Tschechische Republik

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2009 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 708 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 503 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 703 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1746 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1402 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEC(2003) 1200 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass die Tschechische Republik bei der Übernahme der Gemeinschaftsvorschriften im Verkehrsbereich beachtliche Fortschritte erzielt hat und sich in diesem Bereich bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes für den Binnenmarkt keine größeren Schwierigkeiten ergeben dürften. Allerdings hielt sie es für notwendig, darauf zu achten, dass die erforderlichen Mittel zur Schaffung der Grundlage des künftigen, auf die Beitrittsländer ausgedehnten transeuropäischen Verkehrsnetzes tatsächlich bereitgestellt werden. Überdies stellte sie fest, dass eine rasche Verstärkung der tschechischen Verwaltungsstrukturen einschließlich der Kontrollstellen erforderlich ist.

Im Bericht vom November 1998 betonte sie, dass im Bereich des Straßenverkehrs und der Zivilluftfahrt die Rechtsangleichung vorangetrieben werden müsse. Überdies wurden erhebliche Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur gefordert.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde die Forderung erhoben, die Anstrengungen in allen Bereichen, insbesondere im Straßen- und Schienenverkehr (und hier vor allem die Umstrukturierung der tschechischen Eisenbahnen), stärker voranzutreiben. Weitere Maßnahmen waren zur Verbesserung der Verwaltungsstrukturen, insbesondere im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, erforderlich. Die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur schien gut voranzukommen.

Im Bericht vom November 2000 wurde unterstrichen, dass die Tschechische Republik in mehreren Bereichen des Verkehrssektors Fortschritte bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erzielt hat. Im Februar 2000 verabschiedete die Regierung eine mittelfristige Strategie für den Verkehrssektor, den Telekommunikationsbereich und das Postwesen, die den kurz- und mittelfristigen Anforderungen der Beitrittspartnerschaft Rechnung trägt. Allerdings standen in der Gesetzgebung und bei den Verwaltungsstrukturen noch gewisse entscheidende Maßnahmen aus.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass die Tschechische Republik bereits einen großen Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes in nationales Recht umgesetzt hatte, insbesondere im Bereich des Straßenverkehrs. Im Eisenbahnsektor wurde eine grundlegende Neugestaltung der Rechtsvorschriften, vor allem des Gesetzes über die Schienenwege, für notwendig erachtet. Zudem waren insbesondere die Kapazitäten in der Verwaltung weiter auszubauen.

Der Bericht vom Oktober 2002 unterstreicht den Fortschritt der Tschechischen Republik, besonders im Bereich des Landverkehrs. Jedoch muss sie noch Verbesserungen im inländischen Straßengüterverkehr (insbesondere beim Marktzugang, bei Sicherheitsvorschriften und Steuern) und die finanzielle Transparenz im Schienenverkehrssektor erreichen.

Aus dem Bericht für 2003 geht hervor, dass die Tschechische Republik ihren im Zuge der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in den Bereichen transeuropäische Verkehrsnetze, Schienenverkehr, Luftverkehr, Seeverkehr und Binnenschifffahrt im Wesentlichen nachkommt. Dagegen muss die Tschechische Republik umgehend Maßnahmen ergreifen, um die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands auf sozialer und technischer Ebene zu verbessern.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Verkehrspolitik der Gemeinschaft erstreckt sich auf drei wesentliche Gebiete.

Das Europa-Abkommen sieht eine Angleichung der tschechischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht vor und schafft die Grundlage für eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrssektors, den verbesserten Zugang zum Verkehrsmarkt, die Erleichterung des Transits und die Erreichung von Betriebsstandards, die denen der Gemeinschaft vergleichbar sind. Das Weißbuch enthält insbesondere Maßnahmen, mit denen die Voraussetzungen für die Verwirklichung des Binnenmarktes im Verkehrssektor geschaffen werden. Hierzu gehören auch Fragen des Wettbewerbs und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften.

BEWERTUNG DER LAGE

In Bezug auf die horizontalen Fragen hat die Tschechische Regierung den Vorschlag für die Entwicklung der Verkehrsnetze in der tschechischen Republik bis zum Jahr 2010 mittels einer Entschließung angenommen. Die Investitionen in die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur müssen insbesondere im Zusammenhang mit den Rahmenpartnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor verstärkt werden. Im Juli 2000 wurde auf der Grundlage eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes der staatliche Fonds für die Verkehrsinfrastruktur eingerichtet, der umfassendere Finanzierungsmöglichkeiten für die Verkehrsinfrastruktur ermöglichen soll.

Im Bereich der Straßenverkehrsinfrastruktur wurden bei der Integration der tschechischen Republik in das transeuropäische Netz einige Fortschritte erzielt, vor allem auf Grund des beschleunigten Baus der Autobahn D5 (zwischen Prag und Nürnberg) und der Autobahn D8 (zwischen Prag und Dresden bzw. Berlin). Die Tschechische Republik hat den Schlussbericht über die Ermittlung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs (TINA) vom Oktober 1999 gebilligt, der als Grundlage für die Ausdehnung des transeuropäischen Netzes auf die tschechischen Republik dienen soll.

Für die Interoperabilität der Hochgeschwindigkeitszüge wird die betreffende europäische Richtlinie durch die Änderungen des im April 2000 in Kraft getretenen Eisenbahngesetzes und durch eine bevorstehende Durchführungsbestimmung eingehalten werden.

Im Januar und Juli 2000 sind weitere Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes wirksam geworden, um die tschechischen Rechtsvorschriften über den Zugang zum Beruf des Kraftfahrers anzugleichen. In Bezug auf die Straßenbenutzungsgebühren wurde im Januar 2000 ein neues System eingeführt, dass die Ausgabe von Vignetten für die Dauer eines Jahres, eines Monats oder von zehn Tagen vorsieht. Im April 2001 hat die Regierung das Übereinkommen über den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen INTERBUS gebilligt, dessen Umsetzung eine teilweise Angleichung an das Gemeinschaftsrecht im Personenkraftverkehr ermöglicht. Das Straßenverkehrsgesetz muss jedoch noch angeglichen werden, insbesondere in Bezug auf die steuerlichen und sozialen Bestimmungen und die Sicherheitsanforderungen. Darüber hinaus sind 2001 ein neues Gesetz über die Rechte und Pflichten der Straßenverkehrsteilnehmer sowie das Gesetz über die Aus- und Fortbildung von Berufskraftfahrern in Kraft getreten.

Die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Finanzvorschriften wurde in Bezug auf die Gebühren für die Benutzung der Infrastrukturen noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich der gemeinschaftlichen Sozialvorschriften entsprach die Gesetzgebung den Verpflichtungen, die Umsetzung war jedoch noch nicht zufrieden stellend. Auf technischer Ebene müssen noch die Durchführungsvorschriften verabschiedet werden, insbesondere in Bezug auf Geschwindigkeitsbegrenzer, Führerscheine, Sicherheitsberater für Gefahrguttransporte, Zulassungsdokumente für Fahrzeuge und technische Straßenkontrollen.

Im Schienenverkehr wurde durch die Änderung des Eisenbahngesetzes der Rechtsrahmen für ein neues Finanzierungssystem für die Eisenbahninfrastruktur und die Personenbeförderung mit der Bahn sowie für die Marktzugangsbedingungen festgelegt. Diese Rechtsvorschriften können jedoch erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Umstrukturierung der tschechischen Eisenbahnen umgesetzt werden. Diese Umstrukturierung wird nach wie vor durch nahezu völlige Untätigkeit auf rechtlicher und institutioneller Ebene behindert. Dadurch wird die Angleichung an das Gemeinschaftsrecht in diesem Bereich ebenso beeinträchtigt wie der Ausbau der Verwaltungsstrukturen und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Das Gesetz zur Umstrukturierung der tschechischen Eisenbahnen wurde 2002 angenommen. Diesem Gesetz zufolge wird der gegenwärtige Eisenbahnbetreiber, die tschechischen Eisenbahnen, in zwei Teile aufgespalten: in eine Aktiengesellschaft und eine Schienenwegsverwaltung.

Im Luftverkehrssektor ist im Juni 2000 eine Änderung des Zivilluftfahrtgesetzes in Kraft getreten, um den Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Luftfahrt und den Eurocontrol-Normen Rechnung zu tragen. Die Reform der Zivilluftfahrtbehörde und der Luftfahrtaufsicht wurde im April 2000 eingeleitet. Die EU und die Tschechische Republik haben Ende 1999 die Verhandlungen über das multilaterale Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraumes mit der Unterzeichnung eines bilateralen Protokolls abgeschlossen. Es müssen jedoch noch unabhängige Stellen für die Untersuchung von Luftfahrtunfällen und für die Zuweisung von Zeitnischen eingerichtet werden. Seit 2000 ist die Tschechische Republik Vollmitglied der Arbeitsgemeinschaft der europäischen Luftfahrtverwaltungen (JAA). Vor diesem Hintergrund erfolgten auch der Ausbau von Verwaltungskapazitäten und eine Reform der Luftfahrtaufsicht. Eine Änderung des Zivilluftfahrtgesetzes wurde 2002 angenommen. Diese sieht die Schaffung einer unabhängigen Stelle für die Untersuchung von Luftfahrtunfällen vor.

Im Januar 2000 wurde eine Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes verabschiedet, das die Angleichung an das Gemeinschaftsrecht im Bereich des Zugangs zum Beruf des Unternehmers im Binnenschifffahrtsgüterverkehr ermöglicht.

2003 wurden - mit Ausnahme des Fonds für die Binnenschifffahrt, der noch einzurichten ist - die Verwaltungsstrukturen in diesem Sektor geschaffen und funktionieren zufrieden stellend.

Im Juli 2000 trat ein neues Seeverkehrsgesetz in Kraft, durch das die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den Bereichen Seekabotage, Untersuchungen von Seeunfällen und berufliche Eignung von Schiffsbesatzungen vorangetrieben werden soll. Diesem Gesetz müssen jedoch noch entsprechende sekundärrechtliche Bestimmungen folgen. 2003 hatte die Tschechische Republik noch nicht alle Durchführungsvorschriften verabschiedet, insbesondere in Bezug auf die geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften des „Erika-Pakets".

Letzte Änderung: 08.03.2004