Lettland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2005 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 704 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 506 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 706 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1749 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1405 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1203 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 sah die Europäische Kommission keine größeren Probleme hinsichtlich der schrittweisen mittelfristigen Angleichung Lettlands an den gemeinschaftlichen Besitzstand, vorausgesetzt, dass die Anstrengungen verstärkt würden. Sie hob außerdem hervor, dass folgende Punkte in der Phase der Beitrittsvorbereitung besonders wichtig sein würden: Umformung der Monopole, auch für die Ein- und Ausfuhr, Netzzugang, Energiepreispolitik, Anlage der vorgeschriebenen Ölvorräte, Energieeffizienz und Umweltschutzvorschriften. Hinsichtlich der Einhaltung der Euratom-Vorschriften erwartete sie dagegen keine größeren Schwierigkeiten; allerdings sollte Lettland umgehend bestimmten internationalen Übereinkommen im Nuklearbereich beitreten.

In dem Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass bei der Rechtsangleichung und dem Aufbau ordnungspolitischer Strukturen gute Fortschritte erzielt wurden. Wie die Kommission bereits in ihrer vorangegangenen Stellungnahme angemerkt hatte, waren zur Vorbereitung des Energiebinnenmarktes weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere in den Bereichen Umformung der Monopole, Netzzugang, Energiepreispolitik, Anlage der vorgeschrieben Ölvorräte, Energieeffizienz und Umweltschutzvorschriften.

1999 stellte die Kommission fest, dass seit der Veröffentlichung des letzten regelmäßigen Berichts weitere Fortschritte zu verzeichnen waren. Allerdings musste an der Vorbereitung des lettischen Energiemarkts (Strom- und Gasrichtlinie) noch intensiver gearbeitet werden, insbesondere in den folgenden Bereichen: Umformung der Monopole, Netzzugang, Energiepreispolitik, Anlage der vorgeschriebenen Ölvorräte, Umstrukturierungsprogramme und Energieeffizienz. Die in der vorangegangenen Zeit eingeführten Rechtsvorschriften bildeten eine solide Grundlage für die Fortführung dieser Anstrengungen. Hinsichtlich der Einhaltung der Euratom-Vorschriften seien keine größeren Schwierigkeiten zu erwarten.

In ihrem Bericht vom November 2000 hielt die Kommission fest, dass Lettland seit dem letzten regelmäßigen Bericht die Angleichung an den Besitzstand fortgesetzt und einschlägige Rechtsvorschriften im Energiesektor, insbesondere in den Bereichen Strom, Erdöl und Energieeffizienz erlassen hatte. Die Verwaltungsstrukturen waren im vergangenen Jahr nicht wesentlich geändert worden. Die Anstrengungen zur Anpassung an den Besitzstand mussten in einigen Bereichen wie Ölvorräte und Energiebinnenmarkt jedoch noch verstärkt werden.

In ihrem Bericht vom November 2001 stellte die Kommission fest, dass Lettland zwar vorangekommen war, jedoch noch beträchtliche Fortschritte, vor allem hinsichtlich der Schaffung des Binnenmarktes und der Erhöhung der Ölvorräte erzielen musste. Auf Verwaltungsebene wurde eine Reihe neuer Einrichtungen geschaffen. Zu den seit dem letzten Bericht von Lettland durchgeführten Arbeiten gehörten Maßnahmen zur schrittweisen Öffnung des Elektrizitätsbinnenmarktes und die Verabschiedung einer nationalen Strategie für Energieeffizienz durch die Regierung.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird die Angleichung an den Besitzstand im Bereich Energie festgestellt. Bestimmte Fortschritte wurden erzielt, besonders was die Sicherstellung der Versorgung und die Schaffung des Energiebinnenmarktes angeht. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Kapazitäten der Verwaltung zu verbessern und die rechtliche Basis für die Tätigkeiten der Kommission für die öffentliche Versorgung und der staatlichen Energieaufsicht zu verstärken.

Im Bericht von 2003 wird hervorgehoben, dass Lettland im Wesentlichen die aus den Beitrittsverhandlungen in den Bereichen Versorgungssicherheit, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Kernenergie und nukleare Sicherheit erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen erfüllt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

Im Weißbuch (Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union) wird im Kapitel über Energie hervorgehoben, dass die wichtigsten Richtlinien über den Binnenmarkt sowie die damit verbundenen Wettbewerbsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft unbedingt vollständig angewandt werden müssen. Was den Nuklearbereich anbelangt, so sind im Weißbuch die Probleme der Versorgung, der Sicherheitsüberwachung und der Verbringung radioaktiver Abfälle genannt.

BEWERTUNG DER LAGE

Im September 1997 beschloss die lettische Regierung ein bis zum Jahr 2020 laufendes nationales Energieprogramm und legte ihre Politik für die Bereiche Elektrizität und Wärmeerzeugung fest. Das neue Energiegesetz ist im Oktober 1998 in Kraft getreten. Es soll den Wettbewerb im Energiesektor erhöhen und sieht u. a. Regelungen für die Bereiche Preisgestaltung und Tarife, Zugang Dritter, Notfallplanung, Energieneffizienz und Umweltschutz vor. Im März 1999 wurden die Vorschriften über die Versorgung mit und den Verbrauch von Strom, Gas und Wärme geändert. Im November 1999 haben die lettischen Behörden eine umfassende Energiepolitik beschlossen, die insbesondere Bereiche wie Strom und Heizung abdeckt und eine Diversifizierung der Energiequellen vorsieht.

In Bezug auf die Versorgungssicherheit und insbesondere die Erdölvorräte entsprechen die lettischen Rechtsvorschriften sowie die verfügbaren Vorräte noch nicht den Anforderungen des Besitzstandes. Die Regierung hat im Februar 2000 ein Strategiepapier über die Anlage von Ölvorräten vorgelegt. Sie schätzte im Jahr 2000, dass sie 10 bis 25 Jahre brauchen würde, um die notwendigen Erdölvorräte zu schaffen, die einem Bedarf von 90 Tagen entsprechen müssen. Das Strategiepapier wurde überarbeitet, und im August 2001 verabschiedete die Regierung ein Konzeptpapier, das einen detaillierten Plan und finanzielle Mittel für die Anlage der vorgeschriebenen Reserven vorsieht. Die Teilnahme des Privatsektors ist geplant. Es wurde eine Verordnung verabschiedet, deren Ziel es ist, die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Hinblick auf die Erdölvorräte sicherzustellen. Was die Maßnahmen zur Bewältigung von Erdölkrisen angeht, so wurden weitere Fortschritte mit der Verabschiedung von Durchführungsbestimmungen, die Einschränkungen des Energieverbrauchs festlegen, erzielt.

Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Energiebinnenmarkt muss Lettland auf diesen Bereich sein besonderes Augenmerk legen. Der Wirtschaftsminister genehmigte im November 2000 den Plan für die Umstrukturierung des staatseigenen Energieversorgungsunternehmens Latvenergo und den Zeitplan für die wichtigsten Entscheidungen. Dieser Prozess muss rasch vorangetrieben werden, denn die derzeitige Situation stellt ein Hindernis für den Binnenmarkt dar. In Bezug auf die Öffnung des Elektrizitäts- und des Gasmarktes hat Lettland Fortschritte in seinen Vorbereitungen für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes gemacht, und eine Arbeitsgruppe ist mit der Untersuchung von Fragen bezüglich des Gasbinnenmarkts befasst. Dennoch steht die Behandlung vieler Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung des Energiebinnenmarktes, wie die der Umstrukturierungs- und Privatisierungspläne, der Marktöffnung und der Regelung des Zugangs zu den Netzen, noch aus. Die vollständige Angleichung an die Elektrizitäts- und die Gasrichtlinie zur Schaffung eines Elektrizitäts- und Gasbinnenmarktes ist noch lange nicht erreicht. Ein Orientierungspapier zur Energiepolitik im Bereich Elektrizität wurde im Jahr 2002 verabschiedet. Es soll die Zuverlässigkeit und Qualität der Versorgung mit Elektrizität sicherstellen und einen konkurrenzfähigen Elektrizitätsmarkt schaffen.

Die Preisverzerrungen, die weiter auf dem Erdgas- und dem Elektrizitätsmarkt zu verzeichnen sind, müssen so schnell wie möglich beseitigt und die vor kurzem im Erdgasbereich erlassenen Richtlinien umgesetzt werden.

Lettland hat 1998 das Kyoto-Protokoll unterzeichnet und im Oktober 1998 das Energiecharta-Protokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte ratifiziert. Im März 1999 wurde das Verbraucherschutzgesetz erlassen, das auch Kennzeichnungsvorschriften enthält. Im Bereich der Energieeffizienz jedoch wurde die Angleichung an den Besitzstand erst teilweise vollzogen. Die Regierung verabschiedete im November 2000 eine nationale Strategie für die Energieeffizienz und im Januar 2001 ein Gesetzespaket zur Umsetzung der Strategie. 2002 wurden Rechtsvorschriften verabschiedet, die die Verwendung erneuerbarer Energien und die nationale Produktion von Wärmekraft und Elektrizität in KWK-Anlagen fördern sollen.

Die notwendigen Einrichtungen für die Verwaltung und die Regulierung des Energiesektors wurden bereits geschaffen. Im Bericht des Jahres 2000 wurde festgestellt, dass sie noch verstärkt und in ihrer Unabhängigkeit gefördert werden müssten. Die neue Regulierungsstelle, die Regulierungskommission für den öffentlichen Dienst, hat im September 2001 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ersetzt den früheren Rat für die Regulierung der Energiewirtschaft. Die neue Regelung zielt auf eine Trennung der Zuständigkeiten ab - Festlegung der Energiepolitik und Überwachung auf der einen Seite und Regulierungsfunktionen auf der anderen Seite. Die vorhandenen Verwaltungseinrichtungen müssen jedoch gestärkt werden.

Im Kernenergiesektor wurde der einzige lettische Forschungsreaktor in Salaspils im Juni 1998 abgeschaltet und befindet sich jetzt in der Stilllegungsphase. Lettland hat im Juli 2001 ein Strahlenschutzzentrum eingerichtet, das für die Überwachung und Kontrolle in den Bereichen Strahlenschutz und nukleare Sicherheit verantwortlich ist. Im Jahr 1997 trat Lettland der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer bei. Der Rat der Europäischen Union gab im Juni 2001 einen Bericht über die nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung heraus. In dem Bericht wird allen Beitrittsländern empfohlen, ihre nationalen Programme für die sichere Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie für die Sicherheit ihrer Kernreaktoren fortzusetzen. Auf dem Gebiet der Sicherheitsüberwachung von Kernmaterial hat Lettland ein umfassendes Kontrollabkommen mit der IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation) geschlossen sowie ein Zusatzprotokoll unterzeichnet. In diesem Zusammenhang hat Lettland Fortschritte in der Entwicklung von Lösungen für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente des Forschungsreaktors und der radioaktiven Abfälle gemacht. 2003 hat Lettland ergänzende Auskünfte über die Fortschritte erteilt, die vor kurzem in verschiedenen, mit der nuklearen Sicherheit zusammenhängenden Bereichen erzielt wurden, insbesondere hinsichtlich der Rechtsvorschriften, des Strahlenschutzzentrums, der Agentur für die Entsorgung radioaktiver Abfälle RAPA, der Verwaltungskapazitäten, der neuen Strategie auf dem Gebiet der radioaktiven Abfälle und der Strategie für die Stilllegung des Reaktors Salaspils.

Letzte Änderung: 26.10.2004