Bulgarien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2008 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98)707 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 501 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 701 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 700 endg.- SEK(2001) 1744 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1400 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1210 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 657 endg. - SEK(2004) 1199 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1352 - nicht im Amtsblatt veröffentlichtVertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, Bulgarien habe bei der Übernahme der Gemeinschaftsvorschriften im Verkehrsbereich zwar Fortschritte erzielt, eine schnelle Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand sei dennoch erforderlich. Ihrer Auffassung nach ist im See-, Luft- und Güterverkehr mit den größten potenziellen Schwierigkeiten - vor allem in punkto Sicherheit - zu rechnen. Schließlich wurde mehr Aufmerksamkeit bei der Anwendung des Besitzstandes in den übrigen Verkehrssektoren gefordert.

Im Bericht vom November 1998 wurde vermerkt, dass seit 1997 bei einigen Verkehrsträgern Fortschritte erzielt worden waren. Gleichzeitig wurden jedoch auch weitere Bemühungen zur Verbesserung der Verwaltungseinrichtungen gefordert.

Der Bericht vom Oktober 1999 verzeichnete eine Beschleunigung bei der Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes auf diesem Gebiet. Es bedürfe dennoch erheblicher Anstrengungen, um die Verwaltungskapazität der Institutionen zur Anwendung der Gemeinschaftsbestimmungen, insbesondere für die Sicherheit der Seeschifffahrt, zu verbessern. Dazu müssten Pläne für die Anwendung der Rechtsvorschriften ausgearbeitet und eine eingehende Abschätzung der verfügbaren Ressourcen und technischen Hilfen vorgenommen werden.

Im Bericht vom November 2000 wurde unterstrichen, dass Bulgarien bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand viel versprechende Fortschritte erzielt habe. Weitere Bemühungen seien jedoch notwendig, um diesen Prozess abzuschließen und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung so zu verbessern, dass sie die Durchsetzung der Rechtsvorschriften gewährleisten kann. In den folgenden Jahren müssten umfangreiche Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur getätigt werden.

Im Bericht vom November 2001 wurden Fortschritte festgestellt, denn die Regierung hatte nicht nur die zur Übernahme der EU-Verkehrsvorschriften erforderlichen Gesetze erlassen, sondern auch die für die Durchsetzung der übernommenen Vorschriften erforderlichen Verwaltungseinrichtungen geschaffen. Überdies war verstärkt in die Verkehrsinfrastruktur investiert worden.

Im Bericht von 2002 wurde herausgestellt, dass Bulgarien durch die Verabschiedung der erforderlichen Durchführungsvorschriften weitere Fortschritte bei der Angleichung seines Verkehrsrechts an den gemeinschaftlichen Besitzstand, insbesondere im Straßen- und Schienenverkehr, erzielt habe.

Im Bericht von 2003 wurde darauf hingewiesen, dass Bulgarien deutliche Fortschritte gemacht habe, vor allem im Straßen- und Schienenverkehrssektor. In der Luftfahrt waren auch einige Fortschritte zu verzeichnen, während die Fortschritte in der Binnenschifffahrt begrenzt waren. Das Land hatte die Stärkung seiner Verwaltungseinrichtungen fortgesetzt.

In dem Bericht 2004 wurde hervorgehoben, dass Bulgarien bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und der Schaffung der notwendigen Verwaltungseinrichtungen, insbesondere im Straßen- und Schienenverkehr, weitere Fortschritte erzielt hatte. Auch in Bezug auf den Luft- und Seeverkehr waren Fortschritte zu verzeichnen, während sie sich in der Binnenschifffahrt sehr in Grenzen hielten.

Im Bericht 2005 wird die Entwicklung des Rechts- und Verwaltungsrahmens Bulgariens im Verkehrsbereich weiterhin positiv beurteilt. Die Verwaltungskapazitäten für die Verwaltung der transeuropäischen Netze müssen jedoch noch verstärkt werden. Weitere Anstrengungen zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes sind ferner beim Straßen- und Schienenverkehr erforderlich. Außerdem ist den Vorschriften für die Sicherheit im Seeverkehr und den geltenden Vorschriften für den Luftverkehr verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Verkehrspolitik der Gemeinschaft erstreckt sich auf drei wesentliche Gebiete.

Das Europa-Abkommen sieht eine Angleichung der rumänischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht vor und schafft die Grundlage für eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrssektors, den verbesserten Zugang zum Verkehrsmarkt, die Erleichterung des Transits und die Erreichung von Betriebsstandards, die denen der Europäischen Gemeinschaft vergleichbar sind. Das Weißbuch sieht insbesondere Maßnahmen vor, mit denen die Voraussetzungen für einen Binnenmarkt im Verkehrssektor geschaffen werden. Sie betreffen vor allem den Wettbewerb, die Harmonisierung der Rechtsvorschriften und die Normen.

BEWERTUNG DER LAGE

Bulgarien hat dem Schlussbericht über die Ermittlung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs (TINA) im Oktober 1999 zugestimmt, der als Grundlage für die Ausdehnung der transeuropäischen Netze nach Bulgarien dienen soll. Im Hinblick darauf haben die bulgarischen Behörden eine Verkehrsstrategie für den Zeitraum 2000-2006 ausgearbeitet, die die Prioritäten und die notwendigen Investitionskosten insbesondere für die gesamteuropäischen Verkehrskorridore aufzeigt. Im Juni 2000 wurde ein technisches Übereinkommen zwischen Bulgarien und Rumänien über die Finanzierung, Organisation und Planung einer zweiten Donaubrücke unterzeichnet.

Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze werden derzeit einige Infrastrukturprojekte durchgeführt, etwa die zweite Donaubrücke, die Elektrifizierung wichtiger Eisenbahnstrecken und der Bau eines zweiten Terminals am Flughafen Sofia. Die Durchführung des überarbeiteten Programms für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur (2001-2005) wird mit Infrastruktur- und Instandsetzungsvorhaben im Bereich der gesamteuropäischen Verkehrskorridore fortgesetzt.

2003 wurde im Ministerium für Verkehr und Kommunikation eine Abteilung für die Koordinierung der Programme und Projekte geschaffen. Diese Abteilung ist für die Durchführung der Verkehrsprojekte ISPA und PHARE zuständig, ausgenommen Straßeninfrastrukturprojekte, die der Straßenverwaltungsbehörde unterstehen, die auch für die Straßeninfrastruktur- und Straßenverwaltungspolitik zuständig ist

Die Kapazität des Verkehrsministeriums zur Vorbereitung, Durchführung und Weiterverfolgung der Projekte für die transeuropäischen Netze reichte 2005 noch nicht aus. Bulgarien muss sich mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass die vorrangigen Projekte im Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr fristgerecht durchgeführt werden.

Im Bereich Landverkehr ist im April 2000 ein neues Straßengesetz in Kraft getreten, das Besitzverhältnisse, Betrieb, Verwaltung, Bau und Instandhaltung der Straßeninfrastruktur regelt. Im Rahmen des 1999 verabschiedeten Straßenverkehrsgesetzes wurden eine Reihe sekundärrechtlicher Vorschriften in folgenden Bereichen des Gemeinschaftsrechts erlassen: Straßenverkehrssicherheit, Anforderungen an die Fahrzeuglenker, technische Überwachung der Kraftfahrzeuge, Zulassung und Statistiken. Im Januar 2000 wurde die Straßenverkehrsverwaltung umstrukturiert. Ferner wurde eine ämterübergreifende Kommission für die Straßenverkehrssicherheit geschaffen.

Zur Angleichung des Straßenverkehrsgesetzes an die Gefahrgutvorschriften der EU wurde das Gesetz 2003 geändert.

Im Juli 2000 wurde zwischen Bulgarien und der Europäischen Gemeinschaft ein bilaterales Abkommen über den Güterkraftverkehr und die Förderung des kombinierten Verkehrs unterzeichnet. Das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (INTERBUS-Übereinkommen) wurde 2002 ratifiziert.

Im Bereich des Frachtverkehrs trat das bilaterale Abkommen zur Regelung des Güterverkehrs und zur Förderung des kombinierten Verkehrs im Jahr 2001 in Kraft.

Viele der sozialen und technischen Vorschriften des gemeinschaftlichen Besitzstands für Fahrtenschreiber, den Zugang zum Beruf, Zulassungsvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten, Straßenkontrollen und den Gefahrgutverkehr wurden im Jahr 2002 in bulgarisches Recht umgesetzt. Diese Rechtsvorschriften sowie die Sozialvorschriften für den Kraftverkehr waren jedoch 2005 noch nicht in ausreichendem Maße umgesetzt.

Am 1. April 2004 hat Bulgarien eine Vignette für die Benutzung der bulgarischen Straßeninfrastruktur eingeführt. Die Vignettenpreise für in Bulgarien zugelassene Kraftfahrzeuge sind zurzeit noch wesentlich niedriger als für ausländische Fahrzeuge, sollen jedoch nach und nach diesen angeglichen werden.

Die zweite Umstrukturierungsphase im Schienenverkehr wurde Ende 1999 mit der Schaffung eines für die Eisenbahninfrastruktur zuständigen Unternehmens mit getrennter Rechnungslegung innerhalb der staatlichen Eisenbahngesellschaft abgeschlossen.

In der dritten Phase der Eisenbahnumstrukturierung wurde ein Gesetz erlassen, das 2002 in Kraft getreten ist. Es bildet die Grundlage für die Entflechtung des Sektors und beendet das staatliche Monopol in der schienengebundenen Personen- und Güterbeförderung.

Die BDZ (bulgarische Staatsbahn) wird in eine Aktiengesellschaft in Staatsbesitz umgewandelt. Sie verfügt über eine eigene Buchführung, ein eigenes Budget und eine eigene Unternehmensplanung. Aufgrund dieses Gesetzes wurde außerdem im Juli 2001 eine Durchführungsstelle geschaffen, die dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation untersteht.

Die Eisenbahnverwaltung wurde eingerichtet und ist eine separate, vom Verkehrsministerium finanzierte juristische Person. Sie ist für alle Fragen der Infrastrukturgebühren, der Kontrolle der Zuweisung von Infrastrukturkapazitäten, der Verkehrssicherheit usw. verantwortlich. Die Kommission hebt jedoch 2005 hervor, dass die Kapazität der Eisenbahnverwaltung vor allem in Bezug auf die Infrastrukturverwaltung und die Regulierungsbehörde verstärkt werden muss.

Bulgarien hat einen Erlass über die Planung und den Bau von Eisenbahnstrecken, Bahnhöfen, Bahnübergängen und sonstige Teile des Eisenbahnnetzes verabschiedet und damit weitere Interoperabilitätsvorschriften der Gemeinschafts umgesetzt.

Außerdem wurde die finanzielle Umstrukturierung der BDZ und der staatlichen Eisenbahninfrastrukturgesellschaft eingeleitet. Um die in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Grundsätze der Preisgestaltung zu übernehmen, wurde im August 2004 eine neue Regelung für die Preisgestaltung im Bereich der Eisenbahninfrastruktur eingeführt. Die Richtlinien über die Interoperabilität wurden 2004 in bulgarisches Recht umgesetzt.

Bei der Rechtsangleichung im Luftverkehr hat Bulgarien enorme Anstrengungen unternommen und im Jahr 1999 acht Verordnungen erlassen. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Bulgarien über das multilaterale Übereinkommen zur Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraumes (ECAA) wurden mit der Unterzeichnung eines bilateralen Protokolls abgeschlossen, das die vollständige Inkraftsetzung dieses Übereinkommens bis Ende 2005 vorsieht. Im Mai 2000 hat die Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (JAA) das Beitrittsgesuch Bulgariens angenommen. In den Bereichen Luftfahrtsicherheit, technische Harmonisierung, Marktzugang und Preisgestaltung sind jedoch noch weitere Anstrengungen zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erforderlich. Was die Luftfahrtgesellschaft Balkan Airlines betrifft, so wartet diese derzeit auf eine Gerichtsentscheidung darüber, ob ein Abwicklungsverfahren eingeleitet oder ein neuer strategischer Investor gewählt wird.

Insgesamt wurden 2001 mehr als 30 Rechtsvorschriften erlassen, darunter eine zur Änderung des Zivilluftfahrtgesetzes und eine Verordnung über Flughäfen und die Auftragsvergabe in diesem Bereich. Bulgarien hat 2002 beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die Qualifikation des Personals in der Luftverkehrsverwaltung, insbesondere der Inspektoren, zu verbessern. Diese Rechtsvorschriften waren jedoch 2005 noch nicht in Kraft und es gab noch keine Durchführungsvorschriften.

Weitere Fortschritte hat Bulgarien bei der Einführung gemeinsamer Vorschriften für Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung im Linienflugverkehr und bei der Gewährung von Erlaubnissen für Luftfahrtpersonal gemacht. Nach dem Konkurs des staatlichen Luftfahrtunternehmens Balkan Airlines hat die neue staatliche Luftfahrtgesellschaft Bulgaria Air begonnen, bestimmte Flüge .

Das Übereinkommen von Montreal zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr ist 2004 in Kraft. Die Verhandlungen zur Einbeziheung Bulgariens in den einheitlichen europäischen Luftraum haben 2005 begonnen.

Im Bereich der Binnenschifffahrt wurde im Februar 2000 ein Gesetz über Seegebiete, Binnenschifffahrtsstraßen und Häfen erlassen. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Handelsschifffahrt wurde 2002 verabschiedet.

Durch dieses Gesetz wurde auch die Grundlage für die Übernahme des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf den Seeverkehr, insbesondere für die Sicherheit im Seeverkehr, geschaffen. Damit muss Bulgarien vorrangig die Leistung der für die Seeverkehrssicherheit zuständigen Behörden stärken, damit sie ihren Aufgaben als Flaggen- und Hafenstaat, insbesondere bei der Kontrolle von Schiffen, gerecht werden. Im Jahr 2001 ist die Zahl der bei Kontrollen festgehaltenen bulgarischen Schiffe erheblich zurückgegangen, liegt aber weiter deutlich über dem Durchschnitt der unter einer EU-Flagge fahrenden Schiffe. Ferner müssen wichtige sekundärrechtliche Vorschriften für die Sicherheit im Seeverkehr verabschiedet und angewandt werden, vor allem über die Ausstellung von Schiffsbescheinigungen, den Gefahrguttransport und die Schiffregister.

Die verspätete Änderung des Gesetzes über die Handelsschifffahrt hat die weitere Umsetzung des Besitzstands verzögert.

Inzwischen wurden die Schifffahrtsbehörde und die Hafenbehörde eingerichtet. Der 2003 verzeichnete starke Rückgang der Stilllegungen war auf die großen Anstrengungen zurückzuführen, die Bulgarien zur Verbesserung der Sicherheit, insbesondere mit der Aufstellung von Plänen für den Ausbau der Verwaltungskapazitäten, unternommen hat. Allerdings gibt es Anzeichen dafür, dass sich die Lage verschlechtert, d. h. dass wieder vermehrt Schiffe unter bulgarischer Flagge bei Kontrollen festgehalten werden. Dank dieser Verbesserung wechselte Bulgarien 2005 von der Schwarzen auf die Graue Liste der Vereinbarung von Paris. Die Unabhängigkeit der bulgarischen Verwaltung ist jedoch nicht gewährleistet, da 90% der bulgarischen Schiffe dem Staat gehören, der somit bei den Kontrollen gleichzeitig Richter und Beteiligter ist. Durch einen Plan zur Privatisierung und eine strenge Trennung der von Inspektoren und Besatzungsmitgliedern dürften Transparenz und Qualität der Kontrollen verbessert werden können.

Letzte Änderung: 01.02.2006