Lettland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2005 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 704 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 506 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 706 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1749 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1405 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1203 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Laut Stellungnahme der Europäischen Kommission vom Juli 1997 hatte Lettland bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, insbesondere im Luftverkehr, große Fortschritte erzielt. Vorbehaltlich der Anstrengungen im Güterkraftverkehr (Zugang zum Beruf, Maße und Gewichte, Straßenbenutzungsgebühren) sowie im Seeverkehr (Sicherheit) und im Eisenbahnverkehr (gemeinwirtschaftliche Leistungen und Vereinheitlichung der Rechnungsführung) dürfte es im Verkehrsbereich bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes für den Binnenmarkt keine großen Schwierigkeiten geben. Allerdings sei eine rasche Verstärkung der lettischen Verwaltungsstrukturen einschließlich der Aufsichtsbehörden (z. B. im Sicherheitsbereich) angebracht.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass Lettland sein ehrgeiziges Programm zur wirksamen Übernahme und Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften in diesem Bereich weiterverfolgt und auch klare Ziele für die nächsten Jahre festgelegt hatte sowie geeignete Verwaltungsstrukturen zur Durchführung der Vorschriften aufbaue.

Im Jahr 1999 stellte die Kommission fest, dass Lettland dieses ehrgeizige Programm in Bezug auf das Verkehrswesen in allen Bereichen und ganz besonders im Bereich Schienenverkehr fortgesetzt hatte. Die Verwaltungsstrukturen wurden weiter ausgebaut und die erforderlichen neuen Einrichtungen für die erfolgreiche Umsetzung des Besitzstands geschaffen. Besonderes Augenmerk sollte jetzt noch der Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr gelten, da die Statistiken nahe legten, dass sowohl die Flaggenstaatverwaltung als auch die Hafenstaatkontrolle verbessert werden müssten; außerdem sollte eine unabhängige Untersuchungsbehörde für Unfälle im Luftverkehr eingerichtet werden.

Im Bericht vom November 2000 wurde unterstrichen, dass die Angleichung an den gemeinsamen Besitzstand in den Bereichen Straßen- und Seeverkehr weiter vorangetrieben wurde. Eine unabhängige Behörde zur Untersuchung von Zivilluftfahrtunfällen wurde eingerichtet, um den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die Verwaltungsstrukturen zu entsprechen. Ein erstes Maßnahmenpaket zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Behörden auf dem Gebiet der Sicherheit im Seeverkehr wurde ebenfalls verabschiedet.

Im Bericht vom November 2001 wird festgestellt, dass Lettland einen großen Teil seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst hat. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass in einigen Bereichen, etwa der Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnverkehrs, noch verstärkte Anstrengungen zu unternehmen sind.

Im Bericht vom Oktober 2002 werden die Anstrengungen Lettlands zur Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand, besonders im Straßenverkehrsbereich, anerkannt. Im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr hat sich der Prozentsatz der Schiffe unter lettischer Flagge, die auf Grund von Sicherheitsmängeln im Hafen festgehalten werden, weiter verringert. Jedoch muss Lettland seine Anstrengungen darauf konzentrieren, den steuerlichen, sozialen und technischen Besitzstand im Straßenverkehrsbereich umzusetzen und anzuwenden, die Rechtsvorschriften im Eisenbahnbereich anzugleichen und die Leistungsfähigkeit der Behörden im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr zu verbessern.

Aus dem Bericht des Jahres 2003 geht hervor, dass Lettland im Wesentlichen die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenen Verpflichtungen in den Bereichen transeuropäische Verkehrsnetze, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr sowie Binnenschifffahrt erfüllt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Verkehrspolitik der Gemeinschaft erstreckt sich auf drei wesentliche Gebiete.

Das Europa-Abkommen sieht eine Angleichung der lettischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht vor und schafft die Grundlage für eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrssektors, den verbesserten Zugang zum Verkehrsmarkt, die Erleichterung des Transits und die Erreichung von Betriebsstandards, die denen der Gemeinschaft vergleichbar sind. Das Weißbuch enthält insbesondere Maßnahmen, mit denen die Voraussetzungen für die Verwirklichung des Binnenmarktes im Verkehrssektor geschaffen werden. Hierzu gehören auch Fragen des Wettbewerbs und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften.

BEWERTUNG DER LAGE

In Bezug auf das transeuropäische Verkehrsnetz hat Lettland die Angleichung an die Ziele und Prioritäten der gemeinschaftlichen Leitlinien über Investitionen in die vorrangige Straßen- und Schienenverkehrsinfrastruktur fortgeführt, sowohl in die Nord-Süd-Richtung (Via Baltica) als auch in die Ost-West-Richtung. Die erste Etappe dieses Projektes ist fertig gestellt.

Im Jahr 2001 hat Lettland eine Einrichtung geschaffen, die mit der Kontrolle von Infrastrukturinvestitionen betraut ist und die nach dem Beitritt die Durchführung von Vorhaben im Bereich der transeuropäischen Netze überwachen wird. Dennoch müssen die dafür erforderlichen Verwaltungskapazitäten gestärkt werden, um die notwendigen umfangreichen Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur vorbereiten zu können.

Beim Landverkehr hat Lettland die Rechtsvorschriften über den Gefahrguttransport weiter angeglichen. Vorschriften in Bezug auf die technische Überwachung wurden im Februar 2000 angenommen. Lettland muss jedoch seine Bemühungen in den Bereichen Marktzugang, Preisfestsetzung, Steuerharmonisierung, Sicherheit, Umweltschutz und Sozialgesetzgebung verstärken. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung muss erhöht werden, insbesondere in Bezug auf die Regulierungsarbeit des Verkehrsministeriums.

Das Straßenverkehrsgesetz wurde 2001 geändert und bildet die Grundlage für künftiges Sekundärrecht zur Angleichung an die Anforderungen des Besitzstandes auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung und des Kontrollgeräts. Im Jahr 2002 hat Lettland die Angleichung an die Rechtsvorschriften zu den Lenkzeiten und Ruhepausen geschafft und den Einbau von Fahrtenschreibern vorbereitet. Das INTERBUS-Übereinkommen auf dem Gebiet der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen und Kraftomnibussen wurde ratifiziert. Bei den Straßenkontrollen und den Durchführungsvorschriften für diesen Bereich steht in Lettland noch die Umsetzung der Leitlinien für Kontrollen im Straßenverkehr aus. Ferner sind die Personalstruktur und die Rolle des Verkehrsministeriums zu klären und es müssen genügend spezialisierte Einheiten für Straßenkontrollen eingerichtet werden.

Beim Schienenverkehr wurde die Umstrukturierung der lettischen Eisenbahn fortgesetzt und die Einführung des Wettbewerbs durch die Erteilung von Genehmigungen an zwei private Gesellschaften im Frachtverkehr eingeleitet. Im Oktober 2000 wurde das Gesetz über die Regulierungsbehörden für öffentliche Dienste verabschiedet, das die Einrichtung einer Regulierungsbehörde für den Schienenverkehr vorsieht. Der Schienenverkehrssektor steht daher mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts schon größtenteils im Einklang, es müssen nur mehr einige wenige Punkte wie der Gefahrguttransport per Bahn geklärt werden.

Im Jahr 2001 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das u. a. die Beziehungen zwischen Beförderungsunternehmen und ihren Kunden, die Bedingungen des Transports bestimmter Güter und die Verfahren für das Ausfüllen von Frachtdokumenten regelt. Im Januar 2002 wurde ein separates Unternehmen für die Personenbeförderung im Inland namens „Personenzüge" aus der Aktiengesellschaft „Lettische Eisenbahn" ausgegliedert. Der Besitzstand im Bereich der Interoperabilität ist noch nicht umgesetzt worden und die geltenden Rechtsvorschriften betreffend Zuweisungen, Quersubventionen sowie das Genehmigungsverfahren müssen angepasst werden.

In der Binnenschifffahrt haben die zuständigen lettischen Behörden beschlossen, die EU-Rechtsvorschriften nicht zu übernehmen, da die lettischen Binnengewässer ihrer Meinung nach grundsätzlich nicht für die Schifffahrt genutzt werden können. Nach seinem Beitritt muss Lettland jedoch auch alle Richtlinien über die Binnenschifffahrt mit möglichen Ausnahmeregelungen umsetzen. Im Jahr 2002 wurde die Rechtsvorschrift zur Sicherstellung der Anerkennung von Schifferpatenten angenommen. 2003 hat Lettland die Angleichung der Rechtsvorschriften abgeschlossen und verfügt über ausreichende Verwaltungsstrukturen.

In Bezug auf den kombinierten Verkehr wurden keine Vorschriften erlassen. Bei den staatlichen Beihilfen im Verkehrswesen wurden keine Änderungen verzeichnet. Hinsichtlich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes wurden im November 1999 Rechtsvorschriften über Genehmigungen im öffentlichen Verkehr verabschiedet.

Für den Luftverkehr hat Lettland die Angleichung seiner technischen Normen und Verwaltungsverfahren an die Bestimmungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe der europäischen Luftfahrtverwaltungen (JAA) eingeleitet. Ferner hat es die Vorbereitungen seines Beitritts zu EUROCONTROL fortgesetzt. Die Verhandlungen zwischen der EU und Lettland über das multilaterale Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftraumes wurden mit der Unterzeichnung eines bilateralen Protokolls abgeschlossen. Lettland nahm 2002 die Änderungen bezüglich des elektronischen Reservierungssystems an. Lettland muss die Vollmitgliedschaft in den Gemeinsamen Luftfahrtbehörden erlangen und den dafür ausgearbeiteten Aktionsplan durchführen. Es bedarf verstärkter Bemühungen, damit Lettland Vollmitglied der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) werden kann.

Im Bereich des Seeverkehrs wurde mit der Neustrukturierung der Schifffahrtsverwaltung begonnen. Gemäß der im Mai 2000 angenommenen Rechtsvorschriften wurden mehrere von der Schifffahrtsverwaltung ausgeübte Aufgaben den Hafenbehörden übertragen. Die Anstrengungen müssen jedoch insbesondere im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr durch die verstärkte Flaggen- und Hafenstaatkontrolle fortgeführt werden. Lettland muss den immer noch sehr hohen Prozentsatz seiner Schiffe reduzieren, die festgehalten werden, und sicherstellen, dass genügend ordnungsgemäß ausgebildete Inspektoren bereitstehen.

Sämtliche für den Besitzstand relevanten Übereinkünfte der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) wurden ratifiziert. Im Bereich Sicherheit im Seeverkehr hat Lettland bereits die vollständige oder teilweise Angleichung an die geltenden Rechtsvorschriften bezüglich des Gefahrguttransportes, der Sicherheit von Fahrgastschiffen und der Hafenstaatkontrolle erreicht. Dennoch ist die Umsetzung des Besitzstandes noch nicht abgeschlossen. Insbesondere gilt dies für die Flaggenstaatsvorschriften, die Hafenstaatkontrolle, das Seeverkehrsleit- und -informationssystem (VTMIS), das System verbindlicher Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr, Schiffsausrüstungen sowie Fischereifahrzeuge.

Letzte Änderung: 16.01.2004