Ungarn

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2001 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 700 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 505 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 705 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1748 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1404 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1205 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Laut Stellungnahme vom Juli 1997 dürfte Ungarn - sofern es die bisherigen Bemühungen fortsetzt - in der Lage sein, sich in den nächsten Jahren im Wesentlichen an die Vorschriften der Europäischen Union im Energiebereich anzupassen. In der Stellungnahme wurde jedoch auch gefordert, nachstehende Aspekte aufmerksam zu verfolgen: Umwandlung der Monopole, insbesondere für die Ein- und Ausfuhr, Netzzugang, Energiepreispolitik, öffentliche Maßnahmen im Bereich der festen Brennstoffe und des Urans sowie Verbesserung der Energieeffizienz und der Qualitätsnormen für Brennstoffe. Dagegen dürfte Ungarn laut Stellungnahme keine besonderen Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung der Euratom-Vorschriften haben, sofern es die Vorschriften über die nukleare Sicherheit ordnungsgemäß beachtet. Dafür muss das einzige Kernkraftwerk des Landes auf den erforderlichen Stand gebracht werden. Allerdings müssten die langfristig vorzusehenden Lösungen für die Abfallentsorgung überwacht werden.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass bei der Umwandlung der Monopole, dem Netzzugang und der Energiepreispolitik Fortschritte erzielt wurden. Allerdings wurde gefordert, auf die staatlichen Maßnahmen im Bereich der festen Brennstoffe und des Urans sowie auf die Entwicklung der Energieeffizienz und die Qualitätsnormen für Brennstoffe besonders zu achten.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde hervorgehoben, dass Fortschritte erzielt wurden, insbesondere bei der Annahme einer neuen Strategie für die Energiepolitik. Besondere Anstrengungen seien jedoch nach wie vorauf bestimmten Gebieten erforderlich, beispielsweise bei der Vorbereitung des Energiebinnenmarktes (Erdgas- und Elektrizitätsrichtlinien) oder bei der Anpassung der Monopole. Die Einhaltung der Euratom-Bestimmungen dürfte keine besonderen Schwierigkeiten bereiten. Die Fragen der nuklearen Sicherheit sollten nach wie vor aufmerksam verfolgt werden.

In ihrem Bericht vom November 2000 stellte die Kommission fest, dass Ungarn die wichtigsten Grundsätze des Energiebinnenmarktes bereits übernommen hatte, jedoch eine lückenlose Umsetzung noch nicht gegeben war. Fortschritte müssten insbesondere bei der weiteren Liberalisierung in Vorbereitung auf die Teilnahme am Energiebinnenmarkt (Erdgas- und Elektrizitätsrichtlinien) und bei der Energieeffizienz erzielt werden.

In ihrem Bericht vom November 2001 gelangte die Kommission zu der Ansicht, dass in diesem Bereich seit dem letzten regelmäßigen Bericht begrenzte Fortschritte erzielt wurden. Ungarn hatte zwar bereits einen Verwaltungsrahmen für diesen Sektor geschaffen, doch gab es bei der Vorbereitung des Binnenmarktes Verzögerungen, da der Entwurf für ein Gesetz zur Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes noch nicht verabschiedet worden war und im Erdgassektor noch keinerlei Fortschritte erzielt worden waren. Diesem Aspekt des Energiebereichs sollte daher besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Stärkung der Institutionen war weiter vorangeschritten und die Regierung förderte weiterhin die Energieeffizienz. Ungarn machte außerdem Fortschritte auf dem wichtigen Gebiet der nuklearen Sicherheit.

Im Bericht vom Oktober 2002 werden Fortschritte bei der Angleichung im Energiebereich festgestellt, auch wenn die Angleichung an den Besitzstand in den Sektoren Elektrizität und Erdgas langsamer voran geht als vorhergesehen. Man muss jedoch den Erlass des Elektrizitätsgesetzes positiv vermerken, der eine wichtige Etappe der Integration Ungarns in den Elektrizitätsbinnenmarkt der EU darstellt.

Im Bericht von 2003 wird hervorgehoben, dass Ungarn die im Energiebereich aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen im Wesentlichen erfüllt hat. Allerdings muss das Land die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte fortsetzen und in diesen Bereichen die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu Ende bringen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

Im Weißbuch (Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union) wird im Kapitel über Energie hervorgehoben, dass die wichtigsten Richtlinien über den Binnenmarkt sowie die damit verbundenen Wettbewerbsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft unbedingt vollständig angewandt werden müssen. Was den Nuklearbereich anbelangt, so sind im Weißbuch die Probleme der Versorgung, der Sicherheitsüberwachung und der Verbringung radioaktiver Abfälle genannt.

BEWERTUNG DER LAGE

Mit der Verabschiedung der langfristigen Energiestrategie im Juli 1999 wurde der Rahmen für die weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Energie gesetzt. Insgesamt macht Ungarn Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und konsolidiert weiterhin seinen Verwaltungsrahmen. Ungarn hat die wichtigsten Grundsätze des Energiebinnenmarkts bereits übernommen und setzt seine Anstrengungen zur Umsetzung dieser Prinzipien fort. Dennoch ist es hier zu Verzögerungen gekommen. Ungarn muss seine Anstrengungen bei der Vorbereitung des Binnenmarktes verstärken durch die beschleunigte Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften für Erdgas und Elektrizität, um weitere Verzögerungen bei der Öffnung des Marktes zu vermeiden. Außerdem muss die Energiebehörde weiter gestärkt werden.

Was die Versorgungssicherheit anbelangt, so verfügt Ungarn bereits über die erforderlichen Reservebestände an Rohöl und Erdölprodukten. Die aktuellen Erdölvorräte sind höher als von der Gemeinschaft gefordert.

Was den Wettbewerb und den Energiebinnenmarkt angeht, hat Ungarn das Elektrizitätsgesetz erlassen, das die ungarischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand angleicht und eine wichtige Entwicklung im Energiesektor darstellt. Ab Januar 2004 soll der Erdgasmarkt zu 44 % liberalisiert sein.

Was die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energiequellen betrifft, so hat Ungarn ein Programm zu Gunsten der Energieeffizienz eingeleitet, dessen Hauptziele die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für Energieprobleme sind.

Der ungarische Verwaltungsapparat für den Energiebereich ist gut entwickelt. Er wurde seit dem letzten Bericht verstärkt. Ungarn besitzt nun unter anderem eine für die nukleare Sicherheit zuständige Behörde, einen Rat für den Interessenausgleich im Energiesektor, ein für die Energieeffizienz zuständiges Energiezentrum und einen unabhängigen Systembetreiber. Gleichwohl müssen einige dieser Strukturen weiter gestärkt werden.

Die Regierung hat Ende 1999 ein Energieeffizienzprogramm verabschiedet und fördert diese Politik weiterhin.

Was die Kernenergie anbelangt, so betreibt Ungarn vier Reaktoren des Typs WWER- 440/213 im KKW in Paks. Diese Reaktoren sowjetischer Bauart gelten als anpassungsfähig an internationale Sicherheitsstandards.

Ungarn setzt das Programm zur Modernisierung des Kernkraftwerks Paks fort, dessen Abschluss für Ende 2002 geplant ist, wobei Ende 2000 bereits mehr als zwei Drittel der vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen waren. Ein Resultat dieser Maßnahmen ist, dass sich die Wahrscheinlichkeit für einen Störfall im Reaktorkern um den Faktor 10 verringert hat. Ungarn müsste noch weitere Informationen darüber bereitstellen, welche Maßnahmen getroffen wurden, um die Empfehlungen umzusetzen, die im 2001 veröffentlichten Bericht des Rates über die nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung formuliert wurden.

Die Ungarische Atomenergiebehörde ist zuständig für die Regulierung, die Erteilung von Betriebsgenehmigungen und Maßnahmen im Bereich der Aufsicht. Die Behörde - obwohl der Regierungskontrolle unterstellt - ist eine unabhängige Verwaltung mit eigenem Budget. Eine im Auftrage der IAEA durchgeführte Mission hat der Ungarischen Atomenergiebehörde hohe Kompetenz bescheinigt. Der Europäische Rat hat im Juni 2001 einen Bericht zur nuklearen Sicherheit im Kontext der Erweiterung angenommen. Dieser Bericht enthält allgemeine Empfehlungen für alle Beitrittsländer, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss der Modernisierungsprogramme und die sichere Entsorgung abgebrannten Kernmaterials und radioaktiver Abfälle. Der Rat empfiehlt mehrere Maßnahmen speziell für Ungarn. Seiner Ansicht nach muss Ungarn beispielsweise Anlagen für die Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen schaffen.

Ungarn ist Vertragspartei bei allen großen internationalen Übereinkommen und Mitglied der IAEA und der NEA der OECD. Ungarn hat mit der IAEA ein Sicherheitsüberwachungsabkommen geschlossen. Dennoch muss auf die vollständige Erfüllung der Euratom-Anforderungen und -Verfahren geachtet werden.

Ungarn beteiligt sich am Programm zur Förderung der Energieeffizienz in der Gemeinschaft - SAVE II (1) sowie am Programm JOULE-THERMIE.

(1) Beschluss Nr. ° 2/1999 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Ungarn andererseits vom 22. Juni 1999 zur Annahme der Voraussetzungen und der Bedingungen für die Beteiligung Ungarns an dem Programm zur Förderung der Energieeffizienz in der Gemeinschaft (SAVE II).

Letzte Änderung: 16.01.2004