Polen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2002 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 701 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 509 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 709 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1752 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1408 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1207 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, Polen habe bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes beachtliche Fortschritte im Verkehrsbereich erzielt. Sofern rasch deutliche Anstrengungen im Hinblick auf das Funktionieren des innerstaatlichen Güterkraftverkehrs unternommen würden, werde es im Verkehrssektor bei der Übernahme des Besitzstandes für den Binnenmarkt keine großen Schwierigkeiten geben. Es sei jedoch darauf zu achten, dass die erforderlichen Mittel zur Schaffung der Grundlage des künftigen, auf die Beitrittsländer ausgedehnten transeuropäischen Verkehrsnetzes tatsächlich bereitgestellt und die Verwaltungsstrukturen verbessert und ausgebaut werden.

Im Bericht vom November 1998 wurde diese Einschätzung bestätigt, wobei darauf hingewiesen wurde, dass noch zusätzliche Anstrengungen erforderlich seien, vor allem bezüglich der Angleichung der Rechtsvorschriften für den freien Güterverkehr.

Aus dem Bericht vom Oktober 1999 ging hervor, dass die Fortschritte in diesem Bereich unterschiedlich ausfielen. Im Straßenverkehr waren diese Fortschritte zufrieden stellend, in den anderen Sektoren jedoch unzureichend. Die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich des Straßenverkehrs (Marktzugang, Straßenverkehrsicherheit, Steuerfragen) müsse jedoch weiterhin genau beobachtet werden. Zusätzliche Anstrengungen seien zur Modernisierung der Verkehrsinfrastrukturen erforderlich.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgehalten, dass einige Fortschritte im Verkehrswesen insbesondere auf Grund der Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften zu verzeichnen waren.

Im Bericht vom November 2001 werden die Fortschritte hervorgehoben, die in den meisten Bereichen des Besitzstandes erzielt worden sind. Polen muss allerdings noch für den Luftverkehr die grundlegenden Gesetze verabschieden, die nötigen Verwaltungsstrukturen schaffen und entsprechende Durchführungsbestimmungen für alle Verkehrsträger erlassen.

Der Bericht vom Oktober 2002 stellt die Annäherung der Gesetze an den gemeinschaftlichen Besitzstand und wichtige Fortschritte in den Bereichen Luftverkehr, Straßenverkehr und Seeverkehr fest. Allerdings muss Polen den gemeinschaftlichen Besitzstand noch im steuerlichen, sozialen und technischen Bereich des Straßengüterverkehrs übernehmen, die Liberalisierung der Eisenbahnen weiterverfolgen und die Sicherheit des Seeverkehrs weiterverbessern.

Aus dem Bericht für 2003 geht hervor, dass Polen seinen im Zuge der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in den Bereichen transeuropäische Verkehrsnetze, Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr und Luftverkehr im Wesentlichen nachkommt. Allerdings muss das Land seine Verwaltungskapazitäten für das Management von Projekten im Bereich der transeuropäischen Netze aufstocken und dafür sorgen, dass die Vorschriften der Hafenstaatkontrolle eingehalten werden, um die Zahl der festgehaltenen Schiffe unter polnischer Flagge zu senken.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Verkehrspolitik der Gemeinschaft erstreckt sich auf drei wesentliche Gebiete.

Das Europa-Abkommen sieht eine Angleichung der polnischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht vor und schafft die Grundlage für eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrssektors, den verbesserten Zugang zum Verkehrsmarkt, die Erleichterung des Transits und die Erreichung von Betriebsstandards, die denen der Gemeinschaft vergleichbar sind. Das Weißbuch enthält insbesondere Maßnahmen, mit denen die Voraussetzungen für die Verwirklichung des Binnenmarktes im Verkehrssektor geschaffen werden. Hierzu gehören auch Fragen des Wettbewerbs und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften.

BEWERTUNG DER LAGE

Trotz der geleisteten Vorbereitungsarbeit muss Polen noch große Fortschritte erzielen, um die erforderlichen Rechtsvorschriften verabschieden und umsetzen und die geeigneten Verwaltungsstrukturen aufbauen zu können. Es muss daher seine Anstrengungen zur Angleichung an die EU-Vorschriften beschleunigt vorantreiben. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden muss zur effektiven Umsetzung des Gemeinschaftsrechts, insbesondere im Bereich des Seeverkehrs, erheblich verbessert werden.

In Bezug auf die horizontalen Fragen gibt es eine positive Neuigkeit zu verzeichnen: die Verabschiedung des Wirtschaftstätigkeitsgesetzes, mit dem gleiche Zulassungsbedingungen für polnische und ausländische Unternehmen mit Ausnahme des Luft- und des Schienenverkehrssektors geschaffen wurden.

Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wurden umfangreiche Investitionen in die Entwicklung der vier großen Verkehrskorridore getätigt. Polen hat den Schlussbericht über die Ermittlung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs (TINA) vom Oktober 1999 gebilligt, der als Grundlage für die Ausdehnung des transeuropäischen Netzes nach Polen dienen soll.

Für den Straßenverkehr wurden drei Verordnungen über die technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen, zwei Verordnungen über den Führerschein, die Zulassung und die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen und eine Verordnung über die Verfahrensregeln für die Erstellung von Daten über das öffentliche Straßennetz verabschiedet. Das multilaterale Übereinkommen INTERBUS, dessen Umsetzung eine teilweise Angleichung an das Gemeinschaftsrecht im Personenkraftverkehr ermöglicht, wurde im April 2000 paraphiert. Die Angleichung der Sozialgesetzgebung an den gemeinschaftlichen Besitzstand war bis auf den technischen Bereich, insbesondere hinsichtlich der technischen Straßenkontrollen, abgeschlossen. Ein einheitliches Gebührensystem für die Benutzung der Straßeninfrastrukturen gab es noch immer nicht. Polen hat 2001 ein Straßenverkehrsgesetz verabschiedet, mit dem die den Marktzugang regelnden Gemeinschaftsvorschriften übernommen werden und das die Errichtung der notwendigen Verwaltungsstrukturen ermöglicht.

Im Jahr 2002 traten folgende Rechtsvorschriften in Kraft: Kraftverkehrsgesetz, Straßenverkehrsgesetz, Gesetz über örtliche Steuern und Gebühren und Gesetze über Arbeits- und Ruhezeiten von Kraftfahrern. Mit der Zulassung von Güterkraftverkehrsunternehmen ist das Straßenverkehrsinstitut betraut. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung wurde verbessert, indem die Umsetzung des Kraftverkehrsgesetzes den Weg für die Schaffung des Straßenverkehrsinstituts frei gemacht hat. Das Institut spielt eine wichtige Rolle, um die Einhaltung der gemeinschaftlichen Normen im Bereich der Sozialgesetzgebung und der technischen Anforderungen sicherzustellen. Polen kann aufgrund einer bis Dezember 2010 geltenden Übergangsregelung Höchstgewichte für Lastkraftwagen beibehalten, die niedriger sind als im gemeinschaftlichen Besitzstand vorgesehnen.

Die wichtigste Maßnahme im Bereich der transeuropäischen Netze war 2001 die Verabschiedung des Programms zur Anpassung des polnischen Straßennetzes an die EU-Normen. Es sieht vor, bis 2015 die polnischen Straßen für 115-Tonnen-Fahrzeuge befahrbar zu machen. Die polnische Regierung hat 2002 einen neuen nationalen Infrastrukturentwicklungsplan angenommen, der den Zielen des transeuropäischen Verkehrsnetzes entspricht und die Modernisierung und den Neubau von Autobahnen, Schnellstraßen und anderen Hauptverkehrsstraßen zwischen 2002 und 2005 umfasst. Darüber hinaus müssen die polnischen Behörden jedoch auch wichtige Entscheidungen hinsichtlich der Zuweisung von Mitteln für die Kofinanzierung der Arbeiten treffen.

Im Schienenverkehr hat die institutionelle Reform der staatlichen polnischen Eisenbahngesellschaft PKP zur Einrichtung von eigenständigen Unternehmen geführt. Im September 2000 wurde das Gesetz über die Vermarktung, Umstrukturierung und Privatisierung der PKP verabschiedet, das die notwendigen Reformen ermöglicht, um die PKP wettbewerbsfähig zu machen und den Anforderungen des Marktes und des Gemeinschaftsrechts nachzukommen, und ihre Privatisierung vorantreibt. Es bildet die Grundlage für die Gründung unabhängiger Unternehmen in den Bereichen Fahrwegbetrieb, Personenverkehr und Güterverkehr. Polen muss seine Anstrengungen jedoch deutlich intensivieren, um vor dem Beitritt die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Schienenverkehrsbereich gewährleisten zu können.

2001 trat ein neues Schienenverkehrsgesetz in Kraft, mit dem verschiedene Elemente des Besitzstandes betreffend die Entwicklung der Eisenbahnen in der Gemeinschaft und die Lizenzvergabe in polnisches Recht umgesetzt werden. Es ermöglicht die Schaffung des Eisenbahnverkehrsamtes, das für Verkehrsregelung und Verkehrstechnik, Eisenbahnaufsicht und Verkehrssicherheit zuständig sein wird. Besonderes Augenmerk ist allerdings auf die Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinien zu richten. Die Vorschriften in Bezug auf Sicherheitsberater für Gefahrguttransporte müssten für den Schienenverkehr verschärft werden. Polen wurde für den unbeschränkten Zugang zum transeuropäischen Schienengüterverkehrsnetz eine Übergangsregelung bis Ende Dezember 2006 gewährt.

Im Luftverkehrssektor ist die Privatisierung der staatlichen polnischen Fluggesellschaft LOT erfolgreich angelaufen, doch müssen auch hier noch große Anstrengungen unternommen werden, um die Umstrukturierung der LOT abschließen zu können. In der Luftfahrtsicherheit sind noch haushaltstechnische und strukturelle Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus muss Polen noch dem gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum beitreten. Ein Gesetz zum Luftverkehr wurde 2002 angenommen. Die Finanzlage der staatlichen polnischen Fluggesellschaft hat sich jedoch durch die Folgen des Attentats vom 11. September verschlechtert.

Im Bereich des Seeverkehrs muss Polen die Sicherheit im Seeverkehr erhöhen und seine Verwaltungskapazitäten ausbauen. Trotz jüngster Verbesserungen bei der polnischen Schiffsflotte entspricht die Sicherheit der unter polnischer Flagge fahrenden Schiffe noch nicht dem durchschnittlichen Niveau der europäischen Flotte.

2001 trat das Gesetz über die Sicherheit im Seeverkehr in Kraft. Es schafft die rechtliche Grundlage für Schiffsinspektionen, die entsprechenden Tätigkeiten der Schifffahrtsämter, Hafenstaatkontrollen und Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten. Polen zählte im Jahre 2002 drei Schifffahrtsbüros, die mit Flaggenstaatkontrollen, Hafenstaatkontrollen und der Inspektion zum Schutz der Meeresumwelt betraut sind.

Die Annahme der geltenden Bestimmungen muss abgeschlossen werden, insbesondere hinsichtlich der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften des „Erika-Paketes" und der letzten Änderungen des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bezug auf Fahrgastschiffe, Fischereifahrzeuge und Schiffsausrüstungen.

Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter. Sie dient weder der Auslegung noch ersetzt sie das Referenzdokument.

Letzte Änderung: 02.03.2004