers über die energiepolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2000-2020 durchgeführt.

Im Bereich der Kernenergie hat Polen gute Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand erzielt. In Polen gibt es keine Kernkraftwerke, aber fünf Forschungsreaktoren, von denen noch einer in Betrieb ist. Er wird zur Entsorgung radioaktiver Abfälle genutzt. Der Bau eines neuen modernen Zwischenlagers ist erforderlich. Die Standortsuche wurde eingeleitet. Für Polen sind daher die Maßnahmen im Bereich der Reaktorsicherheit relevant. Sie stellen einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Erweiterung dar. Aus diesem Grund hat der Europäische Rat im Juni 2001 im Rahmen der Erweiterung einen Bericht über die kerntechnische Sicherheit verabschiedet. Darin wird den Beitrittsländern empfohlen, die Programme zur Entwicklung einer sicheren Entsorgung von abgebrannten Kernbrennstoffen und radioaktivem Abfall sowie die Programme zur Sicherheit der Forschungsreaktoren weiterzuführen. Für kerntechnische Einrichtungen ist die Nationale Kernenergieagentur zuständig. Polen muss die Einhaltung der Euratom-Vorschriften und -Verfahren, insbesondere die Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen, gewährleisten. Im November 2000 hat Polen ein neues Atomgesetz verabschiedet, welches im Januar 2002 in Kraft tritt. Das Land hat zudem mit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) ein Abkommen und ein Zusatzprotokoll geschlossen. Die Ratifizierung des Vertrages über die Energiecharta ist abgeschlossen. Die Regierung beschloss 2002 mehrere Anordnungen, um den gemeinsamen Besitzstand in Bezug auf die Vorschriften für die Wirtschaftlichkeit von Haushaltsgeräten und Warmwasserkesseln umzusetzen.

Polen muss die Kapazitäten seiner Regulierungsbehörden für den Nuklearbereich weiter erhöhen und den Bau von Anlagen für die Behandlung radioaktiver Abfälle fortsetzen.

Polen nimmt am Programm für die Förderung der Energieeffizienz SAVE II(1) teil.

(1) Beschluss Nr. 4/98 des Assoziationsrats zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits vom 3. November 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Polens am Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der Energieeffizienz (SAVE II).

Letzte Änderung: 02.03.2004