Litauen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2007 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98)706 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 507 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 707 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1406 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1204 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Kommission die Auffassung, dass Litauen wahrscheinlich in der Lage sei, mittelfristig den größten Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verkehrsbereich umzusetzen. So dürfte der Beitritt für Litauen auf diesem Gebiet kaum große Schwierigkeiten bereiten, vorausgesetzt, in der Zeit vor dem Beitritt wird der Verbesserung der Sicherheit (insbesondere im Seeverkehr), der Harmonisierung der Umweltnormen im Verkehr (Luftverschmutzung, Lärm) und der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Güterkraft- und Eisenbahnverkehr die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet. Die Kommission sprach sich ferner für eine rasche Verstärkung der litauischen Verwaltungsstrukturen einschließlich der Aufsichtsbehörden (z. B. im Sicherheitsbereich) aus.

Aus dem im November 1998 veröffentlichten Bericht ging hervor, dass in diesem Bereich Fortschritte insbesondere bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erzielt wurden. Es wurde jedoch gleichzeitig auf die Notwendigkeit verwiesen, die Sicherheit des Luft- und Seeverkehrs zu verstärken.

Im Jahre 1999 war die Kommission der Ansicht, dass Litauen die Reform seiner Verwaltung des See-, Eisenbahn- und Luftverkehrs fortführen müsse. Diese Reform sei Voraussetzung für die weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgehalten, dass Litauen deutliche Fortschritte vor allem in den Bereichen Straßenverkehrssicherheit, Luftverkehr und Seeverkehrssicherheit erzielt hat. In rechtlicher Hinsicht müssten jedoch noch eine Vielzahl an technischen Einzelheiten auf der Grundlage des Regierungsdokuments Strategischer Plan und Ziele für den Verkehrs- und Kommunikationssektor bis zum Jahr 2010 umgesetzt werden.

Im Bericht vom November 2001 hob die Kommission hervor, dass Litauen die Angleichung seiner Rechtsvorschriften weiter vorangetrieben habe, insbesondere bei der Straßenverkehrssicherheit, der Reform des Eisenbahnwesens und der Zivilluftfahrt sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit in den betreffenden Verwaltungen.

Im Bericht vom November 2002 wird die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand und die Umsetzung neuer Fortschritte, besonders in den Bereichen Straßen- und Seeverkehr, sowie bei der Erhöhung der Leistungsfähigkeit in den betreffenden Verwaltungen festgestellt.

Der Bericht für 2003 hebt hervor, dass Litauen im Großen und Ganzen seine Verpflichtungen im Verkehrssektor erfüllt. Dennoch muss die Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Schienenverkehr, insbesondere bezüglich der Interoperabilität, abgeschlossen werden. In den Bereichen Straßen- und Seeverkehr muss Litauen die Durchführungsvorschriften verabschieden und seine Verwaltungskapazitäten verstärken. Schließlich muss Litauen seine Verwaltungskapazitäten auch im Bereich Luftverkehr verstärken und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der europäischen Luftfahrtverwaltungen (JAA) werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Verkehrspolitik der Gemeinschaft erstreckt sich auf drei wesentliche Gebiete.

Das Europa-Abkommen sieht eine Angleichung der litauischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht vor und schafft die Grundlage für eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrssektors, den verbesserten Zugang zum Verkehrsmarkt, die Erleichterung des Transits und die Erreichung von Betriebsstandards, die denen der Gemeinschaft vergleichbar sind. Das Weißbuch enthält insbesondere Maßnahmen, mit denen die Voraussetzungen für die Verwirklichung des Binnenmarktes im Verkehrssektor geschaffen werden. Hierzu gehören auch Fragen des Wettbewerbs, die Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Normen.

BEWERTUNG DER LAGE

In Bezug auf die horizontalen Fragen wurde ein zusätzlicher Schwerpunkt auf die Modernisierung der Hauptinfrastrukturkorridore im Verkehrswesen mit Investitionen in Höhe von rund 50 Millionen Euro innerhalb eines Jahres gelegt. Litauen hat den Schlussbericht über die Ermittlung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs (TINA) vom Oktober 1999 gebilligt, der als Grundlage für die Ausdehnung des transeuropäischen Netzes nach Litauen dienen soll.

Im Bezug auf Gefahrguttransporte hat Litauen mit der Annahme eines Gesetzes zum Gefahrguttransport auf der Straße, auf dem Schienenweg und auf Binnenwasserstraßen und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen große Fortschritte erzielt.

Auf dem Gebiet des Landverkehrs wurden die Fortschritte vor allem in den Bereichen Gefahrguttransport auf der Straße, Marktzugang, Sozialgesetzgebung und Sicherheit erzielt. Durchführungsbeschlüsse auf Ministerialebene wurden für die Ausbildung der Kraftfahrer, die Ausbildungsverfahren für Gefahrgutfahrer, die technischen Anforderungen für Straßentransportfahrzeuge und den Gebrauch von Fahrtenschreibern erlassen. Die Regierung hat ferner die Durchführungsbestimmungen für Gefahrguttransporte im Landverkehr verabschiedet sowie die Beschreibung von Formularen und Modellen für den Fahrzeugschein und den Führerschein.

Im September 2001 hat Litauen das europäische Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (INTERBUS) ratifiziert.

Beim Straßengüterverkehr wurden 2001 Fortschritte in den Bereichen Arbeitsrecht, Technologie und Sicherheit erzielt. Allerdings muss die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gestärkt werden, vor allem durch fachliche Ausbildung des Personals, arbeitsrechtliche Bestimmungen (vor allem bei den Lenk- und Ruhezeiten) und Fahrzeugbesteuerung. Im Jahr 2002 ist die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand weit fortgeschritten. Es müssen jedoch noch einige zusätzliche Anstrengungen betreffend der Umsetzung und Durchführung der Sozialgesetzgebung gemacht werden.

Im Jahr 2003 wurden die Rahmenvorschriften umgesetzt. Allerdings müssen für die Anwendung der Sozialregelungen die Kontrollen verstärkt werden, um die Anforderungen des Besitzstandes zu erfüllen. Gleichzeitig muss eine wirksame Zusammenarbeit mit der Arbeitsaufsicht und der Polizei gewährleistet werden. Die Verwaltungskapazitäten des Verkehrsministeriums müssen verstärkt werden.

Im Schienenverkehrssektor wurde die Umstrukturierung und die Liberalisierung des Eisenbahnsektors bereits eingeleitet, und die Regierung hat im April 2000 eine Rechtsvorschrift über die Neuordnung des litauischen Eisenbahnwesens verabschiedet, die im Jahr 2002 abgeschlossen werden soll.

Die Regierung hat 2001 eine Reihe rechtlich verbindlicher Leitlinien zur Reform des Eisenbahnsektors erlassen, mit denen die rechtliche und wirtschaftliche Umstrukturierung der litauischen Eisenbahnen gefördert und eine weitere Rechtsangleichung, auch an die neuen EU-Vorschriften von 2001 über die beschleunigte Liberalisierung der Eisenbahnen, gewährleistet werden sollen. Die Umstrukturierung und Modernisierung dieses Sektors müssen weiterverfolgt werden, wenn Litauen den Schienenverkehr wettbewerbsfähiger und rentabler machen will. Es bedarf der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der nationalen Eisenbahninspektion und der anderen zuständigen Verwaltungen. Der geänderte Besitzstand im Eisenbahnbereich muss umgesetzt werden, dabei insbesondere die Bestimmungen zur strukturellen Trennung zwischen den Verantwortlichen für die Infrastruktur und dem Betreiber.

In Bezug auf die Binnenschifffahrt hat das litauische Parlament im August 2000 eine Änderung und Ergänzung des Binnenschifffahrtsgesetzes verabschiedet, durch die der Zugang ausländischer Wasserfahrzeuge zu den litauischen Binnenwasserstraßen geregelt wird. Ferner wurden Rechtsvorschriften über die technischen Mindestanforderungen und den technischen Betrieb von Binnenschiffen erlassen.

Im Luftverkehrssektor hat das litauische Parlament im Juli 2000 ein neues Zivilluftfahrtgesetz verabschiedet, das die Grundlage für eine umfassende Umstrukturierung und Stärkung der zuständigen Zivilluftfahrtbehörden darstellt. In diesem Gesetz ist die Einrichtung einer Zivilluftfahrtbehörde und einer Zivilluftfahrtaufsicht vorgesehen. Die im Juli 2001 eingerichtete Zivilluftfahrtbehörde ist für gewerbliche Flugsicherungsdienste und ordnungsrechtliche Fragen sowie für die Überwachung der Sicherheit im Luftverkehr zuständig. Im Jahr 2002 verabschiedete Litauen neue Rechtsvorschriften bezüglich der Untersuchungen von Flugunfällen und Störungen, die, falls nötig, von der unabhängigen Untersuchungskommission für Zivilluftfahrtunfälle durchgeführt werden.

In technischer Hinsicht ergingen Ministerialerlasse über die Vorschriften für die Zulassung von Zivilluftfahrtsachverständigen sowie die Registrierung und Kennzeichnung von Zivilluftfahrzeugen. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Litauen über die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraumes (EEAC) wurden Ende 1999 mit der Unterzeichnung eines bilateralen Protokolls abgeschlossen. Litauen muss seine Anstrengungen nun auf die im Rahmen des unlängst geänderten Zivilluftfahrtgesetzes erforderliche Verwaltungsreform ausrichten. Außerdem hat die Regierung die Privatisierung der staatlichen Luftverkehrsgesellschaft Lithuanian Airlines beschlossen. Die vollständige Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (JAA) steht noch aus.

Das litauische Parlament hat im August 2000 ein Gesetz über die Sicherheit im Seeverkehr verabschiedet, in dem die Einrichtung einer litauischen Behörde für die Sicherheit im Seeverkehr sowie die notwendigen Änderungen des Gesetzes über die Handelschifffahrt und des Zollkodexes festgeschrieben sind. Durch die Verabschiedung des Gesetzes über den Seehafen von Klapeida werden der freie Wettbewerb und gleiche Handelsbedingungen für alle Wirtschaftsunternehmen im Gebiet dieses Seehafens gewährleistet.

Ministerialerlasse ergingen für den nationalen Notfallplan zur Bekämpfung von Ölunfällen, die Wartung technischer Anlagen und Geräte auf Schiffen, die Beförderung von Personen und Gepäck auf dem Seeweg sowie die Vorschriften für die Ausstellung von Schiffsoffizierspatenten und Befähigungsbescheinigungen. Litauen hat die internationalen Übereinkommen zur Erleichterung des Seeverkehrs, über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und die Errichtung eines internationalen Entschädigungsfonds für Ölverschmutzungsschäden unterzeichnet.

Im Jahr 2001 wurde die Organisation für die Sicherheit im Seeverkehr geschaffen. Litauen muss seine Seeverkehrsbehörden jedoch ausbauen, um den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts besser Rechnung tragen zu können, sowie die Zahl seiner bei Hafenstaatkontrollen festgehaltenen Schiffe verringern. Es muss ferner darauf achten, dass genügend Inspektoren für die Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes ausgebildet werden.

Im Jahr 2002 genehmigte die Regierung die „litauische Strategie zur Entwicklung des Seeverkehrs", mit der ein umfangreiches Konzept im Bereich des Seeverkehrs angestrebt wird. Litauen hat 2003 einen ergänzenden Aktionsplan verabschiedet, um die Anzahl festgehaltener Schiffe unter litauischer Flagge weiter zu verringern.

Letzte Änderung: 28.01.2004