Rumänien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2003 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1998) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1753 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1409 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1211 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1200 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1354 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

Laut Stellungnahme der Europäischen Kommission vom Juli 1997 hatte Rumänien Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verkehrsbereich erzielt. Jedoch sollte sein Eintritt in den Verkehrsbinnenmarkt von der raschen Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand abhängig gemacht werden. Denn in den Bereichen See-, Schienen- und Güterkraftverkehr drohten die größten Schwierigkeiten, vor allem was die Sicherheit betraf. Die Kommission forderte Rumänien auch auf, darauf zu achten, dass die erforderlichen Mittel zur Schaffung der Grundlagen des künftigen, auf die Beitrittsländer ausgedehnten transeuropäischen Verkehrsnetzes tatsächlich geschaffen und die Unzulänglichkeiten des Straßennetzes schnell ausgeglichen würden. Überdies sei eine rasche und konsequente Verstärkung der rumänischen Verwaltung einschließlich der Aufsichtsbehörden (z. B. im Sicherheitsbereich) erforderlich.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgehalten, dass trotz bedeutender Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften zusätzliche Bemühungen insbesondere in Bezug auf die Sicherheit im Straßen- und Seeverkehr erforderlich seien. Im Bereich der Verwaltung hingegen war kein Fortschritt zu verzeichnen. Rumänien müsse ein detailliertes Programm zur Einrichtung der für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zuständigen Stellen ausarbeiten und dabei auch den entsprechenden Ausbildungsbedarf ermitteln.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurden zwar insgesamt Fortschritte beim Ausbau der Verwaltungskapazität festgestellt, gleichzeitig wurde aber betont, dass u. a. folgende Bereiche weiter verstärkt werden müssten: technische Überwachung der Kraftfahrzeuge, Straßenaufsicht, Sicherheitsbescheinigungen im Schienenverkehr, Sicherheit im Luftverkehr sowie Anwendung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für die Sicherheit im Seeverkehr.

Im Jahr 2000 kam Rumänien bei der Übernahme und Umsetzung des Besitzstandes im Verkehrssektor gut voran. Wenn auch die technischen Aspekte der Übernahme keine Probleme mehr bereiteten, so gestaltete sich die Anwendung der verschiedenen neuen Rechtsvorschriften bisweilen schwieriger und langwieriger. Von Rumänien wurde gefordert, ausreichend finanzielle Mittel zur Anwendung jener Richtlinien zur Verfügung zu stellen, die hohe Investitionen erfordern.

Im Bericht vom November 2001 wurde unterstrichen, dass Rumänien bei der Angleichung der Rechtsvorschriften gut vorankomme. Das Land müsse sich jedoch kurzfristig auf drei große Bereiche konzentrieren, in denen konkrete Ergebnisse noch ausstünden: Harmonisierung der Gebühren im Straßengüterverkehr, Sicherheit im Seeverkehr und Umstrukturierung von TARON, der staatlichen Fluggesellschaft.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde festgehalten, dass Rumänien weiterhin Fortschritte in der Anpassung seiner Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich Straßengüterverkehr, gemacht und begonnen habe, die mit der Binnenschifffahrt und der Seefahrt betrauten Einrichtungen zwecks Verbesserung der Effizienz zu reorganisieren.

Im Bericht von 2003 wurde hervorgehoben, dass Rumänien weitere Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstandes im Verkehrsbereich und beim Aufbau der erforderlichen Verwaltungseinrichtungen gemacht habe.

Im Bericht 2004 wurde darauf hingewiesen, dass Rumänien zufrieden stellende Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand und beim Aufbau der notwendigen Verwaltungseinrichtungen erzielt habe, vor allem was den Straßen-, Schienen- und Luftverkehr betreffe. Fortschritte seien auch im Seeverkehr zu verzeichnen gewesen, hielten sich jedoch in Bezug auf den Binnenschiffsverkehr sehr in Grenzen.

Im Bericht 2005 wurde festgestellt, dass hinsichtlich der meisten Verkehrsträger gute Fortschritte beim rechtlichen und administrativen Rahmen Rumäniens gemacht wurden. Wird das derzeitige Tempo beibehalten, besteht nur in der Binnenschifffahrt die Gefahr einer Verzögerung bei der Angleichung der Rechtsvorschriften. Ferner müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Kapazitäten für die Planung und das Management der transeuropäischen Verkehrsnetze auszubauen. Schließlich muss der Status der Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor noch geklärt werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die gemeinsame Verkehrspolitik erstreckt sich auf drei wesentliche Gebiete.

Das Europa-Abkommen sieht eine Angleichung der rumänischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht vor und schafft die Grundlage für eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrssektors, den verbesserten Zugang zum Verkehrsmarkt, die Erleichterung des Transits und die Erreichung von Betriebsstandards, die denen der Europäischen Gemeinschaft vergleichbar sind. Das Weißbuch sieht insbesondere Maßnahmen vor, mit denen die Voraussetzungen für einen Binnenmarkt im Verkehrssektor geschaffen werden. Sie betreffen vor allem den Wettbewerb, die Harmonisierung der Rechtsvorschriften und die Normen.

BEWERTUNG DER LAGE

Hinsichtlich der transeuropäischen Verkehrsnetze hat Rumänien seine Infrastruktur weiter ausgebaut und in Stand gesetzt. Anfang 2000 traten Vorschriften über bestimmte Arten des kombinierten Güterverkehrs in Kraft. 2003 wurde eine Verordnung zur Förderung öffentlich-privater Partnerschaften erlassen.

Im Bericht 2005 wird Rumänien jedoch dazu aufgefordert, seine administrativen Kapazitäten für die Planung und Verwaltung von Großinvestitionen in die Verkehrsnetze auszubauen. Was die genannte Verordnung aus dem Jahr 2003 betrifft, so muss der Status der Verträge für die öffentlich-privaten Partnerschaften dringend geklärt werden, um jedweder Gefahr eines Missbrauchs vorzubeugen.

Im Bereich Landverkehr wurden neue Rechtsvorschriften über die Sicherheitsberater für Gefahrguttransporte und öffentliche Dienstleistungen im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt erlassen. Im Straßenverkehr wurden Vorschriften für den Führerschein und die Zulassung zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers verabschiedet. Im April 2002 hat Rumänien das multilaterale europäische Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (INTERBUS) ratifiziert, dessen Anwendung eine teilweise Angleichung an das Gemeinschaftsrecht für den Personenkraftverkehr ermöglicht.

Im Jahr 2001 wurde mit Rumänien das Transitabkommen für den Straßengüterverkehr unterzeichnet. Seine Umsetzung wird eine Zunahme der Transitgenehmigungen sowohl für Rumänien als auch für die EU mit sich bringen. Dabei muss bei der Erteilung von Genehmigungen aufgrund dieses Transitabkommens Transparenz herrschen.

Durch eine Verordnung aus dem Jahre 2002 wurden Straßenbenutzungsgebühren eingeführt. Die von den Straßennutzern entrichtete Maut wird schrittweise angehoben, um die Wettbewerbsunterschiede zwischen rumänischen Verkehrsunternehmern und Verkehrsunternehmern der Gemeinschaft zu beenden.

Die Straßenverkehrsordnung wurde auf den neuesten Stand gebracht, um die Bestimmungen über den Führerschein und die Benutzung der Sicherheitsgurte anzugleichen. Fortschritte wurden auch in Bezug auf die Steuerangleichung erzielt. Für den Zeitraum 2003-2007 wurden Gebühren festgelegt, die fällig werden, wenn die Ladung das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässigen Abmessungen überschreitet.

Allerdings müssen in einigen Bereichen noch Durchführungsbestimmungen erlassen werden, vor allem was die Fahrzeugzulassungspapiere und die digitalen Fahrtenschreiber betrifft.

Im Schienenverkehr wurden die Vorschriften für Gefahrguttransporte auf der Schiene weiter verschärft und die Umstrukturierung des Eisenbahnsektors nach der Aufteilung der staatlichen Eisenbahngesellschaft in 5 Unternehmen Anfang 1999 im Jahr 2000 weiter vorangetrieben. Die rumänischen Behörden müssen sich jedoch bei den Umstrukturierungsmaßnahmen auf eine adäquate Verwaltung stützen können und die erforderliche Transparenz gewährleisten.

Der Güterverkehr ist inzwischen vollständig liberalisiert. Es wurden fünf unterschiedliche Betreiber zugelassen, Subventionen wurden nicht mehr gewährt. Im Jahr 2003 fasste die Regierung einen Beschluss über die Interoperabilität innerhalb des herkömmlichen Schienenverkehrsnetzes.

2004 wurde die Angleichung praktisch abgeschlossen, dennoch wurde mit größter Dringlichkeit eine Regulierungsstelle geschaffen. Das Recht ausländischer Unternehmen auf Zugang zum Eisenbahnnetz muss ebenso wie die Erteilung von Betriebsgenehmigungen für Eisenbahnunternehmen bis zum Beitritt an das Gemeinschaftsrecht angepasst werden.

Im Bericht 2005 wird hervorgehoben, dass es keine Regulierungsstelle für den Schienensektor gibt, und wird die rumänische Eisenbahnbehörde (AFER) dazu aufgefordert, die vollständigen betrieblichen Netzzugangsbedingungen zu veröffentlichen.

In der Binnenschifffahrt zeigt die Blockade der Donau nach der Kosovo-Krise deutlich spürbare Auswirkungen. Diesem Sektor fehlen daher die zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand notwendigen finanziellen Mittel. Die Übereinstimmung der rumänischen Schiffe mit den EU-Normen könnte in der Praxis aus wirtschaftlichen Gründen ein Problem darstellen, zumal Rumänien einen Zugang zum Rhein anstrebt. Durch einen Ministerialerlass wurden endlich die EU-Vorschriften über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im Binnenschiffsgüterverkehr umgesetzt.

Die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Binnenschifffahrt war 2005 jedoch nicht abgeschlossen. Insbesondere gilt dies für den Zugang nicht ansässiger Verkehrsunternehmer zur Kabotage und für die Einrichtung des Binnenschifffahrtsfonds.

Der technische Stand der Flotte hat sich 2005 verbessert, ihre Umstrukturierung muss jedoch weiter fortgeführt werden, um die Einhaltung der im gemeinschaftlichen Besitzstand verankerten technischen Normen sicherzustellen.

Im Luftverkehr sind die Vorschriften über Genehmigungen für Luftfahrtunternehmen, die technische Untersuchung von Unfällen und die Zulassungsverfahren für Luftfahrzeuge und Luftfahrterzeugnisse in Kraft getreten. Rumänien hat das Übereinkommen von Montreal über die Haftung von Luftfahrtunternehmen unterzeichnet. Im Jahre 2002 wurde eine Rechtsvorschrift bezüglich der Untersuchung von Flugunfällen und Störungen erlassen. Durch ein Gesetz von 2002 wurde eine Entschädigungsregelung für Fluggäste eingeführt, denen die Beförderung verweigert wurde. Durch einen Ministerialerlass wurde auch der Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen geregelt. Im Jahr 2003 setzte das staatliche Luftfahrtunternehmen TAROM die Durchführung seines Umstrukturierungsplans fort.

2004 war die Angleichung der Rechtsvorschriften praktisch abgeschlossen. Allerdings müssen die für die Einstellung von qualifiziertem Personal notwendigen Kapazitäten erhalten bleiben, damit die geltenden, im Allgemeinen strengen Normen für den Luftverkehrssektor weiterhin angewandt werden.

2005 hat die Kommission Verhandlungen mit Rumänien über die Beteiligung Rumäniens am gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum aufgenommen.

Im Seeverkehr hat Rumänien im Jahr 2000 durch die Verabschiedung einer ganzen Reihe von Rechtsvorschriften Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstandes erzielt (Gefahrguttransport, Verhütung von Umweltverschmutzung, Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord).

Die Flaggenstaat- und auch die Hafenstaatkontrollen müssen jedoch erheblich verbessert werden, um die Anforderungen der verschiedenen Seeverkehrsübereinkommen und des gemeinschaftlichen Besitzstandes an die Sicherheit des Seeverkehrs wirklich zu erfüllen. Rumänien hat das Ziel, das es sich gesteckt hat, nämlich 2004 den Anteil der bei Kontrollen festgehaltenen Schiffe auf unter 10 % zu senken, erreicht (4,2 %). Um sein oberstes Ziel zu erreichen, dass die rumänische Flagge nicht mehr auf der im Übereinkommen von Paris vereinbarten Schwarzen Liste steht, muss es jedoch noch stärkere Anstrengungen unternehmen.

2004 war der größte Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes (vor allem das Paket Erika I und II) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Nun müssen noch die Vorschriften und Sicherheitsnormen für Fahrgastschiffe und Schiffsausrüstung sowie das nach der Katastrophe der „Prestige" erlassene Maßnahmenpaket umgesetzt werden. Die Rechtsvorschriften zu diesen drei Bereichen wurden 2005 erlassen und müssen von der Kommission bewertet werden.

Die rumänische Seeverkehrsbehörde hat einen Aktionsplan zur Verbesserung der Seeverkehrsicherheit aufgestellt und ein Programm zur umfassenden Inspizierung der unter rumänischer Flagge fahrenden Schiffe in Angriff genommen. Das Problem der Unabhängigkeit dieser Seeverkehrsbehörde besteht jedoch nach wie vor, und die Verbindungen zwischen den Beamten und dem privaten Sektor müssen verringert werden, um die Qualität der Kontrollen zu gewährleisten.

Letzte Änderung: 10.03.2006